Vertragslaufzeit länger als 24 Monate möglich
vor 4 Jahren
Das Urteil überrascht zwar weil es doch klar entgegen dem BGB ist/zu sein scheint, aber es ist halt mal wieder so "Vor Gericht und auf hoher See, da ist man in Gottes Hand"...
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KarstenS5
vor 4 Jahren
Ich weiß nicht ob es wireklich überraschend ist. UIch denke hier wird die eigentliche Telefonverbindung nur gestreift. Das Problem ist ja der damit verbundelte Kreditvertrag über den das Handy finanziert wird.
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Peeta831
Antwort
von
KarstenS5
vor 4 Jahren
Ich kann das Urteil verstehen. Pacta sunt servanda. Wer vorzeitig verlängern möchte sollte damit rechnen, dass er die verbleibende Restlaufzeit noch bedienen muss. Ich durfte im März 6 Monate vor Ablauf in einen Tarif ohne Smartphone wechseln, und zwar ohne eine "Ablöse" zahlen zu müssen, ich spare also 60,-Euro und zahle weniger Grundgebühr. Da ist es verständlich wenn die Telekom im Gegenzug verlangt, zumindest die Restlaufzeit zu erfüllen, der neue Vertrag somit hinten angehängt wird (macht mir nichts, ich brauche vor 2024 kein neues Smartphone).
Ich kann das Urteil verstehen. Pacta sunt servanda. Wer vorzeitig verlängern möchte sollte damit rechnen, dass er die verbleibende Restlaufzeit noch bedienen muss. Ich durfte im März 6 Monate vor Ablauf in einen Tarif ohne Smartphone wechseln, und zwar ohne eine "Ablöse" zahlen zu müssen, ich spare also 60,-Euro und zahle weniger Grundgebühr. Da ist es verständlich wenn die Telekom im Gegenzug verlangt, zumindest die Restlaufzeit zu erfüllen, der neue Vertrag somit hinten angehängt wird (macht mir nichts, ich brauche vor 2024 kein neues Smartphone).
oh klingt interessant. ich bin im augst mit VVL an also 6 monate vor vertragsdatum. mal sehen ob ich auch in tarif ohne Handy dann schon ablösefrei komme. die mehr-monate nehme ich dann gerne in kauf.
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von
KarstenS5
Uneingeloggter Nutzer
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von
muc80337_2