Gelöst
Emailadresse doppelt vergeben?
vor 9 Jahren
Guten Abend,
ich habe eine Telekom Freemail und bekomme nun ab und zu Emails, die an eine Dame mit dem selben Nachnamen gehen sollen. Kurioserweise fängt Ihr Vorname mit ebenfalls dem gleichen Buchstaben an. Auch Ihren Newsletter der von Ihr angestrebten Reisen geht auf mein Email Konto.
Nun da ich diese Email auch für etwaigen Wertpapierhandel nutzen möchte, möchte nun die Sicherheit haben, dass "meine" Email Adresse nicht doppelt vergeben worden ist.
Wie kann das sein?
Gerade bin ich mir meiner Daten wirklich unsicher!
Beste Grüße und frohe Ostern.
S.Bass
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vor 9 Monaten
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Gelöst
vor 2 Jahren
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Akzeptierte Lösung
Peuki
akzeptiert von
Nadine H.
vor 9 Jahren
Hallo @s.bass,
eine Emailadresse wird nicht doppelt vergeben.
Ich vermute, entweder ist es ein "Versehen", da der Absender die falsche Adresse hat, oder es handelt sich (oftmals) um Spammails, die eigentliche(n) Adresse(n) ist/sind unsichtbar unter Bcc: als Blindkopie versteckt.
VG Peuki
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BatRabbit1
Antwort
von
Peuki
vor 9 Jahren
Da denkt einfach jemand, ihm würde diese Email-Adresse gehören und gibt sie irgendwo an. Keine große Sache im Prinzip...
An meine Eltern wurden so schon (echte) Telekom-Rechnungen geschickt, bis man der Telekom mitteilte, dass die Adresse jemandem anderen gehöre.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Peuki
Akzeptierte Lösung
Nadine H.
Telekom hilft Team
akzeptiert von
Nadine H.
vor 9 Jahren
willkommen in der Community.
Wie ich in einem Beitrag gelesen habe, wollen Sie sich ja noch an uns wenden. Ich werde dann mal für Aufklärung sorgen - was @Peuki im Grunde ja auch schon getan hat.
Bei der Registrierung von E-Mail-Adressen kann nur einmal derselbe Name oder dieselbe Buchstabenkombination verwendet werden.
Das System prüft bei der Einrichtung der E-Mail-Adresse, ob der Name bereits eingerichtet wurde und ob der Benutzername zulässig ist. Es ist technisch nicht möglich, eine eindeutige E-Mail-Adresse doppelt zu vergeben.
Wenn Sie eine E-Mail erhalten, die scheinbar nicht für Sie bestimmt ist und Sie finden im E-Mail-Header Ihre eigene E-Mail-Adresse, hat der Absender der E-Mail vermutlich nur die E-Mail-Adresse falsch in seinem E-Mail-Programm eingegeben.
Falls eine E-Mail auf den ersten Blick nicht an Sie adressiert sein sollte, ist es auch möglich, dass der Absender Ihre E-Mail-Adresse bewusst verschleiert hat. Versender von Spam-Mails gehen oft so vor.
So erhält man schnell den flüchtigen Eindruck, die E-Mail sei falsch zugestellt worden. In den meisten Fällen handelt es sich bei der betreffenden E-Mail um eine Werbe-Mail. Durch diese Maßnahme wird der Eindruck erweckt, die E-Mail hätte Sie nur zufällig erreicht oder sei falsch zugestellt worden.
Viele Grüße
Nadine H.
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---roland
Antwort
von
Nadine H.
vor 3 Jahren
Danke für die Hilfe.
In der mail sind jede Menge Anhänge mitgeliefert. Also ab in den Papierkorb.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Nadine H.
Akzeptierte Lösung
Peuki
akzeptiert von
Nicole G.
vor 2 Jahren
Hallo @haidafare,
aber dennoch gehe ich davon aus, dass t-online den gewählten Namen nicht freigeben würde, wenn es ihn schon gäbe? Liegt der Fehler bei paypal?
aber dennoch gehe ich davon aus, dass t-online den gewählten Namen nicht freigeben würde, wenn es ihn schon gäbe?
Liegt der Fehler bei paypal?
willkommen in der Community - vermutlich liegt der Fehler beim vorherigen Nutzer der Adresse.
Es sieht wie folgt aus, wenn eine bereits genutzte Emailadresse geädert bzw. gelöscht wird, dann wird diese i.d.R. für 90 Tage gesperrt, bevor diese wieder freigegeben wird. Als Nutzer kann ich diese Sperre auch auf Wunsch umgehen und die Adresse sofort wieder freizugeben. In bestimmten Konstellationen (z.B. bei einer Anschlusskündigung) hat der Nutzer bis zu 6 Monate Zeit seine Adresse in eine Freemailadresse zu ändern.
Mittlerweile ist es so, dass eine Emailadresse bei vermutlich diversen Diensten (z.B. Paypal, etc.) hinterlegt ist, d.h. ich bin als Nutzer dafür verantwortlich meine Benutzerkonten zu aktualisieren, wenn ich diese weiter nutzen möchte. Ansonsten würde ich das Konto löschen. Das wurde vermutlich versäumt.
Oder kann es doch sein, dass ein gängiger Name doppelt vergeben wurde?
Nein, das kann man ausschließen.
VG
Peuki
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Peuki