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Gelöst
Fritzbox 7590 nach Vertragsende behalten
vor 2 Jahren
Ich möchte die Fritz!Box 7590 nach Vertragsende behalten, angeblich ist nur das weiter mieten möglich, stimmt das oder kann man das Gerät, welches seit 2019 bei mir in Verwendung ist, auch käuflich erwerben.
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vor 5 Jahren
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Akzeptierte Lösung
Raphaela T.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Marcel2605
vor 2 Jahren
Hallo zusammen,
ich melde mich dann auch mal
In der Tat ist es ganz offiziell so, dass das Gerät auch nach Zahlung einer Schadensersatz-Summe (diese fällt an, wenn Gerät nicht an uns zurückgesendet wird) in unserem Besitz bleibt.
Hier wird es Ablösesumme genannt, was eigentlich falsch ist. Es ist der Schadensersatz. Wenn man es also ganz ganz ganz genau nehmen will, gehört uns auch danach noch der Router.
Ich habe bisher aber von keinem Fall gehört, in dem wir diesen danach wiederhaben wollten.
Wenn du aber auch der sicheren Seite sein möchtest, Mietgerät kündigen und ein Kaufgerät bestellen.
Die Übernahme des Mietgerät als dann Eigentum ist nicht vorgesehen und geht so eigentlich nicht.
Viele Grüße
Raphaela T.
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Jonas W.
Antwort
von
Raphaela T.
vor 5 Monaten
Hey @Krissi88, 👋
vielen Dank für das nette Gespräch. Ich habe die FritzBox nun manuell gekündigt. Du erhältst zeitnah eine Kündigungsbestätigung mit Hinweis auf den Schadensersatz.
Viele Grüße
Jonas
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Marcel2605
Community Guide
vor 2 Jahren
Hallo @Tom_Hamburg
nein, Mietgeräte können leider nicht gekauft werden.
Entweder weiter mieten, oder über das Retourenportal kündigen und eine eigene FB erwerben.
https://retoure.telekom-dienste.de/miete/
Gruß Marcel
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patrickn
Antwort
von
Marcel2605
vor 2 Jahren
@Tom_Hamburg kündige einfach und schau was passiert, oder einfach Hotline anrufen, und fragen, was es kosten würde wenn die Box nicht mehr auffindbar wäre aber kündigen willst.
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Anonymous User
vor 2 Jahren
Hast zwei Möglichkeiten:
1.) Weiter mieten und monatlich zahlen.
2.) Kündigen, zurückschicken und im Handel neu kaufen. (180-200 Euro)
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Anonymous User
Antwort
von
Anonymous User
vor 2 Jahren
Deswegen erscheint mir die Ablöse etwas eigenartig. Selbst wenn die Telekom ein Schadenersatz einfordert, geht ein Router aus dem Endgeräte-Service-Vertrag nicht in den Eigentum des Kunden über. Zumindest wurde es hier bislang immer so kommuniziert.
Das Wort "Besitz" ist hier ein entscheidender Knackpunkt.
Sollte die Telekom dir nach Zahlung der Ablöse nur ein Besitzrecht einräumen, behält sich die Telekom das Eigentumsrecht vor. ES IST NICHT DEINE FRITZBOX.
Die Telekom wird dir die Fritzbox nur zum Gebrauch überlassen. (Ziemlich suspekt)
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