Rechnung für monatliche Gebühren bei MagentaMobil Start

Gelöst

Es wird hier immer wieder darauf hingewiesen, dass es bei Prepaid-Tarifen keine Rechnung gibt. Ich finde das sehr merkwürdig, da bei MagentaMobil Start ja ein monatlicher Grundpreis in Höhe von 2,95 € vom Guthabenkonto für eine Leistungserbringung seitens der Telekom abgebucht wird. Egal ob man telefoniert oder nicht wird diese Gebühr fällig. Bucht man dann noch LTE-Highspeed-Optionen dazu, kann man auf einen monatliche Grundpreis von bis zu 9,95 € kommen, das wären dann im Jahr immerhin 119,40 €.

Eigentlich sollte es für diesen Grundpreis dann auch einen Nachweis bzw. eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. geben (z.B. wenn man diese für eine Steuererklärung benötigt). Die Gebühren fallen ja immer monatlich an und werden vom Guthabenkonto eingezogen.

Ist die Telekom in diesem Fall nicht sogar verpflichtet eine Rechnung mit ausgewiesener Merhwertsteuer auszustellen?

 

 

 

4 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung
Telekom hilft Team

Hallo @Sternsv

 

vielen lieben Dank für das sehr nette Gespräch. Wie telefonisch besprochen, habe ich ihre E-Mail-Adresse geändert und den Leistungsnachweis eingerichtet. 

 

Lieben Gruß

Susanne L. 

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Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @sigilacher,

eine Rechnung/Einzelaufstellung gibt es bei unseren Prepaidkarten nicht.

Ich habe für Sie nun den Leistungsnachweis gebucht, damit Sie zumindest für die gebuchte Grundgebühr einen Brief bekommen.

Grüße Mandy S.

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So, habe mich mal mit ner Finanzerin heute darüber unterhalten....

Interessant ist als Grundlagen erstmal:

§33UStDV sowie, dass es zur einer Buchung oder (falls Kassenentnahme (Handkasse)) einen Beleg geben muss.

Soweit - sogut.

Eine Aufladung ist ja ertmal nur in Pauschal-Beträgen Möglich und enthält bereits die Umsatzsteuer. Weiterhin ist der Betrag kleiner als 150€.

Da die Aufladung in dem Moment, wo sie getätigt wird oder per eingekauften Cashcode bezahlt wird, ist sie in dem Moment schon eine Betriebsausgabe und in dieser die Mehrwertsteuer enthalten. Und genau diese Betriebsausgabe ist für das Finanzamt wichtig.

  • Bei Einkauf Cash-Code: Beleg aufheben und Kassenzettel.
  • Bei Aufladung Onnline: Abbuchung steht auf dem Konto - dazu wird dann nur ein Nachweis benötigt, dass die Aufladung erfolgt ist (Ausdruck Aufladehistory).

Da eine Aufladung je nach dem nur 1Monat reicht, oder auch 3Monate reichen kann, ist dass, was über die Aufladung verbraucht wurde nicht mehr wirklich interessant, da die Umsatzsteuer ja bereits in der Buchführung aus Betriebs-Ausgabe aufgeführt wurde (Beleg mit Brutto-Betrag) und bei monatlicher Meldung bereits dem Finanzamt vorliegt...

 

Eigentlich einfach, wenn es nicht so kompliziert wäre Zwinkernd

 

 

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Lösung

Für Telefon- und Internetdienste gilt der Umsatzsteuer-Regelsatz von 19 %. Wer jedoch Prepaid-Karten für geschäftliche Telefonate und den mobilen Internetzugang kauft oder Prepaid-Konten auflädt, erlebt eine Überraschung: Mobilfunkprovider und Reseller weisen auf Rechnungen über Gesprächs- und Surfguthaben keine Umsatzsteuer aus!

 

In den Tarifinformationen über Prepaid-Leistungen deutscher Telekommunikationsanbieter heißt es unisono:

"Alle Preise (…) beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer."

Wer jedoch im Handel eine Prepaid-Karte kauft oder sein Guthabenkonto im Onlineshop auflädt, erhält umsatzsteuerfreie Rechnungen:

Beim Auflanden eines Prepaid-Kontos werden 0,00 € Umsatzsteuer ausgewiesen. Aber das täuscht: Die Umsatzsteuer von 19 % wird sehr wohl erhoben - nur nicht beim Kauf, sondern beim Verbrauch.Bild vergrößernBeim Aufladen eines Prepaid-Kontos wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Fällig ist der 19-prozentige Regelsteuersatz erst beim Verbrauch des Guthabens.

 

Hintergrund der eigenwilligen Umsatzsteuer-Kapriole: Telefon- und Surfguthaben sind zunächst umsatzsteuerfrei.

Erst wenn die vorausbezahlte Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird, greift die Umsatzsteuerpflicht.

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Gelöschter Nutzer

Du kannst 'ne Rechnung für eine Guthabenaufladung bekommen. 

 

Tarif und Optionen werden vom Guthaben abgebucht: Guthaben = ist schon bezahlt (deshalb heißt das ja auch Prepaid) = du bezahlst in dem Moment nichts = keine Rechnung

Lösung

Für Telefon- und Internetdienste gilt der Umsatzsteuer-Regelsatz von 19 %. Wer jedoch Prepaid-Karten für geschäftliche Telefonate und den mobilen Internetzugang kauft oder Prepaid-Konten auflädt, erlebt eine Überraschung: Mobilfunkprovider und Reseller weisen auf Rechnungen über Gesprächs- und Surfguthaben keine Umsatzsteuer aus!

 

In den Tarifinformationen über Prepaid-Leistungen deutscher Telekommunikationsanbieter heißt es unisono:

"Alle Preise (…) beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer."

Wer jedoch im Handel eine Prepaid-Karte kauft oder sein Guthabenkonto im Onlineshop auflädt, erhält umsatzsteuerfreie Rechnungen:

Beim Auflanden eines Prepaid-Kontos werden 0,00 € Umsatzsteuer ausgewiesen. Aber das täuscht: Die Umsatzsteuer von 19 % wird sehr wohl erhoben - nur nicht beim Kauf, sondern beim Verbrauch.Bild vergrößernBeim Aufladen eines Prepaid-Kontos wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Fällig ist der 19-prozentige Regelsteuersatz erst beim Verbrauch des Guthabens.

 

Hintergrund der eigenwilligen Umsatzsteuer-Kapriole: Telefon- und Surfguthaben sind zunächst umsatzsteuerfrei.

Erst wenn die vorausbezahlte Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird, greift die Umsatzsteuerpflicht.

@MP66

Bei der Telekom erhältst Du bei Prepaid keine automatische Rechnung.

Anders als bei manchen anderen Anbietern.

Noch nicht einmal wie bei congstar eine online einsehbare Aufstellung (in blöder Formatierung).

Beim Vodafone ist das aber nicht anders als bei der Telekom.

 

Was Du bei der Telekom offenbar erhalten kannst (hab es selbst aber noch nicht probiert) ist auf explizite Anforderung eine Aufstellung. Ob da dann die Grundgebühr dabei ist oder "nur" die Gesprächsminuten wie bei der Telekomtochter congstar (die Abrechnung läuft m.E. über dieselben Systeme, denn über das Telekom Mobilfunk-Kundencenter kann man den congstar Guthabenstand abfragen) weiß ich nicht. Hier wie es bei congstar aussieht (da werden keine Cent oder Euro ausgewiesen!):

 

congstaraufstellung.jpg

 

Bei meiner alten lidl/fonic-SIM (das ist das mittlerweile eingestellte Angebot) gab es automatisch monatlich eine email mit einer Aufstellung wie da zu sehen in einem pdf

 

lidlmobilefonic.jpg

Danke für Eure Antworten.

Ich finde es trotzdem sehr merkwürdig. Eine Grundgebühr, die monatlich eingezogen wird, muss doch irgendwie ausgewiesen werden können...

 

So werde ich jedenfalls den Prepaid-Tarif der Telekom nicht nutzen können.

Da bleibt wohl nichts anderes übrig, als sich woanders etwas ähnliches zu suchen (z.B. "congstar wie ich will").

congstar... leider ohne LTE - und das schreibe ich jetzt nicht weil das technikbedingt schneller ist (was man am Handy in der Regel gar nicht braucht) sondern weben der Verfügbarkeit und Nutzbarkeit.

 

VoLTE gibt es dagegen auch bei der Telekom mit MagentaZuhause Start nicht - das ist den Laufzeitverträgen vorbehalten (und sowieseo noch nur auf wenige Modelle beschränkt).

So, habe mich mal mit ner Finanzerin heute darüber unterhalten....

Interessant ist als Grundlagen erstmal:

§33UStDV sowie, dass es zur einer Buchung oder (falls Kassenentnahme (Handkasse)) einen Beleg geben muss.

Soweit - sogut.

Eine Aufladung ist ja ertmal nur in Pauschal-Beträgen Möglich und enthält bereits die Umsatzsteuer. Weiterhin ist der Betrag kleiner als 150€.

Da die Aufladung in dem Moment, wo sie getätigt wird oder per eingekauften Cashcode bezahlt wird, ist sie in dem Moment schon eine Betriebsausgabe und in dieser die Mehrwertsteuer enthalten. Und genau diese Betriebsausgabe ist für das Finanzamt wichtig.

  • Bei Einkauf Cash-Code: Beleg aufheben und Kassenzettel.
  • Bei Aufladung Onnline: Abbuchung steht auf dem Konto - dazu wird dann nur ein Nachweis benötigt, dass die Aufladung erfolgt ist (Ausdruck Aufladehistory).

Da eine Aufladung je nach dem nur 1Monat reicht, oder auch 3Monate reichen kann, ist dass, was über die Aufladung verbraucht wurde nicht mehr wirklich interessant, da die Umsatzsteuer ja bereits in der Buchführung aus Betriebs-Ausgabe aufgeführt wurde (Beleg mit Brutto-Betrag) und bei monatlicher Meldung bereits dem Finanzamt vorliegt...

 

Eigentlich einfach, wenn es nicht so kompliziert wäre Zwinkernd

 

 

Danke prophaganda!

Das war jetzt gut beschrieben! Fröhlich

 

@muc80337_2

Das mit LTE stimmt natürlich...

aber es kann doch nicht sein, dass mein mobiles Internet dann schneller ist, als mein DSL von der Telekom Zwinkernd *hüstel* (und das ist es schon bei 7Mb/s...)

@Rudi-1

Danke für die Erklärung, ich hänge mich einfach mal an den Thread.

 

Erhält man denn eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt nach Verbrauch des Prepaidguthabens?

 

Zu irgendeinem Zeitpunkt muss ja die von der Telekom abzuführende Umsatzsteuer ausgewiesen werden, damit ich diese dann als Vorsteuer ziehen kann...

 

hilfe.... Fröhlich

in der "Lösung" steht alles dazu beschrieben

Hallo, leider nein, eine reine Abbuchung genügt nicht als ordentlicher Ausweis der mehrwertsteuer und berechtigt mithin nicht zum Abzug der Vorsteuer.

 

 

Oder habe ich etwas übersehen in der Antwort (sonst würde ich nicht fragen Zwinkernd

 

Wie erhält man eine ordentliche Rechnung?

 

Danke + Gruß

Ben

Hier nochmal eine aktuelle (20.7.2017) Antwort vom Kundendienst auf die Frage, ob man eine regelmäßige Aufstellung der monatlichen Kosten mit ausgewiesener Mwst. erhalten kann:

 

Die Antwort lautet ganz klar nein. Eine solche Aufstellung lässt sich lediglich im Einzelfall schriftlich beantragen. Wer den Mwst.-Abzug braucht, soll einen Postpaid-Vertrag abschließen.

 

Dass es die meisten Prepaid-Anbieter ähnlich halten, macht die Sache nicht besser.

 

Ciao Telekom, ich wäre gern Kunde geblieben.

Ich suche auch schon regelmäßig in der Community, ob sich an der Situation etwas geändert hat. Mir ist es unverständlich, dass man keinen EVN für Prepaid erhalten kann. Bei Congstar geht es schließlich auch. Mein Mann und ich haben zur selben Zeit einen Prepaid-Vertrag bei der Telekom abgeschlossen. Seine SIM-Karte kam ein paar Tage früher als meine, was bedeutet unsere Grundgebühr wird an unterschiedlichen Tagen abgebucht. Ein paar Monate später haben wir noch einen Vertrag für unsere Tochter dazugebucht. Nun wird an 3 unterschiedlichen Tagen die Gebühr abgebucht. Wer soll sich sich diese Termine merken? Diese 28 Tage-Politik, die einem vorgaukelt, man würde für 1 Monat zahlen finde ich ohnehin fragwürdig. Aber nun ist es nicht mal möglich, sich zu merken, dass immer zum 1. oder 15. eines Monats die Gebühr fällig wird. Ich wünsche mir den EVN unter anderem deshalb, damit ich sehe, wann die nächste Gebühr fällig ist. Wenn das wenigstens im Kundencenter stehen würde. Aber Fehlanzeige. Mit 3 Veträgen hampeln wir jetzt also irgendwie durch die Wochen und hoffen, immer rechtzeitig zu bemerken, wann wieder eine Aufladung fällig ist. Ich finde das ausgesprochen lästig, nicht zeitgemäß und wenn ich mich noch mal entscheiden müsste, würde ich mich gegen Prepaid bei der Telekom entscheiden. Hatte anfangs überlegt, für meine Schwiegermutter auch einen Vertragswechsel durchzuführen, aber mal ehrlich, wie soll ein Rentner da durch steigen? Also werde ich ihr etwas anderes heraussuchen...

 

Telekom hilft Team
Hallo @sunnye,

den Wunsch nach einem EVN für Prepaidkarten, kann ich verstehen. Es gibt allerdings in dieser Hinsicht nichts Neues zu verkünden. Wenn Sie die MagentaService App nutzen, können Sie sich den restlichen Zeitraum dort anzeigen lassen. Ebenso können Sie eine automatische Aufladung einstellen, damit die Karten z.B. immer am 01. mit Guthaben versorgt werden.

Viele Grüße Marco K.

Vielen Dank für die Antwort. Leider kann man eben beim Tarif Magenta S diese Info nicht erhalten. Weder im Kundenkonto im Internet noch in der App.

 

Telekom hilft Team
Hallo @sunnye, wie sieht es denn grundsätzlich bei Ihnen aus mit der Übersicht, wenn Sie sich ins Kundencenter oder in die MagentaService App einloggen? Können Sie uns ggf. Screenshots erstellen, gekürzt um die Kundendaten natürlich. Viele Grüße Stefanie W.

Leider funktioniert die App seit geraumer Zeit nicht mehr auf meinem Smartphone. Mehrmaliges De- und Neuinstallieren hat nichts gebracht. Ich füge aber mal die Screenshots vom Kundencenter, wenn ich über den Browser gehe, bei. Einmal von der Startseite, mit der Übersicht über die Verträge. Und dann die Detailansicht, wenn man auf der Tel.-Nrn. klickt. Das ist auch der Vertrag, um den es geht. Magenta Mobil Start S. Bei dem anderen Vertrag (Magenta Mobil Start S plus) kann man die Fälligkeit ja anhand der verbleibenden Tage zur mobilen Datennutzung ablesen. Allerdings wäre es natürlich schön, wenn man auch hier ein Echtdatum einsehen könnte Fröhlich

Telekom hilft Team
Guten morgen @sunnye, eine Frage noch. Sind denn alle Rufnummern die bei Ihnen im Kundencenter eingebunden sind, unter der gleichen Kundennummer oder haben Sie mehrere Kundennummern eingebunden? Das mit der MagentaService App klären wird später 😄 Viele Grüße Stefanie W.

Liebes Telekom hilft Team,

 

könnte bitte jemand vom Telekom hilft Team noch mal bestätigen, dass es bei den Prepaid-Traifen (MagentaMobil Prepaid S, M, L, XL) keine monatliche Rechnung aber einen sogenannten „Leistungsnachweis“ gibt?

 

Vielen Dank!

 

Mit freundlichen Grüßen

Telekom hilft Team
@nutzer14: Prinzipiell korrekt. Es gibt eine Aufladebestätigung bei Prepaidkarten vom Anbieter Alphacom. Wurde ja hier bereits genannt. Nur ist dies keine Rechnung im eigentlichen Sinne.

Da bei Erwerb des Guthabencodes (und buchen des Guthabens auf seine Telefonnummer) lediglich ein Guthabenkonto aufgefüllt wird und keine Leistung bezogen wird, die der Umsatzsteuer unterliegen könnte, ist der Beleg zur Aufladung richtigerweise ohne MwSt-Ausweis ausgestellt.

"Eine Aufladung ist ja ertmal nur in Pauschal-Beträgen Möglich und enthält bereits die Umsatzsteuer." ist schlicht falsch. Weder ist hier USt ausgewiesen noch in irgendeiner Form enthalten. So wie eine Einzahlung auf einem Bankkonto (egal ob eigenes oder fremdes) keine USt enthält, ist auch die Einzahlung in ein Mobilfunkguthaben keine steuerbare Leistung.

 

Dass diese Aufladung einkommensteuerlich als Betriebsausgabe zählt hat für die umsatzsteuerliche Entscheidung, ob Vorsteuer gezogen werden kann keine Relevanz.

Zum Vorsteuerabzug ist (auch bei Kleinbetragsrechnungen!) eine Rechnung mit der Angabe des anzuwendenden Steuersatzes (z. B. 19 %) voraussetzung. Fehlt diese oder ist sogar angegeben, dass 0% USt enthalten ist, ist ein dennoch gebuchter Vorsteuerabzug nicht rechtens.

Das Fehlen einer Rechnung nach § 14 UStG ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG. Selbst wenn später tatsächlich eine Aufstellung über die Leistungen (welche aus dem umsatzsteuerfreien Guthaben bezahlt wird) vorgelegt werden könnte und fehlte es hier an dem USt-Ausweis für die Leistung, hilft dies nicht weiter.

 

Ich kann nur davor Warnen, der Falschdarstellung von "Prophaganda" zu folgen und unbekümmert Vorsteuer zu ziehen wo keine Ausgewiesen ist.

 

Leider wird von dem Guthaben immer wieder ein kleiner Beteag abgebucht und man kann nicht nachvollziehen, für was für eine Leistung das Guthaben verbraucht wird.

Fazit: Es ist keine Kostenkontrolle möglich! 

Telekom hilft Team
Hallo @sigilacher,

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wenn nebst der monatlichen Grundgebühr unerkennbar Guthaben verschwindet, kann es hier unterschiedliche Ursachen haben. Zum einen könnten hier beispielsweise Telefonate berechnet werden, zum anderen könnte sich hier ein ungewolltes Abo eingeschlichen haben. Hierfür kann ich dir die Einzelaufstellung empfehlen. Gerne kümmere ich mich darum,dass du diese erhältst.
Damit ich dies kann, hinterlege bitte deine Daten im Profil und gebe mir hier im Anschluss eine Rückmeldung.

Freundliche Grüße

Sarah W.
Es wäre nett, wenn ich eine Einzelaufstellung bekommen könnte, damit ich es überprüfen kann.
Vielen Dank im Voraus
Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @sigilacher,

eine Rechnung/Einzelaufstellung gibt es bei unseren Prepaidkarten nicht.

Ich habe für Sie nun den Leistungsnachweis gebucht, damit Sie zumindest für die gebuchte Grundgebühr einen Brief bekommen.

Grüße Mandy S.