Uploaddauer begrenzt auf genau 2 Stunden?

vor 3 Jahren

Ich habe festgestellt, nachdem ich eine persönliches Video (von einer Bergtour) mit 10,1 GB in die Magenta Cloud hochladen wollte, dass der Upload immer genau nach 2 Stunden abbricht. Ich muss mich dann erneut anmelden. Habe 3 Versuche gestartet. Immer Abbruch nach genau 2 Stunden.

Wieso kann ich nicht länger als 2 Stunden in der Cloud eingeloggt sein? Das nervt! So kriege ich die Datei nicht hochgeladen.

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    • vor 3 Jahren

      Es gibt ein Session Timeout. 

      Brauchst also schnelleren Upload oder musst einen anderen Zugang nutzen.

       

      Also WebDAV oder die Software auf dem Rechner. 

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      von

      vor 3 Jahren

      Stefan

      Die Cloud ist prädestiniert als Backup Lösung, sie ist außerhalb des Hauses auf sicheren Servern.

      Die Cloud ist prädestiniert als Backup Lösung,  sie ist außerhalb des Hauses auf sicheren Servern.
      Stefan
      Die Cloud ist prädestiniert als Backup Lösung,  sie ist außerhalb des Hauses auf sicheren Servern.

      Ach ja? Erst vor wenigen Tagen hat ein Kunde seine sämtliche Daten in der Magenta Cloud verloren. Alles gelöscht, alles weg, für immer und ewig.

      Wie bei allen Clouds übernimmt der Anbieter keine Haftung bei Datenverlust. Bye bye Backup.

       

      Ich habe noch Backups von alten DOS- und Windows Versionen die seit ca. 30 Jahren im Bestand sind. Da vertraue ich meinen Festplatten. Fröhlich

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      von

      vor 3 Jahren

      Mister Burny

      Mister Burny unter strengsten Sicherheits- und Datenschutzstandards. unter strengsten Sicherheits- und Datenschutzstandards. Mister Burny unter strengsten Sicherheits- und Datenschutzstandards. Das wage ich zu bezweifeln. Hier geht es um ein persönlich gedrehtes Video einer Bergtour. Wenn auf diesem Video Personen zu sehen sind, die nicht um Erlaubnis gefragt wurden im Internet veröffentlicht zu werden, verstößt der TE gegen das Persönlichkeitsrecht. Somit wird der Datenschutzstandard ausgehebelt. Genau genommen müßte ich die Empfehlung das Video zu komprimieren wieder zurücknehmen, da es eine kritische Angelegenheit ist.

      Mister Burny

      unter strengsten Sicherheits- und Datenschutzstandards.

      unter strengsten Sicherheits- und Datenschutzstandards.
      Mister Burny
      unter strengsten Sicherheits- und Datenschutzstandards.

      Das wage ich zu bezweifeln. Hier geht es um ein persönlich gedrehtes Video einer Bergtour. Wenn auf diesem Video Personen zu sehen sind, die nicht um Erlaubnis gefragt wurden im Internet veröffentlicht zu werden, verstößt der TE gegen das Persönlichkeitsrecht. Somit wird der Datenschutzstandard ausgehebelt.

       

      Genau genommen müßte ich die Empfehlung das Video zu komprimieren wieder zurücknehmen, da es eine kritische Angelegenheit ist.

      Mister Burny
      Mister Burny

      unter strengsten Sicherheits- und Datenschutzstandards.

      unter strengsten Sicherheits- und Datenschutzstandards.
      Mister Burny
      unter strengsten Sicherheits- und Datenschutzstandards.

      Das wage ich zu bezweifeln. Hier geht es um ein persönlich gedrehtes Video einer Bergtour. Wenn auf diesem Video Personen zu sehen sind, die nicht um Erlaubnis gefragt wurden im Internet veröffentlicht zu werden, verstößt der TE gegen das Persönlichkeitsrecht. Somit wird der Datenschutzstandard ausgehebelt.

       

      Genau genommen müßte ich die Empfehlung das Video zu komprimieren wieder zurücknehmen, da es eine kritische Angelegenheit ist.


      Das gilt nur für Videos, die öffentlich zugänglich gemacht werden.

       

      Videoabende im Freundes- oder Familienkreis sind damit erlaubt. Auch das Speichern im Netz, wie zum Beispiel auf einer Videoplattform, ist an sich nicht zu beanstanden. Letzteres gilt jedoch nur, sofern der Account oder Ordner, in dem das Video liegt, nur eingeschränkt zugänglich ist. Kann ich auf meine Videos nur selbst zugreifen, entsteht kein rechtliches Problem. Gleiches gilt, wenn ich über die technischen Einstellungen ermögliche, dass einige ausgewählte Personen aus meinem persönlichen Kreis (Verwandte, Freunde, enge Bekannte) hierauf zugreifen.

      Videoabende im Freundes- oder Familienkreis sind damit erlaubt. Auch das Speichern im Netz, wie zum Beispiel auf einer Videoplattform, ist an sich nicht zu beanstanden. Letzteres gilt jedoch nur, sofern der Account oder Ordner, in dem das Video liegt, nur eingeschränkt zugänglich ist. Kann ich auf meine Videos nur selbst zugreifen, entsteht kein rechtliches Problem. Gleiches gilt, wenn ich über die technischen Einstellungen ermögliche, dass einige ausgewählte Personen aus meinem persönlichen Kreis (Verwandte, Freunde, enge Bekannte) hierauf zugreifen.
      Videoabende im Freundes- oder Familienkreis sind damit erlaubt. Auch das Speichern im Netz, wie zum Beispiel auf einer Videoplattform, ist an sich nicht zu beanstanden. Letzteres gilt jedoch nur, sofern der Account oder Ordner, in dem das Video liegt, nur eingeschränkt zugänglich ist. Kann ich auf meine Videos nur selbst zugreifen, entsteht kein rechtliches Problem. Gleiches gilt, wenn ich über die technischen Einstellungen ermögliche, dass einige ausgewählte Personen aus meinem persönlichen Kreis (Verwandte, Freunde, enge Bekannte) hierauf zugreifen.

      von

      vor 3 Jahren

      Mister Burny

      Das gilt nur für Videos, die öffentlich zugänglich gemacht werden.

      Das gilt nur für Videos, die öffentlich zugänglich gemacht werden.
      Mister Burny
      Das gilt nur für Videos, die öffentlich zugänglich gemacht werden.

      Was die Telekom nicht verhindern kann. Bei einem rechtlichen Problem ist die Telekom außen vor. Sie kann nur den Hinweis darauf geben, was erlaubt ist und was nicht. Das steht aber mit dem Datenschutz nicht im Einklang.

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Jahren

      Komprimiere das Video auf 90% herunter, nehme eine verminderte Qualität in Kauf und lade es erneut hoch.

      Ein Video von 90 Minuten läßt sich auf ca. 700 MB schrumpfen. Dann geht auch der Upload schneller.

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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