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Fragen zur Fahrkostenpauschale und Mahngebühren, Erhebung nicht gerechtfertigt
8 years ago
Hallo zusammen,
ich muss zwei Positionen meiner Rechnung [DATENSCHUTZ] widersprechen. Es handelt sich dabei um die Positionen 4 und 5 (2x Fahrtpauschale). Ich finde, sie sind ungerechtfertgt erhoben worden.
Begründung:
Der erste angesetzte Technikertermin wurde, wie aus dem später postalisch zugegangenen Informationsschreiben ersichtlich ist, von mir verpasst, allerdings um wenige Minuten, da ich beruflich länger als geplant eingespannt war. Zeitfenster 12:00 - 16:00 Uhr, der Techniker kam wohl um 12 und ich war um 12:15 da. Ein Rückruf seitens des Technikers erfolgte nicht und ich hatte auch keine Möglichkeit, diesen zu erreichen. Wie ich später im telefonischen Kontakt mit dem Kundencenter herausgefunden hatte, war noch eine ganz alte Nummer hinterlegt, obwohl ich bei der Bestellung des Vertrages die neue Nummer angegeben hatte.
Mir wurde dann ein neuer Termin von der Hotline genannt. Dort kam aber niemand. Wieder angerufen. Dann hieß es, an diesem Tag sei gar kein Termin hinterlegt, also vergebens gewartet. Es wurde wieder ein neuer Termin ausgemacht, Zeitfenster 08:00 Uhr-12:00 Uhr. Der Techniker kam bereits um 07:30 Uhr, nur durch Zufall war ich bereits fertig. Leider funktionierte der Anschluss danach nicht. Wieder angerufen. Wenige Tage später bin ich jedoch in Urlaub geflogen, angeblich war zuvor kein weiterer Termin verfügbar. Als ich aus dem Urlaub wieder ankam, fand ich einen Brief, dass mitten im Urlaub wieder ein Techniker da war, der mich natürlich nicht angetroffen hat.
Der zweite Technikertermin mitten im Urlaub (13.04.17) wurde von mir nicht beauftragt und war mir nicht bekannt. Anhang der Flugbuchung kann ich das belegen. Er war nicht abgestimmt. Hätte ich es rechtzeitig gewusst, hätte ich ihn umlegen können. Ich finde es ungerechtfertigt, das in Rechnung zu stellen.
Zudem wurde die Rechnung angemahnt. Ich hatte jedoch keine ausreichende Gelegenheit, diese überhaupt zur Kenntnis zu nehmen. Sie ist datiert auf den 16.5.17. Sie kann jedoch frühestens am 23.6.17 bei mir im gewesen sein, . Vom 23.6.17 bis zum 1.6.17 war ich beruflich außer Haus. Ich bin nicht bereit, die Mahngebühr zu zahlen, die sich aus der ungewöhnlich langen Postlaufzeit (vermutlich durch den privaten Postzusteller verursacht) zu zahlen.
Wie kann sowas sein? Dass im ersten Fall sich wegen eines Anrufs auf der Arbeit meine Ankunft um wenige Minuten zu Hause verzögert hat ist ärgerlich, aber ein Rückruf wäre super gewesen. Dafür habe ich dann einen halben Tag vergebens gewartet, aber der Termin war gar nicht im System hinterlegt.
Und den zweiten Termin konnte ich nicht kennen und auch die Rechnung anzumahnen, obwohl sie erst rd. 6 Tage nach Erstellung im Kasten lag (lag wohl an Postcon) finde ich ungerecht.
Kann sich nicht jemand das anschauen und die Dinge prüfen?
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8 years ago
herzlich willkommen in unserer Community.
Da Sie den Termin leider verpasst haben, ist die Berechnung der Fahrtpauschale gerechtfertigt.
Ebenso ist die Mahnung gerechtfertigt, da Sie Ihre Rechnung online erhalten.
Für die zweiten in Rechnung gestellten Fahrtkosten werde ich allerdings eine Gutschrift erstellen, da es hier zu einem Missverständnis gekommen ist.
Die Verrechnung erfolgt in einer der nächsten Rechnungen.
Grüße
Sarah S.
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Answer
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8 years ago
@Sarah S.
Das darf man ruhig noch ein wenig klarer formulieren:
Klar es kann immer mal etwas dazwischen kommen, aber das ist dann eben leider so, dass wir der Telekom zusätzlich entstandene Kosten in Rechnung stellen.
Answer
from
8 years ago
Hallo @Sarah S.,
wurde die Telekom eigentlich schon mal wegen der entstandenen Aufwendungen eines Kunden wegen Nichterscheinen eines Technikers in Regress genommen?!
Ich warte schon mal drauf, dass einer einen Schadenersatzanspruch einklagt...
Answer
from
8 years ago
Hallo @Sarah S., wurde die Telekom eigentlich schon mal wegen der entstandenen Aufwendungen eines Kunden wegen Nichterscheinen eines Technikers in Regress genommen?! Ich warte schon mal drauf, dass einer einen Schadenersatzanspruch einklagt...
Hallo @Sarah S.,
wurde die Telekom eigentlich schon mal wegen der entstandenen Aufwendungen eines Kunden wegen Nichterscheinen eines Technikers in Regress genommen?!
Ich warte schon mal drauf, dass einer einen Schadenersatzanspruch einklagt...
Ziemlich sicher ja.
Bei Privatkunden ist es allerdings so, dass der einfach nachweisbare Schaden wegen eines nicht erschienenen Technikers in der Regel ziemlich gering ist - pro Tag zu knapp über einen Euro wegen eines verspätet geschaltenen Anschlusses.
Auch wenn ein Kunde/Angestellter 30 Tage Jahresurlaub verballert weil er 30mal von Telekomtechnikern versetzt wurde, dann sehen die Gerichte das vermutlich wohl so, dass dem Kunden kein Schaden entstanden sei.