APL Anschluss - Wer ist zuständig? SOS!

Hallo liebe Community,

 

ich bin vor gut 4 Wochen in eine neue Wohnung zur Miete gezogen. Das Haus in dem ich nun wohne ist ein Neubau. Einige Tage später war der Techniker da, um den vereinbarten DSL & Entertain Umzug durchzuführen. 

 

Als wir im Keller ankamen, bemerkte der Techniker jedoch, dass der APL am Kasten fehlt und er deswegen meinen Anschluss noch nicht freischalten könne. Er gab mir den Tipp mich (bevor er wiederkommt) an meinen Vermieter zu wenden, da dieser zuständig für die APL Installation sei. Im Haus nebenan, das zum gleichen Wohnpark gehört, ist ein APL installiert worden und funktioniert wunderbar.

 

Seitdem streite ich mit meinem Vermieter bezüglich dieser APL Installation. Nach endlosem hin und her schrieb man mir heute, dass meine Kundennummer bei der Telekom benötigt würde. Ich antwortete mit folgender - mittlerweile leicht genervter - Mail:

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"Hallo,

 

erstens braucht die Telekom weder eine Kundennummer, noch eine Auftragsnummer von mir um den APL zu installieren, da ich einen Vertrag mit der Telekom als Endverbraucher und nicht als Hausbesitzer oder Vermieter habe. Bezüglich des APL stehe ich in keinerlei vertraglichem Verhältnis zur Telekom - ich bezahle auch nicht für die Installation des APL. Das liegt daran, dass ein APL grundsätzlich für alle Hausbesitzer, nicht für einen Einzelnen zur Verfügung steht und meist auch benötigt wird. Möglicherweise herrscht zwischen Ihnen und der Telekom in dieser Beziehung ein Missverständnis. 
 
Zweitens wurde die Vorraussetzung für den Anschluss an das Telefonnetz nur teilweise geliefert - denn der APL fehlt um einen Anschluss ans Telefonnetz zu gewährleisten. Dies hat mir auch der Techniker der Telekom bestätigt, als er vor 4 Wochen hier war um unseren Anschluss freizuschalten, was aber aufgrund des Fehlens des APL nicht möglich war. Er bestätigte mir außerdem, dass grundsätzlich Hausbesitzer für die APL-Installation sorge zu tragen haben. 
 
Es kann ja sein, dass die Telekom in unserer Anlage grundsätzlich zuständig für APL-Installationen ist. Das hat dann aber wie gesagt nichts mit mir zu tun, sondern unterliegt dem Auftrag des Bauträgers. Meine Aufgabe ist es wiederum, mich nach der erfolgreichen Installation des APL mit der Telekom bezüglich der Freischaltung meines persönlichen Anschlusses kurzzuschließen.
 
Komischerweise hat das alles in den anderen Häusern funktioniert, denn dort war ich gemeinsam mit dem Techniker der Telekom, um nachzusehen ob das Problem auch da besteht - was es nicht tat."

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Liege ich mit meiner Aussage richtig? Ich bitte um dringende Hilfe!
 
Vielen Dank,
 
Brian Stabel
 
 

@brianstabel

Du willst hier ein wenig eine juristische Beratung, die hier niemand machen darf.

 

Nur ein Hinweis: Du bist der Besitzer nach meinem Verständnis. Und der Vermieter ist der Eigentümer.

Und wer wofür zuständig ist hängt meines Wissens ein wenig davon ab, wie es zum Mietvertrag kam. Ob Du zum Vertragsabschluss bereits wusstest, dass da noch nichts da ist.

 

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http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/t1/telefon.htm

Für den APL ist immer der Vermieter zuständig. Er muss für die Grundversorgung sorgen. Kann er über die Bauherrenhotline beauftragen.

Der APL ist der "Hausanschluss", d.h. das Kabelbündel von der Straße ist auf diesem APL aufgelegt.

Vom APL geht es dann in jede Wohnung an die Telefondose.

 

Ich kenne die Gesetzeslage nicht konkret, aber als Mieter muss die die Möglichkeit zur mind. Telefonie gegeben sein.

 

Kann es ggf. sein, dass euer Haus Kabelanschluss besitzt bzw. befindet sich in der Wohnung überhaupt eine TAE/Telefondose?

 

Weil ich kenne einige Fälle, in denen kein APL bei einem Neubau installiert wurde, da die Telefonie (und dadurch auch Internet) durch einen dafür vorhandenen Kabelanschluss realisiert werden kann.

 

Wobei es natürlich befremdlich wäre, dass die Telekom überhaupt einen Auftrag durchlaufen läßt und eine Schaltung einsteuert...wenn das Haus dann nie im Rahmen des Bauherrenservice angebunden wurde..!?