Gelöst
1 N Telecom
vor einem Jahr
Ich habe, in der Annahme daß es sich um einen Tarifwechsel bei der Deutschen Telekom handelt, dummerweise einen Anbieterwechselauftrag unterschrieben.
Dann bekam ich einen Anruf von der Deutschen Telekom und habe daraufhin sofort am o6.Dezember 2023 den Vertrag bei der 1 N Telecom widerrufen.
Am 05.02.2024 bekam ich ein Schreiben von 1 N Telecom mit beiliegender Rechnung über € 419,88 wegen vorzeitiger Kündigung.
Ich habe mittlerweile zwei Einschreibebriefe an 1 N Telecom gerichtet und erklärt, daß ich wissentlich getäuscht wurde.
Anwort habe ich keine bekommen, aber eine Mahnung mit Mahngebüren.
Leider muß ich gestehen, daß ich nicht alle Schreiben der 1 N Telecom ufgehoben habe
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vor 9 Monaten
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Ich habe, in der Annahme daß es sich um einen Tarifwechsel bei der Deutschen Telekom handelt, dummerweise einen Anbieterwechselauftrag unterschrieben. Dann bekam ich einen Anruf von der Deutschen Telekom und habe daraufhin sofort am o6.Dezember 2023 den Vertrag bei der 1 N Telecom widerrufen. Am 05.02.2024 bekam ich ein Schreiben von 1 N Telecom mit beiliegender Rechnung über € 419,88 wegen vorzeitiger Kündigung. Ich habe mittlerweile zwei Einschreibebriefe an 1 N Telecom gerichtet und erklärt, daß ich wissentlich getäuscht wurde. Anwort habe ich keine bekommen, aber eine Mahnung mit Mahngebüren. Leider muß ich gestehen, daß ich nicht alle Schreiben der 1 N Telecom ufgehoben habe
Ich habe, in der Annahme daß es sich um einen Tarifwechsel bei der Deutschen Telekom handelt, dummerweise einen Anbieterwechselauftrag unterschrieben.
Dann bekam ich einen Anruf von der Deutschen Telekom und habe daraufhin sofort am o6.Dezember 2023 den Vertrag bei der 1 N Telecom widerrufen.
Am 05.02.2024 bekam ich ein Schreiben von 1 N Telecom mit beiliegender Rechnung über € 419,88 wegen vorzeitiger Kündigung.
Ich habe mittlerweile zwei Einschreibebriefe an 1 N Telecom gerichtet und erklärt, daß ich wissentlich getäuscht wurde.
Anwort habe ich keine bekommen, aber eine Mahnung mit Mahngebüren.
Leider muß ich gestehen, daß ich nicht alle Schreiben der 1 N Telecom ufgehoben habe
Wen Du bei 1 N Telecom einen Vertrag abgeschlossen hast, so bist Du hier falsch, das ist die Community der Telekom. Du musst alles mit 1 N Telecom klären.
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Antwort
von
vor einem Jahr
Ich habe der Portierung meiner Rufnummer nicht zugestimmt. Ich bin nach wie vor bei der deutschen Telekom
Antwort
von
vor einem Jahr
Ich habe der Portierung meiner Rufnummer nicht zugestimmt. Ich bin nach wie vor bei der deutschen Telekom
Ich habe der Portierung meiner Rufnummer nicht zugestimmt. Ich bin nach wie vor bei der deutschen Telekom
Aber wahrscheinlich doch denn:
Ich habe, in der Annahme daß es sich um einen Tarifwechsel bei der Deutschen Telekom handelt, dummerweise einen Anbieterwechselauftrag unterschrieben.
Antwort
von
vor einem Jahr
@Hildegard Scchaller
Was @holzher24 meint ist, dass wenn man die Portierung im Rahmen eines Anbieterwechsels beauftragt hat, dann ist keine weitere Zustimmung erforderlich
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
@Hildegard Scchaller
Das ist genau die Masche dieser Firma, die wollen keine Kunden, die wollen Geld abkassieren... Leider kann dir die Telekom da nicht bei helfen.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor einem Jahr
Grüße @Hildegard Scchaller
Auch die Telekom ging schon bereits gegen diese Firma vor: https://www.telekom.com/de/konzern/details/telekom-geht-juristisch-gegen-1n-telecom-vor-1047206
Und von der Verbraucherzentrale gibt es auch was dazu: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/1n-telecom-gmbh-verwirrung-und-aerger-um-angebote-und-schadensersatz-69759
Solltest du mal lesen.
Viel Erfolg.
Wie verhalte ich mich bei Schadensersatzforderungen des Anbieters? Wenn Sie eine Schadensersatzforderung von Ihrem Anbieter bekommen haben, sollten Sie prüfen, ob diese gerechtfertigt ist. Der Anbieter 1N Telecom stützt die Forderung meist auf eine zwischenzeitliche Rücknahme des Portierungsauftrags der Rufnummer beim alten Anbieter. Ist der Vertragsschluss mit dem neuen Anbieter wirksam rückgängig gemacht worden, zum Beispiel durch einen Widerruf oder eine Anfechtung, dürfte selten ein Anspruch auf die Zahlung der dreistelligen Summe bestehen. Wurde die Portierung trotz wirksamen Vertragsschlusses zurück genommen, bedarf es einer individuellen Prüfung.
Wie verhalte ich mich bei Schadensersatzforderungen des Anbieters?
Wenn Sie eine Schadensersatzforderung von Ihrem Anbieter bekommen haben, sollten Sie prüfen, ob diese gerechtfertigt ist. Der Anbieter 1N Telecom stützt die Forderung meist auf eine zwischenzeitliche Rücknahme des Portierungsauftrags der Rufnummer beim alten Anbieter. Ist der Vertragsschluss mit dem neuen Anbieter wirksam rückgängig gemacht worden, zum Beispiel durch einen Widerruf oder eine Anfechtung, dürfte selten ein Anspruch auf die Zahlung der dreistelligen Summe bestehen. Wurde die Portierung trotz wirksamen Vertragsschlusses zurück genommen, bedarf es einer individuellen Prüfung.
Urteile gegen verschiedene Verstöße der 1N Telecom Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat mehrere Punkte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der 1N Telecom bemängelt und am Landgericht Düsseldorf durchgesetzt, dass bestimmte Klauseln nicht mehr verwendet werden dürfen (Az. 12 O 174/22). Das betrifft unter anderem eine Klausel, nach der Kund:innen ihre bisherige Rufnummer zu 1N portieren (übertragen) lassen mussten. Ebenso darf der Anbieter sich nicht mehr auf eine Klausel berufen, wonach er den Vertrag kündigen kann, wenn Kund:innen mit einem Betrag, der dem doppelten des Monatsbeitrags entspricht, in Verzug sind. Auch auf die Erforderlichkeit der Schriftform zur Änderung des Vertrags darf sich 1N nicht mehr berufen. Wegen der zahlreichen Verbraucherbeschwerden wurde auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf 1N Telecom aufmerksam und mahnte zahlreiche Verstöße des Unternehmens ab. In zwei Versäumnisurteilen des Landgerichts Düsseldorf (Az. 12 O 101/22 und 12 O 172/22) wurde 1N unter anderem dazu verurteilt, auf seiner Internetseite eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die Verbraucher:innen unmittelbar Kontakt zu dem Unternehmen aufnehmen können. Auch wurde 1N zur Unterlassung verurteilt, in der Widerrufsbelehrung eine E-Mail-Adresse anzugeben, an die keine Mails zugestellt werden können.
Urteile gegen verschiedene Verstöße der 1N Telecom
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat mehrere Punkte in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der 1N Telecom bemängelt und am Landgericht Düsseldorf durchgesetzt, dass bestimmte Klauseln nicht mehr verwendet werden dürfen (Az. 12 O 174/22). Das betrifft unter anderem eine Klausel, nach der Kund:innen ihre bisherige Rufnummer zu 1N portieren (übertragen) lassen mussten. Ebenso darf der Anbieter sich nicht mehr auf eine Klausel berufen, wonach er den Vertrag kündigen kann, wenn Kund:innen mit einem Betrag, der dem doppelten des Monatsbeitrags entspricht, in Verzug sind. Auch auf die Erforderlichkeit der Schriftform zur Änderung des Vertrags darf sich 1N nicht mehr berufen.
Wegen der zahlreichen Verbraucherbeschwerden wurde auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) auf 1N Telecom aufmerksam und mahnte zahlreiche Verstöße des Unternehmens ab. In zwei Versäumnisurteilen des Landgerichts Düsseldorf (Az. 12 O 101/22 und 12 O 172/22) wurde 1N unter anderem dazu verurteilt, auf seiner Internetseite eine E-Mail-Adresse anzugeben, über die Verbraucher:innen unmittelbar Kontakt zu dem Unternehmen aufnehmen können. Auch wurde 1N zur Unterlassung verurteilt, in der Widerrufsbelehrung eine E-Mail-Adresse anzugeben, an die keine Mails zugestellt werden können.
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vor einem Jahr
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/1n-telecom-gmbh-verwirrung-und-aerger-um-angebote-und-schadensersatz-69759
https://www.telekom.com/de/konzern/details/telekom-geht-juristisch-gegen-1n-telecom-vor-1047206
2
Antwort
von
vor einem Jahr
Wau @O. R. S. ,
gut kopiert 3 Minuten nach mir:
Auch die Telekom ging schon bereits gegen diese Firma vor: https://www.telekom.com/de/konzern/details/telekom-geht-juristisch-gegen-1n-telecom-vor-1047206 Und von der Verbraucherzentrale gibt es auch was dazu: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/1n-telecom-gmbh-verwirru...
Auch die Telekom ging schon bereits gegen diese Firma vor: https://www.telekom.com/de/konzern/details/telekom-geht-juristisch-gegen-1n-telecom-vor-1047206
Und von der Verbraucherzentrale gibt es auch was dazu: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/1n-telecom-gmbh-verwirru...
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/1n-telecom-gmbh-verwirru... https://www.telekom.com/de/konzern/details/telekom-geht-juristisch-gegen-1n-telecom-vor-1047206
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/1n-telecom-gmbh-verwirru...
https://www.telekom.com/de/konzern/details/telekom-geht-juristisch-gegen-1n-telecom-vor-1047206
Antwort
von
vor einem Jahr
gut kopiert 3 Minuten nach mir:
Ja, hab angefangen, den Beitrag zu schreiben, bevor du deinen gepostet hast. Hat dann etwas länger gedauert, weil ich noch mehrere Sachen durchgelesen habe.
Sowas passiert, kein Grund "Wow" zu schreiben.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Vertrag wegen arglistiger Täuschung (§123 BGB) und hilfsweise wegen Irrtum (§119 BGB) anfechten, Mahnungen widersprechen. Nichts zahlen.
Mahnbescheid -> Widersprechen
Vollstreckungsbescheid -> Widersprechen
Alles gut dokumentieren.
Zurücklehnen und Tee trinken.
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vor einem Jahr
dummerweise einen Anbieterwechselauftrag unterschrieben. ... sofort am o6.Dezember 2023 den Vertrag bei der 1 N Telecom widerrufen
dummerweise einen Anbieterwechselauftrag unterschrieben.
...
sofort am o6.Dezember 2023 den Vertrag bei der 1 N Telecom widerrufen
Die Frage ist wohl auch ob Du am 6. Dezember noch innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen warst, ob Du überhaupt noch wirksam widerrufen konntest.
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vor einem Jahr
Ich habe, in der Annahme daß es sich um einen Tarifwechsel bei der Deutschen Telekom handelt, dummerweise einen Anbieterwechselauftrag unterschrieben.
Das ist genau die Masche mit der 1n Telecom unterwegs ist. Aber ehrlich gesagt kann man deren Schreiben gut von denen der Telekom unterscheiden.
1. Die Firmenadresse
2. Der Firmenname
3. Die Tarifbezeichnung
4. Die auf dem Schreiben fehlende Kunden- und Buchungkontonummer
5. Auf den Schreiben der Telekom prangt in der Regel das Magentafarbene Firmenlogo.
3
Antwort
von
vor einem Jahr
ja, ich weiß. Hab halt nicht aufgepasst...
Antwort
von
vor einem Jahr
Hallo @Hildegard Scchaller,
es tut mir leid, dass Sie in so eine Problematik geraten sind.
Bedauerlicherweise können wir hierbei nicht tätig werden. Sie müssen direkt Kontakt zu 1N Telecom GmbH aufnehmen.
Ich drücke Ihnen die Daumen, dass zeitnah eine Lösung gefunden wird.
Viele Grüße
Sarah E.
Antwort
von
vor einem Jahr
ja, ich weiß. Hab halt nicht aufgepasst...
ja, ich weiß. Hab halt nicht aufgepasst...
Dann geh doch den Vertrag ein, der ist günstiger als die Telekom und beinhaltet eine Mobilfunkflat. Nach zwei Jahren kannst Du ja wieder wechseln.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von