Gelöst

Freischaltung Magenta Eins Business-Vorteil

vor 5 Jahren

Guten Morgen,

 

wäre es möglich, meinen Business Mobil S-Vertrag mit meinem Magenta Zuhause L (2) zu koppeln und für den Magenta Eins-Vorteil freizuschalten?

Ich habe gelesen, dass nicht jeder Rahmenvertrag das hergibt... 🤔

 

Vielen Dank schonmal und beste Grüße!

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    • vor 5 Jahren

      Wenn du kurz reinschreibst um welchen Rahmenvertrag es sich  handelt kann ich kurz nachschauen.

      3

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Na klar. RV-Nr. ist: MA331

      Danke!

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      MAxxx sind MItarbeiterverträge, die sind nicht berechtigt.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      OK schade.

      Aber danke für deine Auskunft. 👍

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Guten Morgen @ericwe,

      der Magenta EINS Vorteil wird in Rahmenverträgen bis einschließlich 15 % Rabatt auf die Grundgebühr gewährt.

      Wichtig Voraussetzung ist auch bei Geschäftskunden, das Mobil und auch der Festnetzanschluss auf dieselbe Person und Adresse laufen.


      Viele Grüße Anna Lena L.

      3

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Hallo!

       

      Das wäre ja alles gegeben. Rabatt liegt monatlich bei genau 15% und es laufen beide Verträge unter meiner Adresse...

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Hey @Anna Lena L. 
      Wie passt das dann zusammen? Sein genutzer Rahmenvertrag wird mir als "nicht berechtigt" angezeigt und laut deiner Aussage soll er jetzt doch berechtigt sein? Zumindest hast du deine Aussage als Lösung markiert.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Hallo @CobraCane,

      ich muss mich korrigieren, falsch formuliert! Danke dir.

      ER ist NICHT berechtigt - das ergibt sich, wenn @ericwe in seinen Unterlagen schaut und den gewährten Rabatt sieht Fröhlich

      Das wollte ich so eigentlich nicht, ohne Legitimation schreiben.

      Viele Grüße Anna Lena L.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    Uneingeloggter Nutzer

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