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Geräte probehalber anmieten

3 years ago

Ich muss ein bissel ausholen: Meine Schwester hat einen Festnetzvertrag bei der Telekom, das Fernsehen kommt aber über Vodafone/Kabel Deutschland. Im Jahre 2014 hat es sich so ergeben.

Nun kam ihr der Gedanke, dass man alles auf die Telekom ummünzt. Und da gibts nun ein Problem, welches ich auch nicht lösen kann. Es gibt relativ viele Kabelverbindungen, welche eigentlich durch WLAN ersetzt werden könnten. Durch den relativ verwinkelten Baustil der Wohnung(und wechselnde Baustoffe von Gipskarton bis zu Stahlbeton) und der Anschlussdose hat man mit dem Speedport924V entweder im Wohnzimmer oder im Arbeitszimmer WLAN. Beides zusammen funktioniert nicht, da man den Router nicht so nah ranbekommt. Bzw. er würde dann mitten im Korridor stehen.. Momentan hat man sich mit einem Devolo-Netzwerk beholfen. Die Devolos würden aber nicht mehr mit dem Magenta-Anschluss funktionieren.Zusätzlich ist jetzt nur ein 16MB-Anschluss vorhanden, welchen man natürlich auf ca. 50 MB aufbohren wöllte. Verfügbar wäre bis 250 MB.

Demzufolge würde man hier erstmal testen wollen, ob man mit einem Smart 4 und möglicherweise dem Einsatz eines Speed Home Wifi  das WLAN auf alle Räume gleichzeitig ausdehnen kann.  Man müsste sich also mindestens diese zwei Geräte zur Miete ausleihen. Was passiert, wenn das Ergebnis dieses Tests so negativ ausfällt, dass man sich sagt, da können wir es auch so lassen wie bisher.?!

Hätten wir dann die Mietgeräte für 1 Jahr an der Backe oder könnten wir die kurz nach dem Test wieder zurücksenden/kündigen ?

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    • Accepted Solution

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      3 years ago

      @FrankDD 

      Du hast ja bei online-Bestellungen ein 14tägiges Widerrufsrecht.

      In dieser Zeit solltest du ja alles testen können.

      Denke daran, der SP4 hat nur einen analogen Telefonanschluß.

      Wenn du zwei analoge Telefonanschlüsse willst, nimm den SP4-Plus.

      6

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      3 years ago

      Carsten_MK2

      olliMD ist per se nicht zum Testen und Probieren gedacht ist per se nicht zum Testen und Probieren gedacht olliMD ist per se nicht zum Testen und Probieren gedacht "Das Widerrufsrecht solle den Verbraucher in der besonderen Situation eines Vertragsabschlusses im Fernabsatzhandel schützen, in der er keine konkrete Möglichkeit habe, das Erzeugnis vor Abschluss des Vertrages zu sehen oder die Eigenschaften der Dienstleistung zur Kenntnis zu nehmen. Dieser Nachteil solle mit dem Widerrufsrecht ausgeglichen werden, das dem Verbraucher eine angemessene Bedenkzeit einräume, in der er die Möglichkeit habe, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren." Aus dem BGH Urteil vom 03.07.2019, Az.: VIII ZR 194/16

      olliMD

      ist per se nicht zum Testen und Probieren gedacht

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      "Das Widerrufsrecht solle den Verbraucher in der besonderen Situation eines Vertragsabschlusses im Fernabsatzhandel schützen, in der er keine konkrete Möglichkeit habe, das Erzeugnis vor Abschluss des Vertrages zu sehen oder die Eigenschaften der Dienstleistung zur Kenntnis zu nehmen. Dieser Nachteil solle mit dem Widerrufsrecht ausgeglichen werden, das dem Verbraucher eine angemessene Bedenkzeit einräume, in der er die Möglichkeit habe, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren."
      Aus dem BGH Urteil vom 03.07.2019, Az.: VIII ZR 194/16

      Carsten_MK2
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      "Das Widerrufsrecht solle den Verbraucher in der besonderen Situation eines Vertragsabschlusses im Fernabsatzhandel schützen, in der er keine konkrete Möglichkeit habe, das Erzeugnis vor Abschluss des Vertrages zu sehen oder die Eigenschaften der Dienstleistung zur Kenntnis zu nehmen. Dieser Nachteil solle mit dem Widerrufsrecht ausgeglichen werden, das dem Verbraucher eine angemessene Bedenkzeit einräume, in der er die Möglichkeit habe, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren."
      Aus dem BGH Urteil vom 03.07.2019, Az.: VIII ZR 194/16


      Dann geh mal in den stationären Handel und frag, ob Du die Teile mal zum ausprobieren mit nach Hause nehmen kannst. Nur mal so zum Thema Ausgleich eines Nachteils.

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      3 years ago

      olliMD

      Carsten_MK2 olliMD ist per se nicht zum Testen und Probieren gedacht ist per se nicht zum Testen und Probieren gedacht olliMD ist per se nicht zum Testen und Probieren gedacht "Das Widerrufsrecht solle den Verbraucher in der besonderen Situation eines Vertragsabschlusses im Fernabsatzhandel schützen, in der er keine konkrete Möglichkeit habe, das Erzeugnis vor Abschluss des Vertrages zu sehen oder die Eigenschaften der Dienstleistung zur Kenntnis zu nehmen. Dieser Nachteil solle mit dem Widerrufsrecht ausgeglichen werden, das dem Verbraucher eine angemessene Bedenkzeit einräume, in der er die Möglichkeit habe, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren." Aus dem BGH Urteil vom 03.07.2019, Az.: VIII ZR 194/16 olliMD ist per se nicht zum Testen und Probieren gedacht ist per se nicht zum Testen und Probieren gedacht olliMD ist per se nicht zum Testen und Probieren gedacht "Das Widerrufsrecht solle den Verbraucher in der besonderen Situation eines Vertragsabschlusses im Fernabsatzhandel schützen, in der er keine konkrete Möglichkeit habe, das Erzeugnis vor Abschluss des Vertrages zu sehen oder die Eigenschaften der Dienstleistung zur Kenntnis zu nehmen. Dieser Nachteil solle mit dem Widerrufsrecht ausgeglichen werden, das dem Verbraucher eine angemessene Bedenkzeit einräume, in der er die Möglichkeit habe, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren." Aus dem BGH Urteil vom 03.07.2019, Az.: VIII ZR 194/16 Carsten_MK2 olliMD ist per se nicht zum Testen und Probieren gedacht ist per se nicht zum Testen und Probieren gedacht olliMD ist per se nicht zum Testen und Probieren gedacht "Das Widerrufsrecht solle den Verbraucher in der besonderen Situation eines Vertragsabschlusses im Fernabsatzhandel schützen, in der er keine konkrete Möglichkeit habe, das Erzeugnis vor Abschluss des Vertrages zu sehen oder die Eigenschaften der Dienstleistung zur Kenntnis zu nehmen. Dieser Nachteil solle mit dem Widerrufsrecht ausgeglichen werden, das dem Verbraucher eine angemessene Bedenkzeit einräume, in der er die Möglichkeit habe, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren." Aus dem BGH Urteil vom 03.07.2019, Az.: VIII ZR 194/16 Dann geh mal in den stationären Handel und frag, ob Du die Teile mal zum ausprobieren mit nach Hause nehmen kannst. Nur mal so zum Thema Ausgleich eines Nachteils.

      Carsten_MK2

      olliMD ist per se nicht zum Testen und Probieren gedacht ist per se nicht zum Testen und Probieren gedacht olliMD ist per se nicht zum Testen und Probieren gedacht "Das Widerrufsrecht solle den Verbraucher in der besonderen Situation eines Vertragsabschlusses im Fernabsatzhandel schützen, in der er keine konkrete Möglichkeit habe, das Erzeugnis vor Abschluss des Vertrages zu sehen oder die Eigenschaften der Dienstleistung zur Kenntnis zu nehmen. Dieser Nachteil solle mit dem Widerrufsrecht ausgeglichen werden, das dem Verbraucher eine angemessene Bedenkzeit einräume, in der er die Möglichkeit habe, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren." Aus dem BGH Urteil vom 03.07.2019, Az.: VIII ZR 194/16

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      "Das Widerrufsrecht solle den Verbraucher in der besonderen Situation eines Vertragsabschlusses im Fernabsatzhandel schützen, in der er keine konkrete Möglichkeit habe, das Erzeugnis vor Abschluss des Vertrages zu sehen oder die Eigenschaften der Dienstleistung zur Kenntnis zu nehmen. Dieser Nachteil solle mit dem Widerrufsrecht ausgeglichen werden, das dem Verbraucher eine angemessene Bedenkzeit einräume, in der er die Möglichkeit habe, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren."
      Aus dem BGH Urteil vom 03.07.2019, Az.: VIII ZR 194/16

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      "Das Widerrufsrecht solle den Verbraucher in der besonderen Situation eines Vertragsabschlusses im Fernabsatzhandel schützen, in der er keine konkrete Möglichkeit habe, das Erzeugnis vor Abschluss des Vertrages zu sehen oder die Eigenschaften der Dienstleistung zur Kenntnis zu nehmen. Dieser Nachteil solle mit dem Widerrufsrecht ausgeglichen werden, das dem Verbraucher eine angemessene Bedenkzeit einräume, in der er die Möglichkeit habe, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren."
      Aus dem BGH Urteil vom 03.07.2019, Az.: VIII ZR 194/16


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      "Das Widerrufsrecht solle den Verbraucher in der besonderen Situation eines Vertragsabschlusses im Fernabsatzhandel schützen, in der er keine konkrete Möglichkeit habe, das Erzeugnis vor Abschluss des Vertrages zu sehen oder die Eigenschaften der Dienstleistung zur Kenntnis zu nehmen. Dieser Nachteil solle mit dem Widerrufsrecht ausgeglichen werden, das dem Verbraucher eine angemessene Bedenkzeit einräume, in der er die Möglichkeit habe, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren."
      Aus dem BGH Urteil vom 03.07.2019, Az.: VIII ZR 194/16

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      "Das Widerrufsrecht solle den Verbraucher in der besonderen Situation eines Vertragsabschlusses im Fernabsatzhandel schützen, in der er keine konkrete Möglichkeit habe, das Erzeugnis vor Abschluss des Vertrages zu sehen oder die Eigenschaften der Dienstleistung zur Kenntnis zu nehmen. Dieser Nachteil solle mit dem Widerrufsrecht ausgeglichen werden, das dem Verbraucher eine angemessene Bedenkzeit einräume, in der er die Möglichkeit habe, die gekaufte Ware zu prüfen und auszuprobieren."
      Aus dem BGH Urteil vom 03.07.2019, Az.: VIII ZR 194/16


      Dann geh mal in den stationären Handel und frag, ob Du die Teile mal zum ausprobieren mit nach Hause nehmen kannst. Nur mal so zum Thema Ausgleich eines Nachteils.


      Bei den großen Fachmärkten, z.B. Media-Markt und Saturn ist das ist das m.W. nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer möglich.

      Answer

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      3 years ago

      Ludwig II

      Bei den großen z.B. Geschäften, z.B. Media-Markt und Saturn ist das ist das m.W. nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer möglich

      Bei den großen z.B. Geschäften, z.B. Media-Markt und Saturn ist das ist das m.W. nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer möglich
      Ludwig II
      Bei den großen z.B. Geschäften, z.B. Media-Markt und Saturn ist das ist das m.W. nach vorheriger Absprache mit dem Verkäufer möglich

      Ist auch so möglich... Konnte schon ein Kaffeemaschine, trotz Nutzung zurück geben,..

      Fritzbox 7590, trotz abgezogener Folie zurück geben.. Innerhalb von 14 Tagen...

       

      Geht alles. 

       

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 3 years ago

      Du hast ja 14 Tage Widerrufsrecht bei Fernabsatzbestellungen...

      sollte also kein Problem sein:

      _0-1659710836052.png

       

       

      0

    • Accepted Solution

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      3 years ago

      Hallo @FrankDD ,

      ist der aktuelle Router gemietet? Dann wäre ein Tausch bei 1-2 Euro pro Monat zusätzliche Kosten für die Zukunft. Da könnten Sie nach und nach anfangen, also mit dem Router starten. Dann mal schauen, wie es mit WLAN aussieht. Danach vielleicht einen Speed Home WLAN im Internet bestellen, da gibt es die Rückgabemöglichkeit innerhalb 14 Tagen. 

       

      Ich weiss nicht, ob das WLAN Versprechen noch gültig ist:

      Beileger WLAN-Versprechen inklusive Retourenbeilage (telekom.de)

       

      Viele Grüße,

      Coole Katze

      17

      Answer

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      3 years ago

      Erstmal Sorry, es ist natürlich ein 921 V. Derzeit ist es aber tatsächlich ein 16Mb-Anschluss, welcher natürlich auf 50 MB angehoben werden soll.  Verfügbarkeit haben wir schon geprüft.

      Warum es das Bundle nicht geben soll, erschliesst sich mir nicht. Es wird ja so angeboten zur Miete. 10,95 für beide. Aber beim Mietpreis käme wohl noch die Märchensteuer dazu.

      Der Einwand mit dem Telefon wäre noch klärungsbedürftig: Der Smart4 hat ja, glaub, eine integrierte DECT -Station, auf welche man das Telefon (Gigaset) anmelden kann. Oder lieg ich hier falsch ?

      Fax wird nicht mehr gebraucht, mein Schwager hat seit wenigstens 2 Jahren kein Fax mehr bekommen.

      Answer

      from

      3 years ago

      Hi @FrankDD 

       

      Ich würde an Eurer Stelle mal eine Liste, mit allen verfügbaren Multimedia Geräten die aktuell im Einsatz sind, erstellen und danach die Möglichkeiten abchecken. 

      Das fängt schon beim TV an.

      Wieviele Geräte sind insgesamt in Betrieb incl. aller Nebenschauplätzen wie Video-/HD Recorder oder angeschlossene Radios…etc.

      Ist davon einiges unterwegs und lässt dann seinen Kabelanschluss still legen erzeugt man relativ schnell einen Haufen Elektronik Schrott, weil nichts davon kompatibel wäre.

      Jedes TV braucht dann noch einen Receiver in irgendeiner Form und will man das noch ordentlich per WLAN füttern,  damit man nicht ständig mit nem Grummeln vor der Kiste sitzt, ist mit Sicherheit noch einiges an Arbeit und wahrscheinlich auch Hardware von Nöten. 

      Auch würde ich in dem Fall eher zum 100er als zum 50er Anschluss tendieren. 

      Ein kompletter Umstieg wird aber mit Sicherheit die Haushaltskasse in irgendeiner Form schröpfen.

      Je nach technischem Bedarf sogar ganz ordentlich. 

      Ich habe es ähnlich wie @muc80337_2  am laufen.

      Das wichtigste/nötigste am TV per Kabel und Internet über die Telekom.

      Das bei mir noch Magenta TV dabei ist, siehe einfach als eines meiner Hobbys an.

       

      Euren Anschluss würde ich aber tatsächlich von 16 mal auf was schnelleres aufbohren lassen.

      Ein 16er hält ja bei fast gar nichts mehr mit.

      50 ohne TV und 100 mit TV ist in meinen Augen voll okay und 250 eine gute Reserve mit Luxuscharakter.

       

       

      Gruss VoPo 

       

      Answer

      from

      3 years ago

      Du hast ohne Zweifel recht. Und teilweise haben wir auch schon geschaut, was passt. TV ist vorhanden. Ist auch erst vier Jahre alt. Das wäre kein Problem.  Es kämen aber mindestens der Router, vermutlich die Speed Home und natürlich ein neuer Tarif. Wie schnell, ist noch nicht spruchreif.

      Würde mich nicht wundern, wenn meine Schwester von dem Ganzen Abstand nimmt. Es kommen ja noch die Gaspreiserhöhung, die Gasumlage, die Miete wurde kürzlich erst angehoben. Naja, und bei den laufenden Kosten für Lebensmittel und anderes kommt auch keine Freude auf.

      Unlogged in user

      Answer

      from

    • 3 years ago

      FrankDD

      Meine Schwester hat einen Festnetzvertrag bei der Telekom, das Fernsehen kommt aber über Vodafone/Kabel Deutschland.

      Meine Schwester hat einen Festnetzvertrag bei der Telekom, das Fernsehen kommt aber über Vodafone/Kabel Deutschland.
      FrankDD
      Meine Schwester hat einen Festnetzvertrag bei der Telekom, das Fernsehen kommt aber über Vodafone/Kabel Deutschland.

      Hab ich auch so.

       

       

      FrankDD

      Speedport924V

      Speedport924V
      FrankDD
      Speedport924V

      Solch ein Modell gibt es nicht.

       

       

      FrankDD

      Smart 4 und möglicherweise dem Einsatz eines Speed Home Wifi das WLAN auf alle Räume gleichzeitig ausdehnen kann. Man müsste sich also mindestens diese zwei Geräte zur Miete ausleihen.

      Smart 4 und möglicherweise dem Einsatz eines Speed Home Wifi  das WLAN auf alle Räume gleichzeitig ausdehnen kann.  Man müsste sich also mindestens diese zwei Geräte zur Miete ausleihen.
      FrankDD
      Smart 4 und möglicherweise dem Einsatz eines Speed Home Wifi  das WLAN auf alle Räume gleichzeitig ausdehnen kann.  Man müsste sich also mindestens diese zwei Geräte zur Miete ausleihen.

      Gibt es so nicht. Du kannst allerdings  das mit dem WLAN zum Teil der Telekom als Problem/lösung ans Bein binden:

      https://www.telekom.de/zuhause/geraete-und-zubehoer/wlan-und-router/wlan-comfort-plus

       

       

      FrankDD

      Zusätzlich ist jetzt nur ein 16MB-Anschluss vorhanden

      Zusätzlich ist jetzt nur ein 16MB-Anschluss vorhanden
      FrankDD
      Zusätzlich ist jetzt nur ein 16MB-Anschluss vorhanden

      Da würde ich sehr zögern, TV üder DSL der Telekom zu wählen. Denn die 16 Mbit/s werden dann möglicherweise zum Großteil für TV draufgehen.

      0

    • Accepted Solution

      accepted by

      3 years ago

      Hi @FrankDD 

       

      Ich würde an Eurer Stelle mal eine Liste, mit allen verfügbaren Multimedia Geräten die aktuell im Einsatz sind, erstellen und danach die Möglichkeiten abchecken. 

      Das fängt schon beim TV an.

      Wieviele Geräte sind insgesamt in Betrieb incl. aller Nebenschauplätzen wie Video-/HD Recorder oder angeschlossene Radios…etc.

      Ist davon einiges unterwegs und lässt dann seinen Kabelanschluss still legen erzeugt man relativ schnell einen Haufen Elektronik Schrott, weil nichts davon kompatibel wäre.

      Jedes TV braucht dann noch einen Receiver in irgendeiner Form und will man das noch ordentlich per WLAN füttern,  damit man nicht ständig mit nem Grummeln vor der Kiste sitzt, ist mit Sicherheit noch einiges an Arbeit und wahrscheinlich auch Hardware von Nöten. 

      Auch würde ich in dem Fall eher zum 100er als zum 50er Anschluss tendieren. 

      Ein kompletter Umstieg wird aber mit Sicherheit die Haushaltskasse in irgendeiner Form schröpfen.

      Je nach technischem Bedarf sogar ganz ordentlich. 

      Ich habe es ähnlich wie @muc80337_2  am laufen.

      Das wichtigste/nötigste am TV per Kabel und Internet über die Telekom.

      Das bei mir noch Magenta TV dabei ist, siehe einfach als eines meiner Hobbys an.

       

      Euren Anschluss würde ich aber tatsächlich von 16 mal auf was schnelleres aufbohren lassen.

      Ein 16er hält ja bei fast gar nichts mehr mit.

      50 ohne TV und 100 mit TV ist in meinen Augen voll okay und 250 eine gute Reserve mit Luxuscharakter.

       

       

      Gruss VoPo 

       

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