Gelöst
T-online eMail nach Kündigung behalten
vor 5 Jahren
Guten Tag,
leider musste ich meine Telekomvertrag beenden, da ich einen Breitbandanschluss bekomme, der zwingend mit einem Provider der Breitbandgesellschaft verknüpft ist, leider ist das so. Nach einer sogenannten Exclusivezeit kann ich wieder zurück.
nun möchte ich meine eMail-Adresse .....t-online.de behalten und bei Freemail der t-online sichern.
wann muss ich das tun? Vor Vertragsende oder erst danach?
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Akzeptierte Lösung
Mikko
akzeptiert von
Diandra
vor 5 Jahren
Hallo @kb.petersen,
deine Haupt-E-Mail-Adresse kannst du im Zeitraum von 6 Monaten nach Vertragsende in ein Freemail-Postfach übertragen lassen. Dazu einfach das Formular auf dieser Seite ausfüllen: https://www.telekom.de/hilfe/festnetz-internet-tv/e-mail/e-mail-adresse-passwoerter-und-sicherheit/e-mail-erhalt
Hast du auch noch Inklusivnutzer eingerichtet, solltest du für diese vor dem Vertragsende tätig werden: https://www.telekom.de/hilfe/festnetz-internet-tv/e-mail/e-mail-adresse-passwoerter-und-sicherheit/e-mail-adresse-nach-kuendigung-nutzen-inklusivnutzer
Viele Grüße
Mikko
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Neelakshi
Antwort
von
Mikko
vor 5 Jahren
Jetzt hätte ich doch nochmal eine Frage, nämlich zur Übertragung des Postfachs (d.h. der eigentlichen E-Mails): Laut diesem Link, den ich aus @Mikko's Beitrag habe, geht das Postfach nach Ende des Vertrages in eine sechsmonatige Karenzzeit, während derer die Übertragung zu Freemail möglich sein sollte. Jetzt habe ich aber hier einen Fall gefunden, in dem das Postfach bereits während der Karenzzeit gelöscht worden zu sein scheint. Habe ich da was falsch verstanden?
In jedem Fall sollte ich vorher wohl ein Backup machen. Ist dafür das in diesem Forum häufig empfohlene MailStore Home erforderlich oder reicht auch ein normaler POP3-E-Mail-Client?
P.S.: Wenn davon die Rede ist, dass das Postfach "nach Kündigung" in eine Karenzzeit geht, dann ist damit wohl das tatsächliche Vertragsende gemeint, oder? Und nicht etwa der Tag der Kündigung.
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Jürgen U.
Telekom hilft Team
Antwort
von
Mikko
vor 5 Jahren
hier die Antworten und weitere Hinweise auf die noch offen gebliebenen Fragen:
Nach dem Ende der Vertragslaufzeit ist grundsätzlich keine "Übertragung" im eigentlichen Sinne erforderlich. Stattdessen kann eine Umwandlung des bestehenden E-Mail Postfachs in ein Freemail Postfach erfolgen. Dazu hat man 180 Tage ab dem Kündigungsdatum Zeit. In dieser Zeit funktioniert das Mailpostfach unverändert weiter. Man sollte die Umwandlung zum Freemail-Postfach nur nicht vergessen und lieber zeitnah durchführen. Mit der Umwandlung ändert sich lediglich der Status. Die E-Mail Adresse, weitere "zusätzliche E-Mail Adressen" (Multialias), die E-Mails, die Ordnerstruktur und das Adressbuch bleiben dabei erhalten.
Ein Backup ist grundsätzlich nie verkehrt. Auch der Abruf per POP3 ist eine geeignete Lösung.
Das Wort "Karenzzeit" verwenden wir in einem anderen Zusammenhang. Die 90-tägige Karenzzeit (Sperrfrist) betrifft gelöschte E-Mail Adressen, um zu verhindern, dass diese direkt nach der Löschung von fremden Personen gleich wieder eingerichtet werden.
Wichtig bei der ganzen Sache: Eine Umwandlung zur Freemail funktioniert nur bei Hauptnutzern. Wenn auch Inklusivnutzer im laufenden Vertrag genutzt werden, müssen diese vor dem Kündigungstag gesichert werden.
Freundliche Grüße
Jürgen U.
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Neelakshi
Antwort
von
Mikko
vor 5 Jahren
Vielen Dank @Jürgen U., damit wäre nun alles geklärt.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Mikko