Gelöst

Widerruf

vor 6 Jahren

Hallo ich habe am 13.05.2019 im Telekom-Shop einen Tarifwechsel von jetzigem Entertain auf Magenta Zuhause L abgeschlossen.

Später zuhause recherchierte ich dann nochmal im Internet und stellte fest, daß ich mit einem per online bei der Telekom abgeschlossenen Vertrag weitaus bessere Konditionen gehabt hätte d.h.  Einmalgutschrift bzw. Onlinegutschriftvorteil ect.Ich wollte  daraufhin gestern am 20.05. den besagten Vertrag Widerrufen um später per online einen abzuschliesen. Da wurde mir im Shop mitgeteilt daß das nicht ginge. Ich bin schokiert wie es so was geben kann. Widerrufsrecht  ist gesetzlich verankert. Ich bin seit 30 Jahren treuer Kunde, hatte nie mit Telekom Probleme und nur weil mir der Fehler unterlaufen ist mich vorher im Netz schlau zu machen soll ich jetzt gezwungen werden diesen viel teureren Vertrag zu behalten. Wie gesagt 14 tägiges Widerrufsrecht. Muss ich erst einen Rechtsanwalt hinzuziehen? Wäre sehr dankbar über eine baldige Antwort  MfG  E.

1980

9

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Herzlich willkommen @Atelier-Elvira 

       

      Es gibt kein 14 tägiges  Widerrufsrecht bei im Shop abgeschlossene Verträge , dies gilt gesetzlich nur bei online oder telefonisch abgeschlossenen Verträgen nach dem Fernabsatzgeschäft ! 

       

      Viele Grüsse 

      7

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      dunikohler

      dunikohler Es gibt kein 14 tägiges Widerrufsrecht bei im Shop abgeschlossene Verträge ... Es gibt kein 14 tägiges Widerrufsrecht bei im Shop abgeschlossene Verträge ... dunikohler Es gibt kein 14 tägiges Widerrufsrecht bei im Shop abgeschlossene Verträge ... In Verkaufsräumen gibt es generell kein 14 tägiges Widerrufsrecht auf abgeschlossene (Kauf-)Verträge. Das betrifft nicht nur Telekom-(Partner)shops, sondern auch Supermärkte, Tankstellen, Elektrofachgeschäfte usw.

      dunikohler

      Es gibt kein 14 tägiges Widerrufsrecht bei im Shop abgeschlossene Verträge ...

      Es gibt kein 14 tägiges  Widerrufsrecht bei im Shop abgeschlossene Verträge ...

      dunikohler

      Es gibt kein 14 tägiges  Widerrufsrecht bei im Shop abgeschlossene Verträge ...


      <Klugscheißmodus /an>

      In Verkaufsräumen gibt es generell kein 14 tägiges Widerrufsrecht auf abgeschlossene (Kauf-)Verträge.

      Das betrifft nicht nur Telekom-(Partner)shops, sondern auch Supermärkte, Tankstellen, Elektrofachgeschäfte usw.

      <Klugscheißmodus /aus>

      dunikohler
      dunikohler

      Es gibt kein 14 tägiges Widerrufsrecht bei im Shop abgeschlossene Verträge ...

      Es gibt kein 14 tägiges  Widerrufsrecht bei im Shop abgeschlossene Verträge ...

      dunikohler

      Es gibt kein 14 tägiges  Widerrufsrecht bei im Shop abgeschlossene Verträge ...


      <Klugscheißmodus /an>

      In Verkaufsräumen gibt es generell kein 14 tägiges Widerrufsrecht auf abgeschlossene (Kauf-)Verträge.

      Das betrifft nicht nur Telekom-(Partner)shops, sondern auch Supermärkte, Tankstellen, Elektrofachgeschäfte usw.

      <Klugscheißmodus /aus>


      @Gelöschter Nutzer 

      Das ist nicht ganz korrekt, wenn dich zum Beispiel ein Telekom Vertreter in der Tankstelle überfällt, hast du ein Widerrufsrecht, weil du den Laden nicht betreten hast, um etwas am Vertrag zu ändern und dier Verkäufer sich nicht in seinen Geschäftsräume befindet.

       

      Allerdings ist das für @Atelier-Elvira nicht relevant.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Grundsätzlich und ganz grob betrachtet hat @dunikohler  auf den Punkt gebracht und das trifft für @Atelier-Elvira auch zu.

       

      Neben dem Fernabsatzgeschäft (online od3r telefonisch) hat man ebenso ein Widerrufsrecht bei Haustürgeschäfte oder auch bei stets ortsveränderten Verkaufsstände. (Das allerdings nur zur Vollständigkeit bzgl. Widerufsrecht, was bei dem TE hier allerdings nicht zutrifft).

       

      Deshalb würde ich die erste Anwort von @dunikohler  als Lösung markieren.

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Danke für die Antwort.Es ist ja Interessant wie sich das alles so verhält.Das ist ja nun nochmal eine neue These. Das wissen doch die wenigsten. Ich finde die Telekom sollte für ihre Kunden bessere Aufklärung betreiben in Sachen Vetragsabschluss und die Varianten im bezug auf Widerruf. Weil das weiß doch so gut wie niemand.Nirgens wird darauf hingewiesen. Was ist der Hintergrund? Es gab bestimmt schon noch mehr Kunden denen es so erging wie mir.Hinterher ist man dann schlauer, aber bringen tut es im Aktuellen Fall nichts und man ärgert sich kaputt.

      Grüße E.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 6 Jahren

      Hallo @Atelier-Elvira 

      bevor du mit einem Rechtsanwalt drohst, solltest du dich erst mal schlau machen.

      Das sollte man auch vor VErtragsabschluss machen und nicht hinterher.

      Google mal das Thema "Widerrufsrecht".

      Dann wirst du ganz schnell auf das hier stoßen:

      "Das Widerrufsrecht des § 355 BGB gilt kraft Gesetzes bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (§ 312g Abs. 1 BGB)"

       

      Also spar dir das Geld für den Anwalt.

       

      Und warum sind online-Verträge günstiger, als Verträge die im Geschäft abgeschlossen wurden.

      Denk mal ein wenig nach, dann kommst du auch drauf.

      Oder bist du der Meinung, die MItarbeiter dort arbeiten ehrenamtlich und die Läden werden denen kostenlos zur Verfügung gestellt.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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