Hinweis:
Kann aufgezeichnete Sendungen nicht auf DVD brennen/aufnehmen
vor 16 Jahren
hallo!
ich habe seit etwa 1,5 jahren entertain (X301T receiver)
vor einiger zeit habe ich mir einen dvd-recorder von samsung gekauft, damit ich mir meine aufgezeichneten serien vom media-receiver auf dvd brennen kann.
ich bin nun schon seit wochen am tüftel, weil es einfach nicht funktioniert.
ich bekomme keine einzige sendung vom medie-receiver auf meinen dvd-rekorder.
hab schon sämtliche anschlussvarianten durch (glaub ich jedenfalls) und so langsam bin ich mit meinem latein am ende.
wer kann mir weiter helfen?
ich habe seit etwa 1,5 jahren entertain (X301T receiver)
vor einiger zeit habe ich mir einen dvd-recorder von samsung gekauft, damit ich mir meine aufgezeichneten serien vom media-receiver auf dvd brennen kann.
ich bin nun schon seit wochen am tüftel, weil es einfach nicht funktioniert.
ich bekomme keine einzige sendung vom medie-receiver auf meinen dvd-rekorder.
hab schon sämtliche anschlussvarianten durch (glaub ich jedenfalls) und so langsam bin ich mit meinem latein am ende.
wer kann mir weiter helfen?
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vor 14 Jahren
Auch seltsam dass, obwohl ja mit dem Router verbunden, der MR nie im Netzwerk auftaucht.
Auch seltsam dass, obwohl ja mit dem Router verbunden, der MR nie im Netzwerk auftaucht.
Wie sollte er, er ist nicht in deinem privaten Netz.
Sorry Olli, das ist aber nun definitiv falsch! Der MR bekommt vom Router per DHCP eine lokale IP-Adresse zugewiesen. Mit dem IPTV und PPPoE Netz wird über den Router kommuniziert. Den MR kann man sogar anpingen und bei mir im Router ist er auch unter Netzwerkgeräte sichtbar und bekommt vom DHCP Server immer die gleiche IP. Was Skeptiker sicher meint, ist das man den MR nicht in der "Netzwerkumgebung" sieht und das liegt daran das im CE Betriebssystem des MR gar keine "Datei und Druckerfreigabe für Microsoft Netzwerke" integriert ist.
Gruß
bb123
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vor 14 Jahren
Sorry Olli, das ist aber nun definitiv falsch!
Sorry Olli, das ist aber nun definitiv falsch!
Bin gerade von Meditonsin umnebelt und das wirkt sich wohl auch anders aus
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vor 14 Jahren
Mal eine ganz naive Frage, ist es nicht illegal, einen geliehenen Film zu kopieren??? Wenn dem so ist, sehe ich bei Videoload keine Kunden-Unfreundlichkeit, im Gegenteil. Denn durch diese ganze Kopiererei werden die Videotheken draußen und im Netz teurer, sowie auch die Kauf-Artikel. Ich selbst mag die kopierten Filme nicht, ich bin eine Rarität, denn ich stehe auf Orginale. Und es betrufft ja nicht nur die Filme, auch Programme und so. Gruß Liz *sonne
Mal eine ganz naive Frage, ist es nicht illegal, einen geliehenen Film zu kopieren??? Wenn dem so ist, sehe ich bei Videoload keine Kunden-Unfreundlichkeit, im Gegenteil. Denn durch diese ganze Kopiererei werden die Videotheken draußen und im Netz teurer, sowie auch die Kauf-Artikel. Ich selbst mag die kopierten Filme nicht, ich bin eine Rarität, denn ich stehe auf Orginale. Und es betrufft ja nicht nur die Filme, auch Programme und so.
Gruß Liz *sonne
Hallo Liz
wenn es so wäre, wie Du vermutest, hättest Du Recht. Ist es aber nicht.
1.) Der teuerste (weil neueste) Film in deutschlands größter Videothekenkette kostet €1.70 pro Tag. 95% aller anderen DVDs €1.- pro Tag.
2.) Ich habe das jetzt ein halbes Jahr nach meinem letzten Posting hier ausprobiert: ca. 66% der in Videotheken auszuleihenden DVDs sind nicht kopiergeschützt. Das heißt: der Rechteinhaber hat im Prinzip nichts gegen eine Kopie für den Eigenbedarf.
Also, mein Fazit aus dieser Tasache ist das gleiche geblieben: ich werde nicht einen einzigen Film von Vieoload leihen, denn im Gegensatz zu Dir finde ich das Gebaren von Videoload extrem Kunden-Unfreundlich.
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vor 14 Jahren
2.) Ich habe das jetzt ein halbes Jahr nach meinem letzten Posting hier ausprobiert: ca. 66% der in Videotheken auszuleihenden DVDs sind nicht kopiergeschützt. Das heißt: der Rechteinhaber hat im Prinzip nichts gegen eine Kopie für den Eigenbedarf.
2.) Ich habe das jetzt ein halbes Jahr nach meinem letzten Posting hier ausprobiert: ca. 66% der in Videotheken auszuleihenden DVDs sind nicht kopiergeschützt. Das heißt: der Rechteinhaber hat im Prinzip nichts gegen eine Kopie für den Eigenbedarf.
Eine seltsame Rechtsauffassung über Urheber- und Verwertungsrechte hast Du. Ich hoffe, Du mußt nie von deiner kreativen Arbeit auf Vergütungsbasis leben.
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vor 14 Jahren
2.) Ich habe das jetzt ein halbes Jahr nach meinem letzten Posting hier ausprobiert: ca. 66% der in Videotheken auszuleihenden DVDs sind nicht kopiergeschützt. Das heißt: der Rechteinhaber hat im Prinzip nichts gegen eine Kopie für den Eigenbedarf.
2.) Ich habe das jetzt ein halbes Jahr nach meinem letzten Posting hier ausprobiert: ca. 66% der in Videotheken auszuleihenden DVDs sind nicht kopiergeschützt. Das heißt: der Rechteinhaber hat im Prinzip nichts gegen eine Kopie für den Eigenbedarf.
Aber den Unterschied zwischen dem Anfertigen einer Sicherheitskopie bei käuflich erworbenen DVDs und dem Anfertigen einer Raubkopie von einer Leih DVD kennst Du schon oder? Nur die Tatsache, dass die DVD nicht durch einen technischen Kopierschutz gesichert ist, ändert nichts daran.
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vor 14 Jahren
den Unterschied zwischen dem Anfertigen einer Sicherheitskopie bei käuflich erworbenen DVDs und dem Anfertigen einer Raubkopie von einer Leih DVD kennst Du schon oder?
den Unterschied zwischen dem Anfertigen einer Sicherheitskopie bei käuflich erworbenen DVDs und dem Anfertigen einer Raubkopie von einer Leih DVD kennst Du schon oder?
Dieser Unterschied existiert so nicht. Sowohl von geliehenen als auch gekauften Videos sind Privatkopien (also Kopien für private Zwecke) erlaubt, sofern kein wirksamer Kopierschutz umgangen wird. Dieses Recht wird durch Pauschalabgaben (auf Leermedien und Geräte) vergütet. Sicherungskopien sind bei Software erlaubt, da gibt es keine Privatkopie.
Gruß
T-ster
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vor 14 Jahren
Sowohl von geliehenen als auch gekauften Videos sind Privatkopien (also Kopien für private Zwecke) erlaubt, sofern kein wirksamer Kopierschutz umgangen wird.
Sowohl von geliehenen als auch gekauften Videos sind Privatkopien (also Kopien für private Zwecke) erlaubt, sofern kein wirksamer Kopierschutz umgangen wird.
Bei gekauften Artikeln bin ich mit dieser Formulierung bei Dir, bei geliehenen wäre ich mir nicht so sicher, oder sollte da eine Gesetzeslücke vorhanden sein? Bei einer Leihe erhält man in der Regel nur ein eingeschränktes Nutzungsrecht.
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vor 14 Jahren
Bei gekauften Artikeln bin ich mit dieser Formulierung bei Dir, bei geliehenen wäre ich mir nicht so sicher
Bei gekauften Artikeln bin ich mit dieser Formulierung bei Dir, bei geliehenen wäre ich mir nicht so sicher
Das UrhG kennt keine derartige Differenzierung bei den Kopiervorlagen. Seit 2008 sind lediglich Kopien von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen" untersagt.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
Gruß
T-ster
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vor 14 Jahren
Bei gekauften Artikeln bin ich mit dieser Formulierung bei Dir, bei geliehenen wäre ich mir nicht so sicher
Bei gekauften Artikeln bin ich mit dieser Formulierung bei Dir, bei geliehenen wäre ich mir nicht so sicher
Das UrhG kennt keine derartige Differenzierung bei den Kopiervorlagen. Seit 2008 sind lediglich Kopien von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen" untersagt.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.htmlDie Leihe wäre IMHO "öffentlich zugänglich gemacht" und damit die Kopie untersagt.
Aber auch der Passus
Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich
1. die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder
2. eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder
3. das Archiv im öffentlichen Interesse tätig ist und keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt. ist sehr interessant, deute ich so, dass eigentlich nur eine Kopie auf VHS-Band erlaubt ist ;-)
Ich bin kein Jurist und will mich nicht in Diskussionen verstricken, von denen ich keine tiefgründige Ahnung habe. Ich halte das Urheberrecht für die kreativen Köpfe als unverzichtbar und bin bereit, bei Nutzung auch einen angemessenen Betrag zu zahlen. Ansonsten halte ich es mit meinem Lieblingszitat eines Anwalts aus meinem Dunstkreis: Es hängt von der Tagesform des Richters ab......
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vor 14 Jahren
Das UrhG kennt keine derartige Differenzierung bei den Kopiervorlagen. Seit 2008 sind lediglich Kopien von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen" untersagt. http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
Das UrhG kennt keine derartige Differenzierung bei den Kopiervorlagen. Seit 2008 sind lediglich Kopien von "offensichtlich rechtswidrig hergestellten oder öffentlich zugänglich gemachten Vorlagen" untersagt.
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__53.html
Die Leihe wäre IMHO "öffentlich zugänglich gemacht" und damit die Kopie untersagt.
Nein, das "offensichtlich rechtswidrig" bezieht sich auf die gesamte Aufzählung, untersagt sind also Kopien von "offensichtlich rechtswidrig zugänglich gemachten Vorlagen".
Aber auch der Passus Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich 1. die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder 2. eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder 3. das Archiv im öffentlichen Interesse tätig ist und keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt. ist sehr interessant, deute ich so, dass eigentlich nur eine Kopie auf VHS-Band erlaubt ist
Aber auch der Passus
Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich
1. die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder
2. eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder
3. das Archiv im öffentlichen Interesse tätig ist und keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt. ist sehr interessant, deute ich so, dass eigentlich nur eine Kopie auf VHS-Band erlaubt ist
Das wiederum bezieht sich auf den "sonstigen eigenen Gebrauch" und eben nicht auf den "privaten Gebrauch".
Gruß
T-ster
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