Gelöst

Inklusivnutzer E Mail freischalten nach Kündigung mit Formular

vor 6 Jahren

Hallo Zusammen,

Zum 5.7.2019 habe ich meinen Festnetz Vertrag gekündigt. Leider habe ich vergessen die Inklusivnutzer auf eine Freemail umzuschalten und deswegen am 23.7.2019 zwei Aufträge zu freischaltung trotz Sperrfrist bei Telekom Service gestellt. Gestern gabe es dann einen Anruf von einer Telekom Mitarbeiterin das ich nun meine alten E-Mail Adressen bei Freemail neu registrieren kann. Leider wird bei der Registrierung immernoch gesagt das die E-Mail Adressen schon vergeben sind. Was nun?

Schöne Grüße

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6

    • vor 6 Jahren

      Nochmal Formular.

      0

    • vor 6 Jahren

      Hallo und herzlich willkommen @ABW1,

      vielen Dank für das kurze Telefonat.

      Die Freigabe der beiden gewünschten E-Mail-Adresse sollte gestern erfolgt sein. Das ist richtig. Da die Registrierung nicht klappt, kläre ich es ab, was mit der Freigabe ist. Sobald ich hierzu eine Rückmeldung habe, gebe ich Bescheid. Ein neues Formular ist nicht nötig.

      Gruß Jacqueline G.

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      @ABW1
      Die Freigabe wurde nachbearbeitet und nun sollte es klappen.

      Gruß Jacqueline G.

      3

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @Jacqueline G. 
      Vielen Dank, es hat alles geklappt. Schöne Grüße.

      @CyberSW 
      Danke für den INFORMATIVEN TIPP!!!!

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Hallo. 

      Ich habe auch das Problem das ich auf ein Inklusive Konto nicht mehr zugreifen kann.

      Besteht die Möglichkeit das Konto auch als freemail zu nutzen?

       

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Hallo @sascha-bendereit,

      herzlich willkommen in unserer Community.

      Die vorzeitige Freigabe von Inklusivnutzern über das Formular ist leider nicht mehr vorgesehen. Hier hätte schon vor der Kündigung gehandelt werden müssen. Tut mir leid, hier können wir nun nur noch abwarten.

      Viele Grüße
      Oliver I.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    Uneingeloggter Nutzer

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