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04.03.2016 17:38
Ich wollte eine selbst gemachte Aufnahme mit meiner Gruppe als mp3 Datei teilen. Diese sehen aber immer nur einen leeren Ordner. Zuerst hielt ich das für einen Fehler aber anscheinend ist es ein Feature. Denn in den Nutzungsbestimmungen heißt es, dass keine Musik aus Lizenzgründen über die Cloud geteilt werden darf.
Ich bitte um Verlaub aber:
1. nicht jede mp3 ist automatisch Musik
2. nicht jede Musik ist automatisch lizenzpflichtig
3 auch lizenzpflichtige Musik kann unter Freunden geteilt werden, wenn diese untereinander die Lizenz teilen, z.B. die Aufnahme einer Künstlergruppe beim Teilen untereinander.
4. auch lizenzpflichtige Musik kann frei geteilt werden, wenn der Teilende der Lizenzinhaber ist.
5. t-online filtert ohne meine Genehmigung meine Inhalte und unterstellt mir offensichtlich von vorherein straftrechtlich relevantes Handeln
6. mit gleicher Argumentation könnten künftig auch jpg, pdf und sonstige Dateien gesperrt werden, da auch hier linzenzpflichtige Inhalte enthalten sein könnten.
Liebe Telekom, lasst da einfach, an dieser Stelle ist es einfach weit über das Ziel hinausgeschossen! Ihre Kunden sind erwachsene Menschen und müssen auf solche Dinge selbst achten.
Sie als Telekommunikationsunternehmer sind auch nicht zur Überwachung der Inhalte verpflichtet und müssen nur dann handeln, wenn entsprechende Anzeigen oder Urteile vorliegen.
Solange solche massiven Einschränkungen bei der Nutzung der Cloud bestehen, kann ich diese meinen Freunden nicht empfehlen.
Ich hoffe, Ihr geht noch mal in Euch.
Viele Grüße
jcem
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @saitenschlager! Zunächst herzlich willkommen in der Community!
@saitenschlager schrieb:
ja, nicht nur .mp3, auch .m4a werden nicht geteilt.
Ja, .m4a ist auch eine Audiodatei...
@saitenschlager schrieb:
Arme Telekom, irgendwie immer wieder gerne auf dem falschen Pferd, seit Jahrzehnten schon...
Als "auf's falsche Pferd gesetzt" würde ich es nicht bezeichnen. Das ist eine Sache des Urheberrechts und das ist ja ein Gesetz und keine Idee der Telekom...
...das wurde ja hier schon oft genug heiß und ausführlich diskutiert.
Gruß
T-Helferlein
26.08.2016 21:15
04.03.2016 19:27
Hallo @jcem!
Ist Ihnen bewusst, dass Sie das Problem bei der Musikfreigabe mit einfachen Mitteln umgehen können?
Dazu einfach die Musik-Dateien in ein zip-Archiv packen. Die Cloud merkt dann nicht was drin ist und die Dateien können problemlos freigegeben werden...
Gruß
T-Helferlein
04.03.2016 19:51 Zuletzt bearbeitet: 04.03.2016 19:53 durch den Autor
Hallo @jcem
Oder Sie entfernen die Endung mp3 und der Empfänger hängt sie wieder an.
Oder Sie ändern mp3 in hhh oder mmm usw. und der Empfänger ändert wieder in mp3.
Oder ...
Oder ...
Gruß Eddy
04.03.2016 21:49
Wie ich es umgehen kann, das ist mir alles vollkommen klar. Aber es geht mir nicht darum, einen Weg zu finden, wie ich das umgehen kann.
Mir stinkt einfach die Art der Bevormundung und die Tatsache, dass ich mit der Suche nach der Ursache, warum etwas nicht veröffentlicht wird, wieder wertvolle Zeit verplempern musste.
Außerdem zwinge ich meiner Gruppe wieder einen Arbeitsschritt mehr auf, der völlig unnötig ist und von anderen Cloudanbietern wie "FallKiste" nicht aufgezwungen wird.
Nach meiner Meinung gehört diese Einschränkung aufgehoben.
04.03.2016 23:04 Zuletzt bearbeitet: 04.03.2016 23:14 durch den Autor
Hallo @jcem
Dahinter steckt eine ganz andere Philosophie.
Zur Zeit stehen alle Cloud-Dienste "unter Beobachtung" der grossen Musiklabels und Studios. Diese fürchten, dass durch die Speicherung ihrer Produkte und deren unkontrollierter Weitergabe das Urheberrecht nicht mehr durchsetzbar ist.
Möglicherweise möchte sich die Telekom diesem Vorwurf nicht aussetzen und hat in einer Art "vorauseilendem Gehorsam" das Speichern bzw das Verbreiten von mp3 unterbunden.
Warum Videoformate zugelassen sind entzieht sich meiner Kenntnis.
Welche Wege Ihnen zur Umgehung der Sperre bereits bekannt sind kann hier im Forum keiner wissen.
Bitte lassen Sie Ihren Frust nicht an denen aus die Ihnen in guter Absicht helfen wollen.
Einen entscheidungsfähigen Ansprechpartner finden Sie HIER unter dem Punkt "Beschwerde".
Gruß Eddy
05.03.2016 23:52
Hallo Eddy,
da stimme ich voll zu. Auch mir erscheint es wie ein vorauseilender Gehorsam. Deswegen habe ich gepostet, um herauszubekommen, ob dieses auch andere stört.
Es tut mir leid, wenn es so rübergekommen sein sollte, ich wolle meinen Frust über die Community schütten. Dem ist nicht so, vielmehr versuche ich herauszufinden, ob ich vielleicht Mitstreiter finde, oder ob nur ich diese Bevormundung doof und völlig überflüssig finde. Ist mein Weg zur Meinungsfindung bevor ich den Weg über die Beschwerde gehe.
Gruß
jcem
30.07.2016 11:27
Dass mit dem Zeit verplempern sehe ich genauso. Ich wollte auch eine eigene Aufnahme teilen und laufe immer auf eine Fehlermeldung, deren Sinn ich mir ergooglen muss. Warum schreibt die Telekom nicht klar, dass aus lizenzrechtlichen Günden keine mp3 geteilt werden dürfen?
Stefan
26.08.2016 10:08
Ich finde das auch unmöglich. Werde mich nach einem anderen Onlinespeicher umsehen. Schade.
26.08.2016 12:31 Zuletzt bearbeitet: 26.08.2016 12:32 durch den Autor
26.08.2016 15:17
Hallo T-Helfer,
es ist doch keine Lösung, einen unzufriedenen Kunden an ein anderes Produkt weiterzuleiten. Warum schreibt die Telekom denn nicht klipp und klar was Sache ist sondern produziert die Cloud solche allgemeinen Fehlermeldungen?
Wie kann man, wenn man der Meinung ist, die Dateifreigabe via MegentaCloud verstößt gegen Lizenzrecht, einen Kunden an ein anderes Produkt weiterleiten? Dort wird doch genauso gegen Lizenzrecht verstoßen oder nicht?
Viele Grüße
26.08.2016 16:43 Zuletzt bearbeitet: 26.08.2016 16:48 durch den Autor
Hallo @Stefan22!
Sicher ist es nicht optimal, dass es offenbar nur allgemeine Fehlermeldungen gibt. Und auch das verweisen auf einen anderen Cloud-Dienst ist sicherlich nicht die beste Lösung (zumal wir uns hier schließlich in einem Telekom-Forum befinden)...
@jcem hat sich aber ja selbst entschieden einen anderen Cloud-Dienst zu suchen und daher sehe ich es als o.k. auf den anderen Dienst zu verweisen und somit auch zu "helfen" (bei der Suche).
Ich selbst erachte es übrigens als gut, dass die Musik- und Video-Freigabe in der MagentaCLOUD nicht ohne Umwege möglich ist.
Zuletzt noch zum Verstoß gegen das Lizenzrecht:
@jcem möchte eine, nach seinen Angaben, selbst erstellte Aufnahme teilen. In diesem Moment gehe ich also davon aus, dass diese Angabe korrekt ist und er die alleinigen Rechte an der Aufnahme hat (also keine Rechte Anderer verletzt). Da die MagentaCLOUD die Freigabe ja bekanntlich nur per Trick erlaubt (wie ich finde aber zurecht, um dem illegalen Filesharing vorzubeugen) ist es (wie ich finde) völlig normal, dass man einen anderen Anbieter sucht, der die gewünschte Funktion bietet.
Klar wird bei Dropbox in dem Moment, wenn andere Rechte an den freigegebenen Dateien haben das Lizenzrecht verletzt. In @jcem's Fall dürfte das aber ja nicht der Fall sein, solange die Aufnahme tatsächlich keine Rechte anderer verletzt (seine Angabe also korrekt ist). Einmal angenommen, die Aufnahme würde Rechte anderer berühren, dann hätte @jcem eine falsche Angabe gemacht, was ich nicht nachprüfen kann (weshalb ich den Verweis auf Dropbox gegeben habe). Wenn ich über die eventuelle Rechteverletzung Bescheid gewusst hätte, dann hätte ich den Verweis selbstverständlich nicht geben dürfen...
Kurz: Der Verweis sollte lediglich @jcem helfen, sein Anliegen umzusetzen. Eine Verletzung des Lizenzrechts dürfte hier ja nicht gegeben sein...
Selbstverständlich ist mir aber natürlich bewusst, dass die Meinungen sich bei diesem Thema sehr stark unterscheiden können. Du (@Stefan22) hast sicherlich auch gute Argumente zu deiner Meinung...
Gruß
T-Helferlein
P.S. @jcem: Der oben beschriebene Fall, du könntest eventuell Rechte anderer verletzen ist selbstverständlich nur konstruiert. Ich möchte dir damit in keiner Weise unterstellen, falsche Angaben gemacht zu haben.
26.08.2016 17:37
Hallo T-Helferlein,
ich will die Diskussion nicht unnötig in Länge ziehen, aber noch auf einen anderen Punkt hinweisen.
Ich habe mich damals für die MagentaCloud entschieden, weil dadurch die Daten physikalisch in Deutschland liegen. Ich habe mich gerade nicht für dropbox & Co entschieden, weil dort die Daten physikalisch idR in den USA oder zumindest nicht in Deutschland liegen. Das bedeutet, dass die Daten im Zugriff der US Regierung liegen, deutsches Recht nicht mehr gilt und die Daten auch nicht mehr nach den Datenschutzrichtlinien der EU verarbeitet und gespeichert werden.
Auch werden die Daten bei dropbox bei der Löschung durch den Nutzer nicht zwangsläufig wirklich gelöscht. dropbox behält sich vor, die Daten weiterhin aufzubewahren – für den Fall, dass Behörden im Zuge von Strafverfolgungsmaßnahmen darauf Zugriff verlangen, oder dass die Daten für dropbox weiterhin von Nutzen sind.
Die Behandlung insbesonderer persönlicher Daten in Ländern mit geringeren Anforderungen an den Datenschutz ist gelinde gesagt problematisch, das sollte man sich bei der Nutzung "ausländischer Cloud-Speicher" immer vor Augen führen.
Einfach mal Sicherheit / Datenschutz von Cloudspeichern googeln
Viele Grüße
26.08.2016 17:39 Zuletzt bearbeitet: 26.08.2016 17:43 durch den Autor
Hinzu kommt, dass deutsches Recht auf in Deutschland befindlichen Servern eher angewendet werden kann, als auf ausländischen Servern. Das Risiko der Telekom ist hier eklatant. Dem wird sich die Telekom nicht aussetzen wollen.
Nachtrag: Das bezog sich jetzt auf das Lizenzrecht.
26.08.2016 19:53
Find ich super spannend die Diskussion!
Möchte mich noch mal mit ein Paar Punkten einbringen:
1) mir geht es tatsächlich um Teilen von Musik innerhalb einer lizenzrechtlich berechtigten und geschlossenen Gruppe - nämlich Mitgliedern unseres Musikensembles.
2) mir wäre es recht, wenn meine Daten auf einem deutschen Server liegen könnten.
3) ein Risiko für die Telekom kann ich nicht erkennen, denn nach
BGH: Haftung eines Telekommunikationsunternehmens für Urheberrechtsverletzungen durch Dritte - Störerhaftung des Access-Providers Urteil v. 26.11.2015, Az. I ZR 174/14 ist Telekom sofort raus aus der Haftung, da sie im Falle einer Rechstverletzung gerade bei ihren Kunden die Kontaktdaten kennt und sofort herausgeben kann. D.h., wenn ich tatsächlich eine Urheberverletung tätigen sollte, dann wäre ich gerade mit Daten auf einem deutschen Server viel leichter zu ermitteln und zu belangen.
4) nach wie vor unverständlich ist mir die Fokussierung auf Tondateien, denn wenn es tatsächlich nur um lizenzrechtliche Bedenken ginge, dann wären Videos, Bilder, ja sogar einfache Textdateien potentiel bedenklich und von der Möglichkeit der Teilung auszuschließen. Dann wäre aber so ein Dienst wirklich überhaupt nicht zu gebrauchen und völlig an den Werbeversprechen vorbei.
5) vielleicht wäre es ein Weg, wenn Telekom wenigstens das Teilen an eine geschlossene Gruppe ermöglichen würde. Vielleicht auch mit einem zu setzenden Häckchen, dass man die Rechtsbelehrung zum Lizenzrecht gelesen hat. Auch da wäre dann ein mögliche weitere Rechtsverletzung durch die Eingeladenen einfach nachvollziehbar.
Mal ganz ehrlich, wer so doof ist, unberechtigt urheberrechtlich geschützte Werke auf einem deutschen Server zu veröffentlichen, ist doch selber schuld, oder?
Daher nochmals eine eindringliche Bitte an die Telekom: macht die Einschränkung hinsichtlich Tondateien weg!
Und ich bin gespannt auf die weitere Diskussion!
26.08.2016 21:15
23.10.2016 19:47
Auch selbst produzierte *.mp3 kann ich nicht auf der magentacloud teilen. Ich würde gern mit meiner Band die aktuellen Probemitschnitte teilen, leider nur mit dem bereit bekannten workarounds. Schade, dass sehe ich als echten Wettbewerbsnachteil.
29.11.2016 00:24
Hallöchen,
ja, nicht nur .mp3, auch .m4a werden nicht geteilt. Der "Umweg" über Images und Archive ist nicht praktikabel, wenn man die Musik eines Chores aufnimmt, dessen Mitglieder zur Hälfte nicht Computer-affin sind und man ihnen die Dateien als Musik zurückgeben möchte. Im Alter der papierlosen Büros und der Abschaffung der Ressourcen vernichtenden Massenware CD ein alltagsuntauglicher Anachronismus. Arme Telekom, irgendwie immer wieder gerne auf dem falschen Pferd, seit Jahrzehnten schon...
Viele Grüße an alle,
saitenschlager
Hallo @saitenschlager! Zunächst herzlich willkommen in der Community!
@saitenschlager schrieb:
ja, nicht nur .mp3, auch .m4a werden nicht geteilt.
Ja, .m4a ist auch eine Audiodatei...
@saitenschlager schrieb:
Arme Telekom, irgendwie immer wieder gerne auf dem falschen Pferd, seit Jahrzehnten schon...
Als "auf's falsche Pferd gesetzt" würde ich es nicht bezeichnen. Das ist eine Sache des Urheberrechts und das ist ja ein Gesetz und keine Idee der Telekom...
...das wurde ja hier schon oft genug heiß und ausführlich diskutiert.
Gruß
T-Helferlein
01.12.2016 18:24
@T-Helferlein schrieb:
Als "auf's falsche Pferd gesetzt" würde ich es nicht bezeichnen. Das ist eine Sache des Urheberrechts und das ist ja ein Gesetz und keine Idee der Telekom...
...das wurde ja hier schon oft genug heiß und ausführlich diskutiert.
Gruß
T-Helferlein
Na, ja, ich würde es nicht diskutieren nennen, sonder eher beharren auf einem nicht nachvollziehbaren und nicht ausreichend begründeten Standpunkt.
Nach wie vor hat die Telekom hier nicht schlüssig dargelegt, warum auch selbst erzeugte Tondateien (also nicht nur Musikstücke) so sanktioniert werden. Und selbst wenn, verantwortlich ist nur der jenige, der die Dateien ins Netz stellt, also der Telekomkunde und nicht die Telekom selbst. Dies ist wiederholt in letzter Zeit juristisch bestätigt worden.
Wie ich schon dargelegt habe, ist auch der Bezug auf das Urheberrecht nicht nachvollziehbar, denn nach dieser Logik dürften Bilder, Videos, ZIP-Dateien, Programme und selbst einfache Texte nicht geteilt werden, denn auch diese könnten potentiell urheberrechtlich geschütztes Material enthalten. Die Ausweitung der Beschränkung auf alle potentiell urheberrechtlich geschützte Dateien würde diese Cloud natürlich ad absurdum führen.
Die Fokkusierung auf nur Tondateien ist aber auch völlig sinnfrei und völlig unnötig.
Wie gesagt, eine wirklich schlüssige Begründung hat die Telekom noch nicht geliefert, wahrscheinlich wissen sie selbst nicht mehr, warum diese Beschränkung noch aufrecht erhalten wird.
Bitte, T-Helferlein, wenn ihr wieder antwortet, dann bitte, bitte, bitte, eine wirklich fundierte Antwort.
Gruß
15.01.2017 22:26
mp3 z.B. nach jpg umbenennen. Der Empfänger benennt wieder um nach mp3 und schon geht es.
02.05.2017 11:50
jcem hat völlig recht. Ich bin gerade gestern auf diesen Unsinn gestoßen und habe mich furchtbar darüber aufgeregt.
Also ist auch 2017 die Vernunft noch nicht bei der Telekom eingekehrt...
Was ich mich nur frage, ist, wer die Kudos für inhaltsleere Aussagen verteilt...
02.05.2017 15:28 Zuletzt bearbeitet: 02.05.2017 15:29 durch den Autor
Hallo @bhutzler!
Die (Hinter-)Gründe, weshalb die Telekom die Freigabe von Audiodateien über die MagentaCLOUD verhindern möchte wurden in diesem Thread schon oft genug von verschiedenen Leuten (auch bereits von Mitarbeitern der Telekom) (meiner Meinung nach schlüssig) dargelegt.
Aus diesem Grund wird sich daran in den nächsten Jahren wohl nichts ändern...
@bhutzler schrieb:Also ist auch 2017 die Vernunft noch nicht bei der Telekom eingekehrt...
Das sehe ich anders: Bei der Telekom ist die Vernunft eingekehrt, durch Einschränkungen der Freigabe-Funktion zumindest dem direkten Teilen von Audiodateien vorzubeugen.
Gruß
T-Helferlein
P.S.
@bhutzler schrieb:Was ich mich nur frage, ist, wer die Kudos für inhaltsleere Aussagen verteilt...
Offensichtlich bich ich also nicht der einzige der diese Meinung vertritt...
04.05.2017 08:01 Zuletzt bearbeitet: 04.05.2017 08:03 durch den Autor
Liebes T-Helferlein,
Durch Wiederholen von offensichtlich falschen Standpunkten werden diese nicht richtig.
Eine Sache ist das Teilen von Audiodateien, die andere Sache ist das Teilen von geschützten Inhalten.
Es gibt zwar eine Schnittmenge - Teilen von geschützten Audiodateien. Aber das Teilen von nicht geschützten Audiodateien ist rechtlich gesehen erlaubt und solle auch von Euch zugelassen werden.
Das Teilen von sonstigen, aber nicht geschützten Inhalten ist ebenfalls erlaubt.
Ihr verbietet das Teilen von ALLEN Audiodateien, aber erlaubt das Teilen von sonstigen geschützten Inhalten wie Bildern, Texten und Videos.
Mal ganz ehrlich: Wo ist da die Vernunft?
Überlasst es endlich uns, den Kunden, zu entscheiden, was wir teilen möchten und handhabt es wie andere Anbieter auch, löscht erst bei gemeldeten Mißbrauch. Funktioniert überall, nur bei Euch anscheinend nicht.
Dass Euer Ansinnen völlig antiquiert und auch leicht auszuhebeln ist (siehe Tipps mit ZIP Dateien etc.) zeigt doch, wie unnütz diese Beschränkung ist und nur ein Hindernis darstellt, die Cloud bestimmungsgemäß nutzen zu können. BITTE!
mfg
jcem
04.05.2017 12:05
Hallo @jcem!
Wir haben offensichtlich unterschiedliche Standpunkte (welcher von beiden nun "richtig" oder "falsch" ist, sei einmal dahingestellt).
Ich schätze einmal, das die Telekom den von dir als "falsch" betitelten Standpunkt auch in den nächsten Jahren nicht aufgeben wird. Und man stellt sich ja nicht aus Spaß gegen den Wunsch so vieler Kunden...
...naja, wir dürfen gespannt sein, wie sich das Ganze entwickelt.
Gruß
T-Helferlein
04.05.2017 12:46
Aus Spaß vielleicht nicht, aber wahrscheinlich aus Sturheit.
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