Wird eine E-Mail, die versehentlich in ihrer Adresse einen Umlaut enthält, auf jeden Fall zurückgewiesen oder ggf. auch zugestellt?
vor einem Jahr
Im Dezember 2023 habe ich eine E-Mail an einen Empfänger versendet, dessen Name einen Umlaut enthält. Ich hatte versäumt, diesen Umlaut in zwei Einzellaute umzuwandeln. Von meinem T-Online-Portal erhielt ich keinen Hinweis auf diesen „Fehler“ - sondern eine reguläre Versandbestätigung. Da der Empfänger meiner E-Mail sich nicht bei mir meldete bzw. meine E-Mail nicht bestätigte, schickte ich im Januar 2024 eine Erinnerungsmail - diesmal an die korrekte E-Mail-Adresse. Der Empfänger behauptete, dass er die Mail im Dezember nicht erhalten habe.
Kann dies sein, obwohl ich keine Rückweisung bzw. keinen Fehlerhinweis auf meine E-Mail vom Dezember erhalten hatte?
Mit der Bitte um Überprüfung dieses Sachverhalts und um Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Schmölling
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