Gelöst

Wechsel zu 1&1 Anschlussinhaber falsch

vor 4 Jahren

Guten Tag,

 

ich habe meinen Telekom Vetrag fristgerecht zum 29.11.2020 gekündigt und würde gerne zu 1&1 wechseln. Dort ist auch alles in Auftrag gegeben, aber leider klappt die Anschlussübernahme nicht. Die Telekom lehnt mich wohl immer als NAschlussinhaber ab und so kann 1&1 den Anschluss nicht übernehmen. Ein Chat Mitarbeiter meinte, es läge daran, dass 1&1 für den 11.12 angefragt hätte, wo ich keine Kundin mehr bin. Seitens 1&1 stimmt dies wohl nicht, da denen nichts mitgeteilt wurde sondern nur eine generelle Ablehnung.

 

Ich weiß langsam nicht mehr weiter, ich habe keine Lust 69 Euro für eine Neueinrichtung zu zahlen nur, weil ich immer wieder als Anschlussinhaber abgelehnt werde, was schlichtweg einfach nicht stimmt...ich bin der Anchlussinhaber.

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    @N.K1 

     

    Hallo, 

     

    ein Anbieterwechsel kann nur Reibungslos funktionieren wenn folgende Daten übereinstimmen:

     

    Name des Vertragsinhabers, auch der Zweitname wenn der angegeben wurde und das Geburtsdatum muss identisch sein. Und auch die Rechtschreibung muss dort stimmen.

     

    Daher ist zu klären wie Sie bei beiden Anbietern geführt werden.

     

    Und wenn ein "sauberer" Anbieterwechsel eingestellt wurde, in dem 1&1 für Sie kündigt, dann werden Sie eigentlich vorher nicht abgeschaltet. Außer Sie haben den Anschluss eigenständig gekündigt und wollen nur die Rufnummer mitnehmen. 

     

    Gruß valliciousz

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    N.K1

    ich habe meinen Telekom Vetrag fristgerecht zum 29.11.2020 gekündigt und würde gerne zu 1&1 wechseln.

    ich habe meinen Telekom Vetrag fristgerecht zum 29.11.2020 gekündigt und würde gerne zu 1&1 wechseln.

    N.K1

    ich habe meinen Telekom Vetrag fristgerecht zum 29.11.2020 gekündigt und würde gerne zu 1&1 wechseln.


    Man soll im Festnetz nicht selbst kündigen. Sondern man soll den neuen Anbieter rechtzeitig mit einem Anbieterwechsel beauftragen.

     

    Aber das solltest Du mit 1und1 im dortigen Forum ausdiskutieren.

     

     

    Im Mobilfunk dagegen MUSS man selbst kündigen. Doofe inkonsistente Regelung, die von der Bundesnetzagentur letztlich federführend auf den Weg gebracht wurde.

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    Wenn du den Vertrag zum 29.11.2020 gekündigt hast, wird der Anschluss an diesem Tag abgeschaltet.

    Du kannst dann zum 30.11.2020 ohne Probleme einen neuen Vertrag bei 1 & 1 schalten lassen.

    Das ist dann nur kein Anbieterwechsel mehr, so wie du ihn dir vorstellst.

    Dann hättest dein neuer Anbieter die Kündigung vornehmen müssen.

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