Bestellung wurde storniert, keine Ersatzlieferung, Service stellt sich quer, keine Antwort ->Servicewüste BRD
vor 6 Jahren
Guten Tag,
bisher war ich zufrienden mit der Telekom.
Doch meine letzte Bestellung Samsung Gear IconX (2018) In-Ear Bluetooth-Headset für 49 Euro vom 1. März wurde stoniert.
Auch auf Rückfragen beim Service nach Alternativen gabe es nichts.
Auf meine Beschwerde vom 14.03.2019 per E-Mail hat sich niemand auch nur gemeldet.
'kundenservice.mobilfunk@telekom.de'
'info@telekom.de'
Obwohl ich hier Alternativen genannt hatte.
Das ist Bauernfängerei. Mit Produkten zu werben, die es nicht gibt.
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vor einem Jahr
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vor 6 Jahren
... Mit Produkten zu werben, die es nicht gibt.
Mit Produkten zu werben, die es nicht gibt.
Und nirgendwo gab es einen Vermerk: "Nur solange der Vorrat reicht" ?
Kann ich fast gar nicht glauben. 🤔
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Und auf der Eingangsbestätigung steht nicht sowas wie "stellt keine Auftragsbestätigung" oder etwas in der Art?
Antwort
von
vor 6 Jahren
Hallo @blueallroad
ergänzend:
Hier bitte die Nutzerdaten geschützt im Profil hinterlegen => Profildaten , diese Daten sind nur für das Telekom hilft Team ersichtlich und nicht öffentlich. Speichern nicht vergessen, danach kurz schreiben wenn erfolgreich erledigt - Danke !
Ach ja, die von Dir erwähnten Mail Kontaktwege gibt es so nicht merh, diese sind ersetzt durch:
https://www.telekom.de/kontakt
Gruß
Waage1969
Antwort
von
vor 6 Jahren
Was nicht da ist, ist nicht da.
Warum regt man sich so auf?
Ich könnte es verstehen, wenn man dem Storno hinterher rennen müsste.
Aber so ist doch alles geregelt.
vor 6 Jahren
vielen Dank für Ihren Beitrag hier und herzlich Willkommen in der Community.
Ich kann Ihre Verärgerung durchaus nachvollziehen. Jedoch muss ich an dieser Stelle auch sagen, dass eine Eingangsbestätigung keine Auftragsbestätigung ist. Wenn ein von Ihnen gewünschtes Produkt nicht mehr erhältlich ist, kommt es daher zu dem Storno und die Rückbuchung auf Ihr PayPal-Konto. Eine Ersatzlieferung ist bei nicht mehr erhaltbaren oder verfügbaren Produkten in diesem Fall auch nicht möglich.
Wenn Sie ein alternatives Produkt erwerben möchten, so haben Sie auf unserer Homepage hier http://bit.ly/2FtKM27 die verfügbare Übersicht dazu.
Viele Grüße
Sarah W.
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Antwort
von
vor 6 Jahren
Die Bezahlung Bezahlung per PayPal stellt aber keinen Kaufvertrag dar.
Mein Wissensstand:
Es gibt so eine Art Grundregel "Keine Zahlung ohne Vertragsschluss".
Sprich wenn eine Bezahlungmöglichkeit per Paypal angeboten wird und geleistet wird, dann gibt es einen Vertrag.
Antwort
von
vor 6 Jahren
Kugic Die Bezahlung Bezahlung per PayPal stellt aber keinen Kaufvertrag dar. Die Bezahlung Bezahlung per PayPal stellt aber keinen Kaufvertrag dar. Kugic Die Bezahlung Bezahlung per PayPal stellt aber keinen Kaufvertrag dar. Mein Wissensstand: Es gibt so eine Art Grundregel "Keine Zahlung ohne Vertragsschluss". Sprich wenn eine Bezahlungmöglichkeit per Paypal angeboten wird und geleistet wird, dann gibt es einen Vertrag.
Die Bezahlung Bezahlung per PayPal stellt aber keinen Kaufvertrag dar.
Mein Wissensstand:
Es gibt so eine Art Grundregel "Keine Zahlung ohne Vertragsschluss".
Sprich wenn eine Bezahlungmöglichkeit per Paypal angeboten wird und geleistet wird, dann gibt es einen Vertrag.
Eine Zahlung ist nicht an einen Kaufvertrag gebunden.
In den Informationen zum Bestellablauf steht auch:
Informationen zum Vertragsabschluss
Die Präsentation der Produkte im Online-Shop stellt kein bindendes Angebot dar. Der Kaufvertrag kommt erst durch Ihren Auftrag (Bestellung) und die tatsächliche Lieferung der Ware durch die Telekom zustande. Ihre verbindliche Bestellung und damit das Vertragsangebot geben Sie ab, indem Sie nach erfolgter Prüfung Ihrer Angaben auf "Zahlungspflichtig bestellen" klicken. Falls Sie eine gültige E-Mail-Adresse angegeben haben, erhalten Sie per E-Mail eine Bestellbestätigung. Bitte beachten Sie, dass diese Bestellbestätigung noch keine Annahme Ihres Angebots darstellt.
Antwort
von
vor 6 Jahren
@Kugic
Die vertraglichen Formulierungen der Telekom hebeln aber nicht das BGB aus.
Das mit der erfolgten Paypalzahlung und dem Nicht-Akzeptieren eines Kaufvertrages seitens der Telekom ist eine unangemessene Benachteiligung des Kunden und wird vom Gericht üblicherweise kassiert werden.
Aber wir kommen da ohne Rechtsanwalt nicht weiter - und ich werde keinen einschalten