Emailkonto Inklusivenützer Sperre

vor 5 Stunden

Hallo,

habe unseren T-Kom Festnetz und DSL gekündigt, habe die Haupt Emailadresse in einer Freenet Adresse umgewandelt , soweit gut.

Nun mit der Inklusivernützer Adresse bin ich mir unsicher. In der Anleitung steht, man muss erst die Adresse löschen lassen und nach der Rückmeldung das gelöscht ist, kann mann mit dem gleichen Formular die Adresse sofort reaktiviern, dort ist keine Rede davon das die Adresse 90 Tage gesperrt bleibt. Kann mir jemanden Klarheit über die Sache geben? Ist die Adresse gesperrt oder nicht.

Danke

31

0

7

    • vor 4 Stunden

      1

      von

      vor 3 Stunden

      Hi danke,

       ich frage nur, ist diese Vorgehensweise noch aktuell ? Der Beitrag scheint 8 Jahre her zu sein, und weist du ob  bei diese Methode die 90 Tage Sperre greift?

      Danke.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Stunden

      Hallo @MJJ

       

      schade, dass du deine Verträge bei uns gekündigt hast. Wie es mit dem Inklusivnutzerbostfach funktioniert, ist hier beschrieben: 

      Wie behalte ich die E-Mail-Adresse des Inklusivnutzers nach Kündigung meines Festnetz-Anschlusses? 

      Es ist dabei richtig, dass du für beide Vorgänge, Löschen und Freigeben, dasselbe Formular nutzt. Das heißt, du lässt zuerst die Adresse über das Formular löschen und wenn das erledigt ist, lässt du sie freigeben, denn nach dem Löschen ist sie zunächst für 90 Tage gesperrt.

       

      Grüße 

      Peter

      0

      4

      von

      vor 2 Stunden

      @MJJ

      Wenn die E-Mail-Adresse aus einem Konto gelöscht wird, dann liegt sie für 90 Tage in Karenz, kann also nicht wieder neu vergeben werden. Wenn sie durch das Formular freigegeben wird, ist sie sofort wieder verfügbar und eben nicht mehr gesperrt. 

       

      Ein Hinweis noch, du solltest den Inhalt deines Postfaches als allererstes sichern. Denn wenn das Konto einmal gelöscht ist, kommst du da nicht mehr ran. 

       

      Grüße 

      Peter

      0

      von

      vor 2 Stunden

      Hi Peter,

      Peter Hö.

      Wenn sie durch das Formular freigegeben wird, ist sie sofort wieder verfügbar und eben nicht mehr gesperrt. 

      @MJJ

      Wenn die E-Mail-Adresse aus einem Konto gelöscht wird, dann liegt sie für 90 Tage in Karenz, kann also nicht wieder neu vergeben werden. Wenn sie durch das Formular freigegeben wird, ist sie sofort wieder verfügbar und eben nicht mehr gesperrt. 

       

      Ein Hinweis noch, du solltest den Inhalt deines Postfaches als allererstes sichern. Denn wenn das Konto einmal gelöscht ist, kommst du da nicht mehr ran. 

       

      Grüße 

      Peter

      Peter Hö.

      Wenn sie durch das Formular freigegeben wird, ist sie sofort wieder verfügbar und eben nicht mehr gesperrt. 


      jetzt kommen  wir die Sache nähe,  das ist der entscheidende Text, falls du vom Telekom bist , schlage ich vor das auch so zu übernehmen

      im entsprechenden Formular. Mit deinem Text habe ich die Vorgehensweise auf Anhieb verstanden🥳.

      0

      von

      vor einer Stunde

      Guten Abend MJJ, 

       

      ich danke für das Feedback bezüglich der Formulierung. An den Hilfeseiten und Formularen wird auch noch sehr viel gearbeitet, damit diese bald kundenfreundlicher sind.

       

      Viele Grüße

       

      Natalie

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

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