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10.10.2019 11:23
Hallo,
laute dem jüngsten EuGH-Urteil benötigt nun jede Website die vorherige Einwilligung des Seitenbesuchers für die Nutzung von Cookies. Eine wirksame Einwilligung muss freiwillig und aktiv erteilt werden.
Wie können wir das im Shop Advanced realisieren?
Viele Grüße
Matthias
10.10.2019 11:54
Hallo @Schniebel-Trading ,
die Telekom Shops basieren auf einer Software von ePages. Neben den hier aufgeführten Artikeln finden Sie eine ausführliche Hilfe im Hilfecenter unseres Partners.
Der Punkt "Cookie-Hinweis" wird dort erklärt: https://www.online-help-center.com/customer/de/portal/articles/2317766
MfG. Bernd
10.10.2019 14:08
Hallo Bernd,
vielen Dank für die Info. Jedoch ist der reine Cookie-Hinweis nicht (mehr) ausreichend.
Laut dem letzten EuGH Urteil bedarf jedes Cookie der vorherigen Einwilligung des Seitenbesuchers. Eine wirksame Einwilligung muss freiwillig und aktiv erteilt werden. Ferner muss sie so formuliert sein, dass der Betroffene erkennen kann, in was genau er einwilligt.
Und das lässt sich momentan nicht realisieren, oder doch?
MfG
Matthias
10.10.2019 18:22 Zuletzt bearbeitet: 10.10.2019 18:31 durch den Autor
Maßgeblich ist in Deutschland immer noch deutsches Recht. Es gelten für "Cookies" die Normen der DSGVO. Möglicherweise wird der deutsche Gesetzgeber daran zu arbeiten haben, das Urteil des EuGH umzusetzen. Zur Zeit gibt es aber m.E. keine Veranlassung, das vom Telekom-Designer angebotene "Cookie-Plugin" zu ändern.
Grüße, Dietmar
Nachtrag: Bin gerade mal auf zwei HP's von "Datenschutzanwälten" gewesen. Cookiehinweis vorhanden? "Zero"! Was diese allerdings nicht daran hindern wird, gegen horrende Honorare eine entsprechende Rechtsberatung durchzuführen...
10.10.2019 18:29
Hallo Dietmar,
Der Händlerbund sagt z.B.:
Der EuGH hat mit diesem Urteil die Fragen des Bundesgerichtshofes beantwortet. Auf Grundlage dieser Entscheidung muss nun der Bundesgerichtshof ein abschließendes Urteil zu dem konkreten Streit fällen. Allerdings ist damit schon jetzt klar, dass die Anforderungen des deutschen Telemediengesetzes nicht den europäischen Anforderungen genügen. Es ist daher für Händler empfehlenswert, schon jetzt tätig zu werden.
Deswegen sollte man sich auf alle Fälle mit der Sache befassen, um dann wenn es wirklich verpflichtend wird, schnell reagieren zu können. Schließlich dauern Änderungen und Anpassungen bei epages doch eine Zeit.
Viele Grüße
Matthias
10.10.2019 18:43
Hallo Matthias,
ich bin ebenfalls fest davon überzeugt, dass sich etwas ändern wird. Aber wie, was und welchem Umfang kann heute doch noch keiner sagen. Worauf also soll man sich denn dann konkret vorbereiten? Zum jetzigen Zeitpunkt wäre das meiner Meinung zu früh. Da wird viel Panik und Hysterie verbreitet. Naja, die Verbände, Blogbetreiber und sonstigen Leute, die jetzt helfen, "die Sau durchs Dorf zu treiben", müssen ja auch leben...:).
Grüße, Dietmar
12.10.2019 16:23
Laut Händlerbund ist die Sache wie folgt:
Im deutschen Telemediengesetz (TMG) steht, dass eine Einwilligung nicht benötigt wird. Es herrscht die Ansicht, dass erst das TMG geändert werden müsste, damit das Urteil wirkt. Das ist aber grundsätzlich falsch, denn: Die Urteile des EuGH gelten unmittelbar für alle Gerichte in der kompletten EU. Hierdurch soll eine schnelle und effektive Umsetzung von EU-Recht ermöglicht werden.
Würde es nun innerhalb Deutschlands zu einem Gerichtsverfahren kommen, müsste das zuständige Gericht den europäischen Richterspruch umsetzen – und dieser steht über dem TMG. Die nationalen Gerichte sind damit in ihrer Funktion auch eine Versicherung dafür, dass Gemeinschaftsrecht einheitlich angewendet wird.
Also besteht schon Handlungsbedarf.
Viele Grüße
Matthias
12.10.2019 18:40 Zuletzt bearbeitet: 12.10.2019 20:10 durch den Autor
Den Handlungsbedarf muss natürlich jeder für sich beurteilen. Vor dem EuGH wurde explizit dieser und kein anderer Fall verhandelt. Übrigens stellt weder das EG-Recht, noch das deutsche (Verfassungs-)Recht adäquate Instrumente dar, mit denen deutsche Zivilrichter mittelbar oder unmittelbar gezwungen werden könnten, der Rechtsprechung des EuGH zu folgen. Aber 2 Juristen, drei Ansichten. Ich bleibe dabei: Soweit der deutsche Gesetzgeber nicht handelt, gibt es keinen Grund zur Panik. Zudem kann sich die Telekom als Dienstleister und Verkäufer dieses HP-Produktes inclusive der Designs und Features, auf die der Kunde keinen Einfluss hat, im „Falle eines Falles“ nicht ohne weiteres aus der Verantwortung stehlen.
Nachtrag: Es ging bei dem Verfahren vor dem EuGH "... vor allem darum, dass sich der Betreiber der Website in Form von Hinweistexten das Recht einräumen ließ, Cookies im Browser des Nutzers zu setzen, damit Dienstleister „interessengerichtete Werbung“ ausspielen könnten. Das entsprechende Auswahlkästchen war bereits vorangekreuzt. Erst mit einem zusätzlichen Klick konnten Nutzer die Zustimmung widerrufen." Ein Unternehmen der der übelsten Sorte stand m.E. zu Recht im Focus.
Zudem kann das Urteil "... (auch) als klare Ansage an den deutschen Gesetzgeber verstanden werden, das deutsche Recht an die EU-Regeln anzupassen. Das Bundeswirtschaftsministerium kündigte bereits eine Änderung des Telemediengesetzes an.
Alternativ könnte auch der europäische Gesetzgeber zuvorkommen, indem es doch zu einer baldigen Verabschiedung der ePrivacy-Verordnung kommt."
Grüße, Dietmar
13.10.2019 08:57 Zuletzt bearbeitet: 13.10.2019 09:04 durch den Autor
Hier noch ein Faden von jemand, der es ganz genau wissen will:
Die jeweiligen Antworten implizieren, dass es sich bei den "notwendigen" Cookies (systemrelevant) auch nach EuGH-Urteil nicht um zustimmungspflichtige Cookies handelt. Bei dem "vid-Cookie" könnte man m.E. allerdings auch anderer Auffassung sein.
16.10.2019 17:19 Zuletzt bearbeitet: 16.10.2019 18:05 durch den Autor
Nachtrag:
Der EuGH hält sich - soweit die Interpretationen des Urteils korrekt sind - am wenigsten an das eigene Urteil. Man gehe dazu auf die Website des EuGH und wundere sich...
und:
Selbstverständlich sind jetzt die einschlägigen Dienstleister und Kanzleien mit "Panikmache" am Start, um schnell Honorare zu generieren. Wer jetzt nicht die Geduld aufbringt, dem wird nichts anderes übrig bleiben, als sich einen anderen Anbieter zu suchen. Ein Baukasten scheidet m.E. "a priori" aus.
17.10.2019 23:18
Ganz offensichtlich arbeitet die Deutsche Telekom AG daran, das "Cookie-Urteil" des EuGH umzusetzen:
Das ist noch nicht bei allen Telekom-Seiten so, wird aber wohl zeitnah vervollständigt.
Die Hompage-Kunden, die so etwas auch benötigen, schauen derweil ganauso in die Röhre, wie die von den zahlreichen Störungen betroffenen. Möchte man sie los werden?
Grüße, Dietmar
18.10.2019 08:11
Es wäre halt schön, wenn man mal eine Antwort eines Telekom-Mitarbeiters bekommen würde. Zumindets zu dem aktuellen Stand der Entwicklung oder den Plänen seitens der Telekom.
18.10.2019 10:32
18.10.2019 10:47
Hallo Ingo,
Du schreibst doch selbst, dass für Cookies zu Marketing Zwecken (z.B. Tracking Cookies) die Einwilligung notwendig ist. Da wir solche Cookies im Shop verwenden (z.B. für Google Analytics) müssen wir eine Möglichkeit haben, diese Einwilligung zu erlangen. Daher sollte jetzt epages aktiv werden. Es obliegt dem Nutzer / Shopbetreiber, wie er das EuGH Urteil umsetzt. Ich möchte selbst entscheiden, ob das für mich relevant ist oder nicht, das soll nicht epages entscheiden. Daher muss mir epages die Möglichkeit geben, das umzusetzen.
Ich bitte dies so an epages weiterzuleiten.
Es ist außerdem schon etwas fragwqürdig, wenn auf der Telekom-Seite (siehe vorangegangene Posts) die Einwilligung so wie vom EuGH gefordert umgesetzt wird, aber für unsere Shops das nicht von Interesse sein soll.
Viele Grüße
Matthias
18.10.2019 11:48 Zuletzt bearbeitet: 18.10.2019 13:11 durch den Autor
Hallo Ingo,
deine Antwort zu dem Thema gibt ja eine gewisse Sicherheit, ist aber teilweise widersprüchlich. @Schniebel-Trading weist völlig zu Recht daraufhin, dass der Designer (das Shopsystem kenne ich nicht) ausdrücklich ein Tracking unterstützt und zwar in den SEO-Einstellungen. Somit wäre gem. EuGH und auch nach deiner Aussage eine vorab gegebene Zustimmung (optin) des Besuchers erforderlich. Dies kann nur so gelöst werden, wie ihr das bei eueren eigenen Seiten jetzt handhabt. Ein Hinweis in der Datenschutzerklärung reicht eben nicht aus. Die Angelegenheit betrifft also nicht nur das Shopsystem.
Grüße, Dietmar
Nachtrag:
Ein Teil der im Designer angebotenen widgets sind nichts anderes als "Drittanbieter-Implementierungen", wozu die Zustimmung des Besuchers ebenfalls vorab eingeholt werden muss (z.B. der Bing-Lageplan/Reisewegplanung).
18.10.2019 16:17
24.10.2019 10:28
08.08.2020 12:28
Hallo, wie sieht das nun die Telekom so?
Wie geht es hier weiter und bis wann kann ich als Verbraucher dies im Homepagedesigner mit ein paar Klicks einrichten?
Immerhin sind wir hier bei TELEKOM und nicht irgendwo.
Dank vorab für Ihre Antwort.
08.08.2020 14:01
15.08.2020 11:33
Hallo nochmal,
und vielen Dank noch für Ihre Antwort.
Leider ist dies für mich als Kunde nur eine Vertröstung.
Es wäre daher super, wenn die Telekom einen verbindlichen Termin mitteilen könnte. Danke.
17.08.2020 16:32
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