Gelöst
Spotify Familien- Account
vor 10 Jahren
Hallo,
kann man zu seinem Spotify Premiumaccount -in Verbindung mit seinem Mobilfunktarif- einen Familienaccount dazubuchen. Wenn ja wie. Über die Spotify- Webseite konnte ich das nicht, da die mich an die Telekom verweist.
VG
Hinweis:
Dieser Beitrag wurde geschlossen.
Hinweis:
Dieser Beitrag ist nicht mehr für Antworten oder Kommentare geöffnet und ist nicht mehr für die Mitglieder der Community sichtbar.
9603
0
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 5 Jahren
208
0
3
205
0
3
Gelöst
236
0
2
Gelöst
262
0
3
vor 10 Jahren
Aktuell nein und für die nähere Zukunft auf nicht geplant:
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Frage-stellen/Spotify-Family-Option/qaq-p/1175070/search-sort-type-order/date
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 10 Jahren
Screenshots_20150228_025045.png
0
Antwort
von
vor 9 Jahren
Hallo, wir haben das mit der Übertragung des Telekom Spotify Tarifs auf den Spotify Family Account durchgespielt: Eine Übertragung des Telekom Accounts ist leider nicht möglich, es können nur free oder premium accounts direkt von spotify übertragen werden. Tipp: Bei Bedarf den Telekom Spotify Tarif kündigen, warten bis dieser zu einem free account wird und den dann übertragen.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Hallo Timo!
Ich habe die Info von Dir zum Spotify Family Account gelesen.
Kann ich diesen jetzt bereits abschließen?
Über eine kurze Info würde ich mich freuen.
Viele Grüße
Christian
Antwort
von
vor 7 Jahren
leider gibt es zu dem Thema keine Änderungen und Spotify Family ist nicht zu einem Mobilfunkvertrag bei uns zubuchbar.
Viele Grüße
Jasmin B.
vor 10 Jahren
Hallo zusammen,
ich übernehme an dieser Stelle für meine Kollegin Carolin K.
Unsere Fachabteilung hat sich zu diesem Thema geäußert und nach wie vor bieten wir als
Telekom kein Spotify Family Angebot an.
Ich möchte nochmals für die Verwirrung um das Thema um Entschuldigung bitten. Falls zu diesem Thema noch Fragen auftauchen, gerne hier im Beitrag melden.
Es grüßt Lena W.
0
Antwort
von
vor 9 Jahren
ihnen ist schon klar, dass Sie juristisch verpflichtet sind, das auch zu liefern, wenn Sie es beworben haben ...