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09.05.2019 09:55
Hallo,
ich habe meinen DSL/Festnetz-Vertrag zum 06.11.2019 gekündigt.
Ich würde den Vertrag jetzt gerne doch noch ein Jahr länger laufen lassen und würde deshalb gerne wissen, ob und wie ich die Kündigung am einfachsten stornieren/widerrufen kann.
Der Telefonsupport zur Vertragsverlängerung kann/möchte das wohl nicht machen und mir lieber einen neuen Vertrag aufschwatzen.
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
09.05.2019 10:41
Hallo @Gelöschter Nutzer ,
diesen Prozess haben hier schon Einige durchlaufen und letztendlich konnte der alte Tarif auf Wunsch immer erhalten bleiben.
Du hast hier zwei Möglichkeiten:
1.
Den Vertrag im Kundencenter selbst verlängern. Damit ist die Kündigung automatisch aufgehoben.
Ansonsten ist der Vertrag zum Tag X gekündigt und beendet. Anschließende Aktivierung ist dann nicht mehr möglich.
2.
Warten bis sich ein Teami bei dir meldet und alles in die Wege leitet. Dein Profil mit Kundennummer und Telefonnummer unter der du erreichbar bist ist ja hoffentlich schon hinterlegt.
09.05.2019 12:53
@Gelöschter Nutzer
Du rufst die Rückgewinnungsabteilung unter 0800 300 1188 an und sagst, dass du die Kündigung zurücknehmen möchtest.
Es kann aber sein, dass es aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist und du einen neuen Vertrag abschließen musst.
09.05.2019 13:13
Die Rückgewinnabteilung möchte mir einen neuen Vertrag aufschwatzen und behauptet ganz dreist, dass eine Rücknahme der Kündigung generell nicht möglich ist.
Deshalb wende ich mich hier ans Forum, in der Hoffnung, dass sich ein Moderator meldet.
Kundennummer und Telefonnummer habe ich im Profil hinterlegt.
09.05.2019 13:44 Zuletzt bearbeitet: 09.05.2019 13:54 durch den Autor
@Gelöschter Nutzer
Weshalb eine Verlängerung nicht möglich sein sollte, erscheint mir ein wenig schleierhaft.
Solltest du allerdings Vergünstigungen für deinen alten Vertrag über 24 Monate erhalten haben, so entfallen diese natürlich.
Hast du eventuell ein alten Entertain Vertrag?
Die Umstellung auf Magenta TV ist voll im Gange.
Alte Entertain Veträge werden nicht verlängert sondern in MagentaTV Verträge gewandelt.
Ist das vielleicht die Ursache, weshalb eine Verlängerung mit selben Tarif abgelehnt wird (weil er sich einfach nicht mehr im Portfolio befindet)?
Zumindest sollte doch begründet werden, wenn man höflich nach dem Grund fragt, weshalb der alte Vertrag, so wie er ist, nicht fort geführt werden kann. Ein einfaches "geht nicht" (ohne Begründung) klingt für mich nicht sehr plausibel. Schließlich würde er ja auch fort geführt werden, wenn er nicht gekündigt worden wäre.
Bei einem ungekündigten "alten" Entertain Vertrag erfolgt trotzdem irgendwann die Migration auf Magenta TV, nur mit dem Vorteil, dass sich bei den Konditionen (preislich betrachtet) zu Entertain TV nichts ändert.
Z.B. niedrige Mietkosten für einen neuen MR oder kostenlose Bereitstellung eines MR bei vorhandenen Eigentumreceiver....
Würde so ein Vertrag gekündigt, könnte ich mir vorstellen, dass die TK nicht ohne weiteres bereit ist, die Kündigung als gegenstandslos zu betrachten.
Lass mal einen Teami drüber schauen. Er hat einen Einblick in die Vertragsunterlagen, bzw. frag beim nächsten Telefonat nach dem Grund.
10.05.2019 09:26
10.05.2019 10:33
10.05.2019 10:58
Vielen Dank!
24.06.2019 17:32
Hallo, meine Kündigung ist seit heute aktiv. Kann ich die jetzt noch stornieren? Mfg Guido
24.06.2019 19:07
24.06.2019 20:02
Hallo, hab den Service angerufen und die meinten das geht nicht mehr. Nur noch neuanschluss ab morgen.
24.06.2019 20:30
24.06.2019 22:31
25.06.2019 13:22
25.06.2019 13:30
25.06.2019 13:34
Hab meine Mobilnummer eingegeben und hätte jetzt Zeit
25.06.2019 14:30
25.06.2019 15:11
Hallo Andrea, ja hab ich in der Zwischenzeit bereits gemacht. Blöd ist nur das ich dort meine alte Tel Nr nicht mehr bekomme. Angeblich rückt die bundesnetz Agentur die Nummer nicht mehr raus. Aber trotzdem vielen Dank für die Hilfe
26.06.2019 12:39
Bei einer Vertragsänderung bzw. einem Neuvertrag beim gleichen Anbieter besteht kein Anspruch auf Beibehaltung der Rufnummer.
Ihr Anbieter kann Ihnen aber im Rahmen der Kulanz die Rufnummer wieder zuteilen. Die Bundesnetzagentur hat hierfür die regulatorischen Voraussetzungen geschaffen. Die "Wiederzuteilung von Rufnummern" ist in Abschnitt 8.6. der Nutzungsbedingungen für Orstnetzrufnummern (Verfügung 25/2006) festgelegt.
Ich weiß gar nicht wieso sich die Telekom da so quer stellt?
Gruß Guido
26.06.2019 14:35
26.06.2019 15:21
Hallo Andrea, das wäre nett von Dir. Entstehen dann zusätzliche Kosten? Mfg
26.06.2019 17:27
01.07.2019 02:27
Hallo,
Ich habe vor kurzem meinen Festnetz-/Internetvertrag gekündigt, da ich bald umziehen werde. Ich habe leider die Mindestvertragslaufzeit, die noch bis 09/2020 gilt, nicht berücksichtigt. Nun möchte ich den Vertrag dann noch bis nächstes Jahr behalten. Es muss jedoch eine Stornierung der Kündigung durchgeführt werden, damit ich einen Umzug mit dem Vertrag in die Wege leiten kann. Kann mir da jemand helfen ?
Mit freundlichem Gruß
Juliane G.
01.07.2019 11:13
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