Gelöst

Kann die Telekom prüfen, ob ich im Oktober 2021 ein mail erhalten habe?

vor 3 Jahren

Kann die Telekom feststellen, ob EON mir am 02.10.2021 ein mail geschickt hat?

Absender: kundenservice@eon.de

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Jahren

      Nein. Das kann die Telekom nicht.

      Wenn keine Mail in deinem Postfach ist,

      • wurde sie entweder nicht versendet,
      • ist nicht angekommen,
      • oder wurde von dir schon gelöscht

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Bruno.Scharnberg

      Das ist wohl das Problem. EON sagt, sie hätten das mail an mich verschickt und ich sage, es ist bei mir nicht angekommen. Welche Aussage kann man beweisen?

      Das ist wohl das Problem. EON sagt, sie hätten das mail an mich verschickt und ich sage, es ist bei mir nicht angekommen. Welche Aussage kann man beweisen?
      Bruno.Scharnberg
      Das ist wohl das Problem. EON sagt, sie hätten das mail an mich verschickt und ich sage, es ist bei mir nicht angekommen. Welche Aussage kann man beweisen?

      @Bruno.Scharnberg 

       

      Bitte wende dich an E.ON. ggf auch mal Spam Ordner kontrollieren...

       

       

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      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      Bruno.Scharnberg

      Das ist wohl das Problem. EON sagt, sie hätten das mail an mich verschickt und ich sage, es ist bei mir nicht angekommen. Welche Aussage kann man beweisen?

      Das ist wohl das Problem. EON sagt, sie hätten das mail an mich verschickt und ich sage, es ist bei mir nicht angekommen. Welche Aussage kann man beweisen?

      Bruno.Scharnberg

      Das ist wohl das Problem. EON sagt, sie hätten das mail an mich verschickt und ich sage, es ist bei mir nicht angekommen. Welche Aussage kann man beweisen?


      Die müssen es beweisen. Wenn es etwas rechtsverbindliches war, so ist eine Email nichts rechtsverbindlich, auch wenn das immer wieder gerne behauptet wird.

      Antwort

      von

      vor 3 Jahren

      holzher24

      Wenn es etwas rechtsverbindliches war, so ist eine Email nichts rechtsverbindlich

      Wenn es etwas rechtsverbindliches war, so ist eine Email nichts rechtsverbindlich
      holzher24
      Wenn es etwas rechtsverbindliches war, so ist eine Email nichts rechtsverbindlich

      Du gehörst zu den Leuten, die sagen, dass Verträge nur schriftlich und mit Unterschrift gültig sind?

       

      Selbstverständlich können alle möglichen Willenserklärungen und somit auch Verträge rechtsverbindlich per E-Mail durchgeführt werden. Verträge können mündlich, telefonisch oder sogar einfach nur durch Handlungen oder Unterlassungen rechtsverbindlich geschlossen werden, so lange keine Formvorschriften dem entgegenstehen.

       

      Richtig ist dagegen, dass im Streitfall die Beweisbarkeit schwierig ist - und grundsätzlich gilt "Wer einen Anspruch durchsetzen möchte, muss beweisen, dass dieser Anspruch auch besteht."

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von