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Gelöst
1 N Telecom
vor 10 Monaten
Ich habe, in der Annahme daß es sich um einen Tarifwechsel bei der Deutschen Telekom handelt, dummerweise einen Anbieterwechselauftrag unterschrieben.
Dann bekam ich einen Anruf von der Deutschen Telekom und habe daraufhin sofort am o6.Dezember 2023 den Vertrag bei der 1 N Telecom widerrufen.
Am 05.02.2024 bekam ich ein Schreiben von 1 N Telecom mit beiliegender Rechnung über € 419,88 wegen vorzeitiger Kündigung.
Ich habe mittlerweile zwei Einschreibebriefe an 1 N Telecom gerichtet und erklärt, daß ich wissentlich getäuscht wurde.
Anwort habe ich keine bekommen, aber eine Mahnung mit Mahngebüren.
Leider muß ich gestehen, daß ich nicht alle Schreiben der 1 N Telecom ufgehoben habe
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vor 5 Monaten
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holzher24
akzeptiert von
*Paz Vizsla*
vor 10 Monaten
Ich habe, in der Annahme daß es sich um einen Tarifwechsel bei der Deutschen Telekom handelt, dummerweise einen Anbieterwechselauftrag unterschrieben. Dann bekam ich einen Anruf von der Deutschen Telekom und habe daraufhin sofort am o6.Dezember 2023 den Vertrag bei der 1 N Telecom widerrufen. Am 05.02.2024 bekam ich ein Schreiben von 1 N Telecom mit beiliegender Rechnung über € 419,88 wegen vorzeitiger Kündigung. Ich habe mittlerweile zwei Einschreibebriefe an 1 N Telecom gerichtet und erklärt, daß ich wissentlich getäuscht wurde. Anwort habe ich keine bekommen, aber eine Mahnung mit Mahngebüren. Leider muß ich gestehen, daß ich nicht alle Schreiben der 1 N Telecom ufgehoben habe
Ich habe, in der Annahme daß es sich um einen Tarifwechsel bei der Deutschen Telekom handelt, dummerweise einen Anbieterwechselauftrag unterschrieben.
Dann bekam ich einen Anruf von der Deutschen Telekom und habe daraufhin sofort am o6.Dezember 2023 den Vertrag bei der 1 N Telecom widerrufen.
Am 05.02.2024 bekam ich ein Schreiben von 1 N Telecom mit beiliegender Rechnung über € 419,88 wegen vorzeitiger Kündigung.
Ich habe mittlerweile zwei Einschreibebriefe an 1 N Telecom gerichtet und erklärt, daß ich wissentlich getäuscht wurde.
Anwort habe ich keine bekommen, aber eine Mahnung mit Mahngebüren.
Leider muß ich gestehen, daß ich nicht alle Schreiben der 1 N Telecom ufgehoben habe
Wen Du bei 1 N Telecom einen Vertrag abgeschlossen hast, so bist Du hier falsch, das ist die Community der Telekom. Du musst alles mit 1 N Telecom klären.
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muc80337_2
Antwort
von
holzher24
vor 10 Monaten
@Hildegard Scchaller
Was @holzher24 meint ist, dass wenn man die Portierung im Rahmen eines Anbieterwechsels beauftragt hat, dann ist keine weitere Zustimmung erforderlich
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