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24 Monate Vertragslaufzeit - BGB 308 Änderung in Kraft ab 01.10.2021
vor 3 Jahren
Meine in der WG verbliebene, ehemalige Mitbewohnerin hat lt. Vertragsabteilung nicht die Möglichkeit, den Bestandsvertrag Magenta M zu übernehmen. Nun wird am heutigen 3.10.2021 bei Neuabschluss online immer noch 24 Monate Mindestlaufzeit angegeben, obwohl die Änderung des §308 BGB seit 1.10.2021 in Kraft ist? Ignoriert die Telekom die Gesetzesänderung?
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akzeptiert von
wmueller1
vor 3 Jahren
https://www.teltarif.de/vertrag-mindestlaufzeit-vertragsverlaengerung/news/84948.html
Das nennt man Übergangsfrist.
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