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14.11.2024 12:11
Hallo,
ich habe bei meinem DSL Vertrag einen MagentaTV One für 5 Euro mitgebucht. Der Vertreter (Haustürgeschäft) sagte mir aber das ich das Gerät auch zurückgeben kann wenn ich mich dagegen entscheiden sollte. Wie gebe ich dieses Gerät nun zurück? Muss ich die 5 Euro weiterhin zahlen?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
14.11.2024 12:16 Zuletzt bearbeitet: 14.11.2024 12:26 durch den Autor
@DynamicBit schrieb:Muss ich die 5 Euro weiterhin zahlen?
Wenn die Frist um ist (14 Tage) ja,
12 Monate MVLZ, danach jederzeit mit Frist von 6 Tagen kündbar.
Wenn du vorzeitig raus willst, fällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an
Beispiel
Zb Rest noch 11 Monate, je 5€, wären 55€ , davon 50% = Schadenersatz 22,50€
Nachtrag
Falls die Frist von 14 Tagen noch nicht abgelaufen ist, einfach zurück schicken
https://www.telekom.de/hilfe/retoure/
Zzgl Korrektur laut @Ludwig II
14.11.2024 12:13 Zuletzt bearbeitet: 14.11.2024 12:16 durch den Autor
@DynamicBit schrieb:Wie gebe ich dieses Gerät nun zurück?
Hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.
@DynamicBit schrieb:Muss ich die 5 Euro weiterhin zahlen?
Bis die 12 Monate rum sind, dann können sie den Mietvertrag kündigen.
TANTE EDIT:
Siehe Beitrag von @JuergenS1 , geht mit Schadensersatz auch vorher.
@DynamicBit schrieb:Der Vertreter (Haustürgeschäft) sagte mir aber das ich das Gerät auch zurückgeben kann wenn ich mich dagegen entscheiden sollte.
Haben sie das schriftlich?
Ich vermute mal, dass in der Auftragsbestätigung stand, dass du die Magenta TV One mit einer Mindestmietzeit von 12 Monaten gemietet hast. Heißt, wenn du die jetzt zurückschickst musst du Schadenersatz zahlen.
14.11.2024 12:16 Zuletzt bearbeitet: 14.11.2024 12:26 durch den Autor
@DynamicBit schrieb:Muss ich die 5 Euro weiterhin zahlen?
Wenn die Frist um ist (14 Tage) ja,
12 Monate MVLZ, danach jederzeit mit Frist von 6 Tagen kündbar.
Wenn du vorzeitig raus willst, fällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an
Beispiel
Zb Rest noch 11 Monate, je 5€, wären 55€ , davon 50% = Schadenersatz 22,50€
Nachtrag
Falls die Frist von 14 Tagen noch nicht abgelaufen ist, einfach zurück schicken
https://www.telekom.de/hilfe/retoure/
Zzgl Korrektur laut @Ludwig II
14.11.2024 12:24
@Marcel2605 schrieb:Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.
Muss natürlich heißen:
Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an.
14.11.2024 12:27
@Ludwig II schrieb:
@Marcel2605 schrieb:Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.Muss natürlich heißen:
Wenn du vorzeitig rtaus willst,
entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an.
Danke @Ludwig II
Verschrieben. Meinte ich auch so, hab ich angepasst
Gruß Marcel
14.11.2024 12:28
ok, blöd gelaufen, habs natürlich nicht Schriftlich. Wie kann ich nun das Gerät zurückgeben und vorher, auch mit Schadensersatz, aus dem Vertrag raus?
14.11.2024 12:31
@DynamicBit schrieb:
ok, blöd gelaufen, habs natürlich nicht Schriftlich. Wie kann ich nun das Gerät zurückgeben und vorher, auch mit Schadensersatz, aus dem Vertrag raus?
Wenn die Frist um ist, hier
https://www.telekom.de/hilfe/miete/
Rest kommt von alleine
Ist die Widerrufsfrist noch nicht um, dann hier
https://www.telekom.de/hilfe/retoure/
Dann fällt kein Schadenersatz an
14.11.2024 12:32
@kannst die HIER beauftragen und einen Rücksendeschein mit Versandaufkleber ausdrucken.
14.11.2024 12:40
Mir fällt gerade ein das es sich bei dem MagentaTV One um eine Ware handelt. Hier fängt die Frist für den Widerruf ja erst ab erhalt der Ware an oder?
14.11.2024 12:47
@DynamicBit schrieb:
Mir fällt gerade ein das es sich bei dem MagentaTV One um eine Ware handelt. Hier fängt die Frist für den Widerruf ja erst ab erhalt der Ware an oder?
Nach meiner Meinung mit Erhalt der Auftragsbestätigung und beigefügrer schriftlicher Widerrufsbelehrung.
14.11.2024 12:50
Hier der Auszug aus dem Vertrag:
@Ludwig II wo hast du das mit dem "Auftragsbestätigung und beigefügrer schriftlicher Widerrufsbelehrung" her?
14.11.2024 13:10 Zuletzt bearbeitet: 14.11.2024 13:13 durch den Autor
@DynamicBit schrieb:wo hast du das mit dem "Auftragsbestätigung und beigefügter schriftlicher Widerrufsbelehrung" her?
So ist meine Meinung.
Zudem beziehts sich das ja auf Kauf-Endgeräte.
Siehe erste Zeile in deinem AGB-Auszug.
Du hast aber ein Miet-Endgerät.
Wie sich das nun bei dir verhält, kannst du ja mal checken.
Im Rückgabeportal gibt es ja auch die Auswahl "innerhalb von 14 Tagen"
Dazu wird der Lieferschein benötigt!
14.11.2024 13:15
@DynamicBit schrieb:Hier der Auszug aus dem Vertrag:
Miete ist kein Kauf. Dein Screenshot zeigt aber "Kauf-Endgeräte"
@DynamicBit schrieb:Mir fällt gerade ein das es sich bei dem MagentaTV One um eine Ware handelt
Wenn du sie gekauft hättest, als Miete ist es keine Ware, sondern eine Dienstleistung
14.11.2024 15:54
Guten Tag @DynamicBit,
schade, dass dir das Gerät nicht zusagt. Der Schadenersatz fällt vermutlich höher aus, als den Mietvertrag 12 Monate laufen zu lassen und das Gerät zu nutzen.
Darf ich fragen, was für dich nun dagegen spricht, die MagentaTV One erstmal zu nutzen?
Lieben Gruß
Diandra
14.11.2024 19:26
@Diandra Gegen die Verwendung spricht das ich alle Streamingdienste sowieso auf PC oder auf einer PS5 nutze.
14.11.2024 19:28 Zuletzt bearbeitet: 14.11.2024 19:32 durch den Autor
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