Gelöst

Mietgerät vor Ablauf der MVLZ kündigen

vor 6 Jahren

Hallo. Ist es möglich, dass mir ein Mod die Höhe des zu bezahlenden Schadensersatzes für meinen Speedport Hybrid nennt (persönliche Nachricht) wenn ich vorzeitig den Geräteservice kündige?

Danke

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      vor 6 Jahren

      @uwepappa der Schadensersatz berechnet sich 1/2 Monatsmiete bis ende der Mindestmietdauer von 12 Monaten 

      0

    • vor 6 Jahren

      Das sind genau 50 % der noch zu zahlenden Monatsgebühren bis zum erreichen der MVLZ .

      0

    • vor 6 Jahren

      Ist das geheim oder weshalb per PN?

       

      Die Mindestmietdauer beträgt 12 Monate.

       

      Bei einem Mietpreis von monatlich 10 Euro wären es bei Mietbeginn höchstens 60 Euro (5 Euro pro vorzeitigem Monat).

      Bei einem Mietpreis von monatlich 5 Euro wären es bei Mietbeginn höchstens 30 Euro (2,50 Euro pro vorzeitigem Monat)

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      von

      vor 6 Jahren

      Nein, natürlich nicht. Ihr. habt mir sehr geholfen. Danke

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      Nein, natürlich nicht. Ihr. habt mir sehr geholfen. Danke

      0

    • vor 6 Jahren

      Hallo @uwepappa,

      da die Eingangsfrage ja beantwortet wurde, wüsste ich gern, warum Sie den Hybrid-Router kündigen möchten? Ist ein Tarifwechsel geplant? Dann kann man das Ganze möglicherweise anders handhaben.

      Viele Grüße
      Claudia Bö.

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      von

      vor 6 Jahren

      Ach so, okay.
      In diesem Fall, müssten Sie wirklich in den sauren Schadensersatz-Apfel beissen. Traurig

      Viele Grüße
      Claudia Bö.

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      von

      vor 6 Jahren

      uwepappa

      Ich werde den Speedport Pro ordern, da das WLAN mit dem Speedport Hybrid in der Wohnung etwas schwach auf der Brust ist.

      Ich werde den Speedport Pro ordern, da das WLAN mit dem Speedport Hybrid in der Wohnung etwas schwach auf der Brust ist. 

      uwepappa

      Ich werde den Speedport Pro ordern, da das WLAN mit dem Speedport Hybrid in der Wohnung etwas schwach auf der Brust ist. 


      Falls Du den Speedport Hybrid seit längstens 14 Tagen haben solltest und ihn telefonisch oder online bestellt hast, so hast Du eine Widerrufsbelehrung und könntest einen gesetzlichen Widerruf ausüben - nicht kündigen. Dann fällt kein Schadenersatz an.

       

      Bei länger als 14 Tage seit Du das Gerät hast oder falls im Shop bestellt, dann fällt der Schadenersatz an. Ich würde aber erst kündigen, wenn Du den Pro vor Ort hast und mal kurz probiert hast, ob das mit dem Pro hinhaut. Dessen WLAN dürfte deutlich besser sein als das des Speedport Hybrid. Aber es kommt auch auf den LTE Empfang an - und das musst Du probieren. Wenn es blöde läuft, dann bist Du mit dem alten Speedport Hybrid besser dran als mit dem Pro.

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      von

      vor 6 Jahren

      Danke für den Tip. Werd ich so machen. 

      Uneingeloggter Nutzer

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