Verteilerbox "Post" an Hausfassade

4 years ago

hallo!

unser haus (5 Parteien) hat einen Festnetzanschluss älteren Datums. an der Fassade ist ein graues Kästchen mit der Aufschrift "post". unsere Nachbarn kommen regelmäßig mit neuen Mietern, die dann "an unseren Anschluss" müssen, um ihren Anschluss aktivieren zu lassen. diese situation wollen wir in Zukunft nicht mehr, wir möchten die beiden Häuser "trennen" lassen. 

wer ist hier zuständig. habe bereits 4 versuche mit hotline, chat etc. gestartet, werde entweder aus der Leitung geschmissen oder bekomme keine Auskunft, da wir "keine künden" sind. mein Festnetzanschluss läuft nicht über die telekom, die anderen Hausbewohner sind bei verschiedenen Anbietern.

kann mir jemand helfen?

vielen dank!

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    • 4 years ago

      @leitungen2021die anderen Haushalte müssen einen eigenen APL beauftragen 08003301903

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      4 years ago

      hallo! vielen dank für die schnelle Reaktion!

      "anderen haushalte" – also der Besitzer des Nachbarhauses? Und wir lassen die Leitung vom Nachbar einfach abklemmen von ... einem Techniker, wem? vielen Dank für eine Info!

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      4 years ago

      @leitungen2021 Ihr lasst bitte GAR NICHTS abklemmen, das wäre sogar strafbar. Ja, die Nachbarn müssen sich kümmern.

      Auf gute Nachbarschaft. Denn eigentlich MÜSSEN sie gar keinen Aufwand betreiben, denn für die Weiterversorgung gibt es eine gesetzliche Grundlage.

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      4 years ago

      Das ist sowieso immer die Frage, denn wer trägt die Kosten des Umbaus?

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    • 4 years ago

      Hallo @leitungen2021,

      Eigentümer können nur den Hausanschluss "als ganzen" bei Abriss kündigen und nicht ausschließlich
      die Mitversorgung weiterer Grundstücke (zum Beispiel Versorgung des Nachbarn).
      Hausanschluss und Zuleitung gehören zum Netz der Deutschen Telekom AG.
      Änderungen oder Abbruch von Hausanschlüssen dürfen nur über die DTAG erfolgen,
      eigenständige Veränderungen können eine kostenpflichtige Instandsetzung für den Eigentümer zur Folge haben.
      Für den Betrieb gibt es immer eine Eigentümererklärung, die früher in der Regel
      Voraussetzung für den Anschluss an das Leitungsnetz war.
      Mit dem Erwerb oder der Vererbung geht diese Vereinbarung auf den neuen Eigentümer über.
      Für eine Umverlegung eines APL oder eine Änderung der Hauszuführung ist der Bauherrenservice zuständig.
      Die Auftragsaufnahme erfolgt beim Bauherren-Service.
      https://www.telekom.de/hilfe/bauherren/ihr-hausanschluss
      Die Kosten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt.

      Beste Grüße
      Kathrin W.

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