Gelöst
24 Monate Vertragslaufzeit - BGB 308 Änderung in Kraft ab 01.10.2021
vor 4 Jahren
Meine in der WG verbliebene, ehemalige Mitbewohnerin hat lt. Vertragsabteilung nicht die Möglichkeit, den Bestandsvertrag Magenta M zu übernehmen. Nun wird am heutigen 3.10.2021 bei Neuabschluss online immer noch 24 Monate Mindestlaufzeit angegeben, obwohl die Änderung des §308 BGB seit 1.10.2021 in Kraft ist? Ignoriert die Telekom die Gesetzesänderung?
2277
22
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
Gelöst
693
0
2
vor 4 Jahren
342
4
1
Gelöst
vor 6 Jahren
370
0
3
Gelöst
855
0
3
Gelöst
vor 5 Jahren
455
0
3
vor 4 Jahren
Hallo @wmueller1
Dann muss ein Umzug nach TG beantragt werden.
Erst wenn am neuen Standort kein Telekom verfügbar ist, steht ein Sonderkündigungsrecht zu mit einer Frist von 3 Monaten
0
vor 4 Jahren
@
Meine in der WG verbliebene, ehemalige Mitbewohnerin hat lt. Vertragsabteilung nicht die Möglichkeit, den Bestandsvertrag Magenta M zu übernehmen. Nun wird am heutigen 3.10.2021 bei Neuabschluss online immer noch 24 Monate Mindestlaufzeit angegeben, obwohl die Änderung des §308 BGB seit 1.10.2021 in Kraft ist? Ignoriert die Telekom die Gesetzesänderung?
Meine in der WG verbliebene, ehemalige Mitbewohnerin hat lt. Vertragsabteilung nicht die Möglichkeit, den Bestandsvertrag Magenta M zu übernehmen. Nun wird am heutigen 3.10.2021 bei Neuabschluss online immer noch 24 Monate Mindestlaufzeit angegeben, obwohl die Änderung des §308 BGB seit 1.10.2021 in Kraft ist? Ignoriert die Telekom die Gesetzesänderung?
JA wo ist da nun das Problem? Dein Vertrag kann nicht übernommen werden, ist ja erst einmal dein Thema.
Wenn sie dann den Tarif für sich neu abschließt hat sie entsprechend der Vertragsbedingungen eine Erstlaufzeit mit 24 Monaten.
0
vor 4 Jahren
Nun wird am heutigen 3.10.2021 bei Neuabschluss online immer noch 24 Monate Mindestlaufzeit angegeben
Das neue Gesetz gilt erst für Verträge die ab 01.01.2024 abgeschlossen werden.
5
Antwort
von
vor 4 Jahren
@wmueller1 Evtl. gibst du uns auch weitere Infos.
ist es DEIN Vertrag der umgeschrieben werden soll weil DU ausgezogen bist?
Antwort
von
vor 4 Jahren
Ja, ich bin schon vor über einem Jahr ausgezogen und immer noch Vertragsnehmer. Es gibt am Standort die Schwierigkeit, dass nur 3 von 4 Parteien im Haus angeschlossen werden können ... zumindest war das im Januar 2020 noch so. Eine Partei ist schon lange auf der Warteliste.
Daher wäre eine Vertragseintritt der ehem. Mitbewohnerin die m.M.n. gebotene Lösung, weil Kündigung mit Neuanschluss das Risiko birgt, den Anschluss zu verlieren. Dem kann die Telekom wg. gesetzlicher Hürden - heisst es - nicht folgen.
Ich würde den Vertrag gerne loswerden und deshalb prüfen wir aktuell die Bedingung eines neuen Vertrags.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Nein. Laut dem verlinkten Artikel gilt die Regel ab 01.01.2022 und gilt für AB DANN geschlossene Verträge. D.h sie kommt erstmalig am 01.01.2024 zum tragen. Ergo darf in den Verträgen ab dem 01.01.2022 keine automatische Verlängerung um 1 Jahr mehr auftauchen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 4 Jahren
un wird am heutigen 3.10.2021 bei Neuabschluss online immer noch 24 Monate Mindestlaufzeit angegeben, obwohl die Änderung des §308 BGB seit 1.10.2021 in Kraft ist? I
Auch nach der Änderung sind 24 Monatsverträge nicht verboten, muss sie sich halt einen Tarif aussuchen dessen Laufzeit nur 12 Monate ist. Die Telekom hingegen muss so einen anbieten der nicht mehr als 25% teurer ist als der 24 Monatsvertrag.
5
Antwort
von
vor 4 Jahren
https://www.teltarif.de/vertrag-mindestlaufzeit-vertragsverlaengerung/news/84948.html
Das nennt man Übergangsfrist.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Vielen Dank an alle, die geantwortet haben.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Ihr "dilettiert" an einem ganz anderen Gesetz herum. Dem Gesetz für faire Verbraucherverträge. Und dieses Gesetz schreibt auch klar wann welche Bestimmungen daraus in Kraft treten, und längst nicht alle treten zum 1.10.21 in Kraft.
Mal so überblicksmäßig was die Bundesregierung dazu schreibt
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faire-verbrauchervertraege-1829172
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 4 Jahren
https://www.teltarif.de/vertrag-mindestlaufzeit-vertragsverlaengerung/news/84948.html
Das nennt man Übergangsfrist.
0
vor 4 Jahren
obwohl die Änderung des §308 BGB seit 1.10.2021 in Kraft ist
Hast Du die Änderung dieses Paragraphen überhaupt mal gelesen???
Die hat von vorneherein rein gar nichts mit der Übernahme eines Vertrages zu tun (weil das nirgends in den AGB drin steht). Und die Änderung hat auch rein gar nichts mit der Mindestlaufzeit zu tun.
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam
9. (Abtretungsausschluss) eine Bestimmung, durch die die Abtretbarkeit ausgeschlossen wird a) für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Vertragspartners gegen den Verwender oder b) für ein anderes Recht, das der Vertragspartner gegen den Verwender hat, wenn aa) beim Verwender ein schützenswertes Interesse an dem Abtretungsausschluss nicht besteht oder bb) berechtigte Belange des Vertragspartners an der Abtretbarkeit des Rechts das schützenswerte Interesse des Verwenders an dem Abtretungsausschluss überwiegen; Buchstabe a gilt nicht für Ansprüche aus Zahlungsdiensterahmenverträgen und die Buchstaben a und b gelten nicht für Ansprüche auf Versorgungsleistungen im Sinne des Betriebsrentengesetzes.
eine Bestimmung, durch die die Abtretbarkeit ausgeschlossen wird
https://dejure.org/gesetze/BGB/308.html
6
Antwort
von
vor 4 Jahren
Ich kann leider nicht folgen ... dass ich erstens noch Vertragsnehmer bin und zweitens die aktuellen Konditionen für Neuabschlüsse recherchiere, hätte man aus meinem Post durchaus herauslesen können.
Besten Dank nochmals für den sachdienlichen Teil der Antworten.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Das Problem am Recherchieren ist, dass nicht immer alles für jeden verständlich formuliert wird. Da werden in den Medien Gesetzesänderungen bekanntgegeben, man könnte auch sagen "rausgehauen", ohne Erklärungen dazu.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Ich kann leider nicht folgen
Das ist aber schlecht, zumal wenn man mit Paragraphen um sich wirft und dem Vertragspartner mehr oder weniger Gesetzesverstoß vorwirft.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von