MagentaTV One gerät bei DSL Vertrag mitgebucht aber zurückgeben

Gelöst

Hallo,

ich habe bei meinem DSL Vertrag einen MagentaTV One für 5 Euro mitgebucht. Der Vertreter (Haustürgeschäft) sagte mir aber das ich das Gerät auch zurückgeben kann wenn ich mich dagegen entscheiden sollte. Wie gebe ich dieses Gerät nun zurück? Muss ich die 5 Euro weiterhin zahlen?

1 AKZEPTIERTE LÖSUNG
Lösung
@DynamicBit  schrieb:
Muss ich die 5 Euro weiterhin zahlen?

Wenn die Frist um ist (14 Tage) ja,

 

12 Monate MVLZ, danach jederzeit mit Frist von 6 Tagen kündbar.

 

Wenn du vorzeitig raus willst, fällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an

 

Beispiel

Zb Rest noch 11 Monate,  je 5€, wären 55€ , davon 50% = Schadenersatz 22,50€

 

 

Nachtrag

Falls die Frist von 14 Tagen noch nicht abgelaufen ist, einfach zurück schicken

 

https://www.telekom.de/hilfe/retoure/

 

 

 

Zzgl Korrektur laut @Ludwig II 

 

Lösung in ursprünglichem Beitrag anzeigen  

@DynamicBit  schrieb:
Wie gebe ich dieses Gerät nun zurück?

Hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten.

 

@DynamicBit  schrieb:
Muss ich die 5 Euro weiterhin zahlen?

Bis die 12 Monate rum sind, dann können sie den Mietvertrag kündigen.

TANTE EDIT:
Siehe Beitrag von @JuergenS1 , geht mit Schadensersatz auch vorher.

 

@DynamicBit  schrieb:
Der Vertreter (Haustürgeschäft) sagte mir aber das ich das Gerät auch zurückgeben kann wenn ich mich dagegen entscheiden sollte.

Haben sie das schriftlich?

@DynamicBit 

Ich vermute mal, dass in der Auftragsbestätigung stand, dass du die Magenta TV One mit einer Mindestmietzeit von 12 Monaten gemietet hast. Heißt, wenn du die jetzt zurückschickst musst du Schadenersatz zahlen.

Lösung
@DynamicBit  schrieb:
Muss ich die 5 Euro weiterhin zahlen?

Wenn die Frist um ist (14 Tage) ja,

 

12 Monate MVLZ, danach jederzeit mit Frist von 6 Tagen kündbar.

 

Wenn du vorzeitig raus willst, fällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an

 

Beispiel

Zb Rest noch 11 Monate,  je 5€, wären 55€ , davon 50% = Schadenersatz 22,50€

 

 

Nachtrag

Falls die Frist von 14 Tagen noch nicht abgelaufen ist, einfach zurück schicken

 

https://www.telekom.de/hilfe/retoure/

 

 

 

Zzgl Korrektur laut @Ludwig II 

 

@Marcel2605  schrieb:
Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.

Muss natürlich heißen:

Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an.


@Ludwig II  schrieb:
@Marcel2605  schrieb:
Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.

Muss natürlich heißen:

Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an.


 

Danke @Ludwig II 

 

Verschrieben. Meinte ich auch so, hab ich angepasst

Gruß Marcel

 

ok, blöd gelaufen, habs natürlich nicht Schriftlich. Wie kann ich nun das Gerät zurückgeben und vorher, auch mit Schadensersatz, aus dem Vertrag raus?


@DynamicBit  schrieb:

ok, blöd gelaufen, habs natürlich nicht Schriftlich. Wie kann ich nun das Gerät zurückgeben und vorher, auch mit Schadensersatz, aus dem Vertrag raus?


 

@DynamicBit 

Wenn die Frist um ist, hier

https://www.telekom.de/hilfe/miete/

 

Rest kommt von alleine

 

 

Ist die Widerrufsfrist noch nicht um, dann hier

https://www.telekom.de/hilfe/retoure/

Dann fällt kein Schadenersatz an

 

 

 

@kannst die HIER beauftragen und einen Rücksendeschein mit Versandaufkleber ausdrucken.

Mir fällt gerade ein das es sich bei dem MagentaTV One um eine Ware handelt. Hier fängt die Frist für den Widerruf ja erst ab erhalt der Ware an oder?


@DynamicBit  schrieb:

Mir fällt gerade ein das es sich bei dem MagentaTV One um eine Ware handelt. Hier fängt die Frist für den Widerruf ja erst ab erhalt der Ware an oder?


Nach meiner Meinung mit Erhalt der Auftragsbestätigung und beigefügrer schriftlicher Widerrufsbelehrung.

Hier der Auszug aus dem Vertrag:

DynamicBit_0-1731584951057.png



@Ludwig II wo hast du das mit dem "Auftragsbestätigung und beigefügrer schriftlicher Widerrufsbelehrung" her?

@DynamicBit  schrieb:
wo hast du das mit dem "Auftragsbestätigung und beigefügter schriftlicher Widerrufsbelehrung" her?

So ist meine Meinung.

Zudem beziehts sich das ja auf Kauf-Endgeräte.

Siehe erste Zeile in deinem AGB-Auszug.

Du hast aber ein Miet-Endgerät.

Wie sich das nun bei dir verhält, kannst du ja mal checken.

Im Rückgabeportal gibt es ja auch die Auswahl "innerhalb von 14 Tagen"

Dazu wird der Lieferschein benötigt!

@DynamicBit  schrieb:
Hier der Auszug aus dem Vertrag:

Miete ist kein Kauf. Dein Screenshot zeigt aber "Kauf-Endgeräte"

 

@DynamicBit  schrieb:
Mir fällt gerade ein das es sich bei dem MagentaTV One um eine Ware handelt

Wenn du sie gekauft hättest, als Miete ist es keine Ware, sondern eine Dienstleistung

Guten Tag @DynamicBit

 

schade, dass dir das Gerät nicht zusagt. Der Schadenersatz fällt vermutlich höher aus, als den Mietvertrag 12 Monate laufen zu lassen und das Gerät zu nutzen. 

 

Darf ich fragen, was für dich nun dagegen spricht, die MagentaTV One erstmal zu nutzen?

 

Lieben Gruß

Diandra

@Diandra Gegen die Verwendung spricht das ich alle Streamingdienste sowieso auf PC oder auf einer PS5 nutze.

@Diandra  schrieb:
Der Schadenersatz fällt vermutlich höher aus, als den Mietvertrag 12 Monate laufen zu lassen und das Gerät zu nutzen. 

@Diandra was bitte? Alternative Fakten? FakeNews?

Der Schadensersatz beträgt definitiv nur 50% der entgangenen Mieteinnahmen bis Ende MVLZ:zeigefinger_nach_oben: