Wechsel Anschlussinhaber
vor 14 Jahren
Hallo
ist es möglich während der MVLZ den Inhaber zu wechseln ohne das die MVLZ neu beginnt und ohne Kosten?
ist es möglich während der MVLZ den Inhaber zu wechseln ohne das die MVLZ neu beginnt und ohne Kosten?
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vor 6 Jahren
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vor einem Jahr
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Der_Raecher
vor 14 Jahren
Die Pakete sind alle auf den Vertragsinhaber gebunden.
Dieses umschreiben ist kostenlos.
Aber sowas ist immer ein "heißes Eisen"... wenn du sowas bei der Telekom anfragst, kriegst du zig-Aussagen.
Ich kenne es aber, da es in meinem Familienkreis schon vorkam - eine Umschreibung
war dort NICHT möglich.
Und bedenke: auch die Zugangsdaten usw. müssen auf die NEUE Person "umgemodelt" werden.
Naja, ich wünsche dir alles gut + das es klappt!
MfG
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jm2c
vor 14 Jahren
Zu beachten ist: Mit Vertragsübernahme entfallen alle Zusatzfeature an Anschluss wie bpsw. ein Resale-DSL! Das mit "geht nur bei Heirat oder Tod" ist Quatsch².
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jm2c
vor 14 Jahren
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Der_Raecher
vor 14 Jahren
Selbstverständlich kannst du jeder Zeit einen Anschluss + Vertrag übernehmen
Selbstverständlich kannst du jeder Zeit einen Anschluss + Vertrag übernehmen
das stimmt nicht, dsl-verträge können nicht umgeschrieben werden, sie laufen auf denjenigen der sie bestellt hat und der seine daten da angeben hat.
wie gesagt, ich selber habe es hintermir - du jedenfalls, schreibst schon wieder von
"könnte, hätte, sollen..."
also, ball flachhalten.
und kostenpflichtig ist auch absoluter quark - diese änderungen sind für den kunden kostenfrei!
wie ich schon oben schrieb - selbst eingefleischte telekomiker wissen es nicht - nur
wirkliche "festangestellte" können da einen kunden "genau" drauf beraten.
und das sich alle paar jubeljahre was bei der telekom ändert ist auch klar - also,
hotline anrufen und sich einen "echten" chef geben lassen, oder hier nach dem t-home team schreien: die müssten es genau wissen!
amen
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jm2c
vor 14 Jahren
also, ball flachhalten.
also, ball flachhalten.
Mach ich, indem ich zu dem Thema nix mehr schreibe. Interessiert den TO anscheinend sowieso nicht, hat sich hier ja nicht mehr zu Wort gemeldet. Das Problem wird dann wohl gegessen sein...
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Telekom hilft1
Telekom hilft Team
vor 14 Jahren
die Änderung eines Vertragspartners ist begrenzt möglich. Mögliche Fälle sind: der Vertrag geht auf den Ehepartner/Lebenspartner über; ein Vertragspartner scheidet aus (Ehe- und Lebensgemeinschaften, Wohngemeinschaften); Gesamtrechtsnachfolge im Erbfall.
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Kameier90
vor 14 Jahren
doch es ist noch aktuell, aber ich konnte mich jetzt 2Tage hier nicht einloggen und ausserdem die mein Schwiegervater gestorben!
1) ich kann also auf meine Frau den Vertrag überschreiben? Kosten? Vertragslaufzeit?
2) Da mein SchieVa gestorben ist, kann meine SchwieMu den Tarif wechseln! Es wäre je ein Sonderkündigungsrecht, aber sie will die Nummer behalten aber den teueren Tarif nicht!
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olliMD
vor 14 Jahren
Selbstverständlich kannst du jeder Zeit einen Anschluss + Vertrag übernehmen.
Selbstverständlich kannst du jeder Zeit einen Anschluss + Vertrag übernehmen.
So pauschal kann man das nicht sagen. Betrifft es zum Beispiel eine Rufnummer aus dem Altbestand (kurze Rufnummer), untersagt die BNA die Rufnummernübernahme.
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Telekom hilft1
Telekom hilft Team
vor 14 Jahren
wir möchten Ihnen unser Beileid zum Tode Ihres Schwiegervaters aussprechen.
Zu Ihrem Anliegen:
Die Übernahme durch eine andere Person kann in einigen Fällen beantragt werden. Mögliche Gründe sind:
- Der bestehende Vertrag soll auf den Ehepartner/Lebenspartner übertragen werden. Ein gemeinsamer Haushalt sollte bestehen.
- Ein Vertragspartner bei Ehe- und Lebensgemeinschaften oder Wohngemeinschaften scheidet aus dem Vertrag aus.
- Im Erbfall und wenn der neue Vertragspartner nachweislich im gleichen Haushalt gelebt hat.
- Eine Änderung des Namens des Vertragspartners ist im Fall einer Heirat/Scheidung natürlich möglich.
In allen Fällen müssen entsprechende Nachweise erbracht werden (Meldebescheinigung, Erbschein u.s.w.).
Ganz klar muss gesagt werden, dass kein Rechtsanspruch für eine Übertragung der Rechte und Pflichten des Vertragspartners besteht.
Liegt eindeutig einer der oben beschriebenen Fälle vor, darf Ihnen unser Kundenservice die nötigen Formulare zusenden. Hier muss im Einzelfall entschieden werden.
Zu Ihrer Schwiegermutter: War Ihr Schwiegervater alleiniger Vertragspartner, so kann der laufende Vertrag zu sofort gekündigt werden. Ihre Schwiegermutter kann dann einen neuen Vertrag abschließen. Ob eine Übernahme zu geänderten Bedingungen möglich ist, muss im Einzellfall entschieden werden. Sprechen Sie bitte mit unserem Kundenservice.
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Kameier90
vor 14 Jahren
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