Gelöst

Rechnung für monatliche Gebühren bei MagentaMobil Start

vor 9 Jahren

Es wird hier immer wieder darauf hingewiesen, dass es bei Prepaid-Tarifen keine Rechnung gibt. Ich finde das sehr merkwürdig, da bei MagentaMobil Start ja ein monatlicher Grundpreis in Höhe von 2,95 € vom Guthabenkonto für eine Leistungserbringung seitens der Telekom abgebucht wird. Egal ob man telefoniert oder nicht wird diese Gebühr fällig. Bucht man dann noch LTE -Highspeed-Optionen dazu, kann man auf einen monatliche Grundpreis von bis zu 9,95 € kommen, das wären dann im Jahr immerhin 119,40 €.

Eigentlich sollte es für diesen Grundpreis dann auch einen Nachweis bzw. eine Rechnung mit ausgewiesener MwSt. geben (z.B. wenn man diese für eine Steuererklärung benötigt). Die Gebühren fallen ja immer monatlich an und werden vom Guthabenkonto eingezogen.

Ist die Telekom in diesem Fall nicht sogar verpflichtet eine Rechnung mit ausgewiesener Merhwertsteuer auszustellen?

 

 

 

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  • Akzeptierte Lösung

    5 Sterne Mitgestalter*in

    akzeptiert von

    vor 9 Jahren

    Für Telefon- und Internetdienste gilt der Umsatzsteuer-Regelsatz von 19 %. Wer jedoch Prepaid-Karten für geschäftliche Telefonate und den mobilen Internetzugang kauft oder Prepaid-Konten auflädt, erlebt eine Überraschung: Mobilfunkprovider und Reseller weisen auf Rechnungen über Gesprächs- und Surfguthaben keine Umsatzsteuer aus!

     

    In den Tarifinformationen über Prepaid-Leistungen deutscher Telekommunikationsanbieter heißt es unisono:

    "Alle Preise (…) beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer."

    Wer jedoch im Handel eine Prepaid-Karte kauft oder sein Guthabenkonto im Onlineshop auflädt, erhält umsatzsteuerfreie Rechnungen:

    Beim Auflanden eines Prepaid-Kontos werden 0,00 € Umsatzsteuer ausgewiesen. Aber das täuscht: Die Umsatzsteuer von 19 % wird sehr wohl erhoben - nur nicht beim Kauf, sondern beim Verbrauch.Bild vergrößernBeim Aufladen eines Prepaid-Kontos wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen. Fällig ist der 19-prozentige Regelsteuersatz erst beim Verbrauch des Guthabens.

     

    Hintergrund der eigenwilligen Umsatzsteuer-Kapriole: Telefon- und Surfguthaben sind zunächst umsatzsteuerfrei.

    Erst wenn die vorausbezahlte Leistung tatsächlich in Anspruch genommen wird, greift die Umsatzsteuerpflicht.

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