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24 Monate Vertragslaufzeit - BGB 308 Änderung in Kraft ab 01.10.2021

4 years ago

Meine in der WG verbliebene, ehemalige Mitbewohnerin hat lt. Vertragsabteilung nicht die Möglichkeit, den Bestandsvertrag Magenta M zu übernehmen. Nun wird am heutigen 3.10.2021 bei Neuabschluss online immer noch 24 Monate Mindestlaufzeit angegeben, obwohl die Änderung des §308 BGB seit 1.10.2021 in Kraft ist? Ignoriert die Telekom die Gesetzesänderung?

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    • 4 years ago

      Hallo @wmueller1

       

      Dann muss ein Umzug nach TG beantragt werden.

      Erst wenn am neuen Standort kein Telekom verfügbar ist, steht ein Sonderkündigungsrecht zu mit einer Frist von 3 Monaten 

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    • 4 years ago

      @

      wmueller1

      Meine in der WG verbliebene, ehemalige Mitbewohnerin hat lt. Vertragsabteilung nicht die Möglichkeit, den Bestandsvertrag Magenta M zu übernehmen. Nun wird am heutigen 3.10.2021 bei Neuabschluss online immer noch 24 Monate Mindestlaufzeit angegeben, obwohl die Änderung des §308 BGB seit 1.10.2021 in Kraft ist? Ignoriert die Telekom die Gesetzesänderung?

      Meine in der WG verbliebene, ehemalige Mitbewohnerin hat lt. Vertragsabteilung nicht die Möglichkeit, den Bestandsvertrag Magenta M zu übernehmen. Nun wird am heutigen 3.10.2021 bei Neuabschluss online immer noch 24 Monate Mindestlaufzeit angegeben, obwohl die Änderung des §308 BGB seit 1.10.2021 in Kraft ist? Ignoriert die Telekom die Gesetzesänderung?

      wmueller1

      Meine in der WG verbliebene, ehemalige Mitbewohnerin hat lt. Vertragsabteilung nicht die Möglichkeit, den Bestandsvertrag Magenta M zu übernehmen. Nun wird am heutigen 3.10.2021 bei Neuabschluss online immer noch 24 Monate Mindestlaufzeit angegeben, obwohl die Änderung des §308 BGB seit 1.10.2021 in Kraft ist? Ignoriert die Telekom die Gesetzesänderung?


      JA wo ist da nun das Problem? Dein Vertrag kann nicht übernommen werden, ist ja erst einmal dein Thema. 

      Wenn sie dann den Tarif für sich neu abschließt hat sie entsprechend der Vertragsbedingungen eine Erstlaufzeit mit 24 Monaten. 

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    • 4 years ago

      wmueller1

      Nun wird am heutigen 3.10.2021 bei Neuabschluss online immer noch 24 Monate Mindestlaufzeit angegeben

      Nun wird am heutigen 3.10.2021 bei Neuabschluss online immer noch 24 Monate Mindestlaufzeit angegeben
      wmueller1
      Nun wird am heutigen 3.10.2021 bei Neuabschluss online immer noch 24 Monate Mindestlaufzeit angegeben

      Das neue Gesetz gilt erst für Verträge die ab 01.01.2024 abgeschlossen werden.

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      4 years ago

      @wmueller1  Evtl. gibst du uns auch weitere Infos. 

       

      ist es DEIN Vertrag der umgeschrieben werden soll weil DU ausgezogen bist?

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      4 years ago

      Ja, ich bin schon vor über einem Jahr ausgezogen und immer noch Vertragsnehmer. Es gibt am Standort die Schwierigkeit, dass nur 3 von 4 Parteien im Haus angeschlossen werden können ... zumindest war das im Januar 2020 noch so. Eine Partei ist schon lange auf der Warteliste.

      Daher wäre eine Vertragseintritt der ehem. Mitbewohnerin die m.M.n. gebotene Lösung, weil Kündigung mit Neuanschluss das Risiko birgt, den Anschluss zu verlieren. Dem kann die Telekom wg. gesetzlicher Hürden - heisst es - nicht folgen.

       

      Ich würde den Vertrag gerne loswerden und deshalb prüfen wir aktuell die Bedingung eines neuen Vertrags.

       

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      4 years ago


      @wizer  schrieb:
      Das neue Gesetz gilt erst für Verträge die ab 01.01.2024 abgeschlossen werden.

      Nein. Laut dem verlinkten Artikel gilt die Regel ab  01.01.2022 und gilt für AB DANN geschlossene Verträge. D.h sie kommt erstmalig am 01.01.2024 zum tragen. Ergo darf in den Verträgen ab dem 01.01.2022 keine automatische Verlängerung um 1 Jahr mehr auftauchen.

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    • 4 years ago

      wmueller1

      un wird am heutigen 3.10.2021 bei Neuabschluss online immer noch 24 Monate Mindestlaufzeit angegeben, obwohl die Änderung des §308 BGB seit 1.10.2021 in Kraft ist? I

      un wird am heutigen 3.10.2021 bei Neuabschluss online immer noch 24 Monate Mindestlaufzeit angegeben, obwohl die Änderung des §308 BGB seit 1.10.2021 in Kraft ist? I
      wmueller1
      un wird am heutigen 3.10.2021 bei Neuabschluss online immer noch 24 Monate Mindestlaufzeit angegeben, obwohl die Änderung des §308 BGB seit 1.10.2021 in Kraft ist? I

      Auch nach der Änderung sind 24 Monatsverträge nicht verboten, muss sie sich halt einen Tarif aussuchen dessen Laufzeit nur 12 Monate ist. Die Telekom hingegen muss so einen anbieten der nicht mehr als 25% teurer ist als der 24 Monatsvertrag.

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      4 years ago

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      4 years ago

      Vielen Dank an alle, die geantwortet haben.

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      4 years ago

      Ihr "dilettiert" an einem ganz anderen Gesetz herum.  Dem Gesetz für faire Verbraucherverträge. Und dieses Gesetz schreibt auch klar wann welche Bestimmungen daraus in Kraft treten, und längst nicht alle treten zum 1.10.21 in Kraft.

       

      Mal so überblicksmäßig was die Bundesregierung dazu schreibt

      https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/faire-verbrauchervertraege-1829172

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      4 years ago

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    • 4 years ago

      wmueller1

      obwohl die Änderung des §308 BGB seit 1.10.2021 in Kraft ist

      obwohl die Änderung des §308 BGB seit 1.10.2021 in Kraft ist
      wmueller1
      obwohl die Änderung des §308 BGB seit 1.10.2021 in Kraft ist

      Hast Du die Änderung dieses Paragraphen überhaupt mal gelesen???

       

      Die hat von vorneherein rein gar nichts mit der Übernahme eines Vertrages zu tun (weil das nirgends in den AGB drin steht). Und die Änderung hat auch rein gar nichts mit der Mindestlaufzeit zu tun.

       

      In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam

      In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam

      In Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist insbesondere unwirksam


       

      9. (Abtretungsausschluss) eine Bestimmung, durch die die Abtretbarkeit ausgeschlossen wird a) für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Vertragspartners gegen den Verwender oder b) für ein anderes Recht, das der Vertragspartner gegen den Verwender hat, wenn aa) beim Verwender ein schützenswertes Interesse an dem Abtretungsausschluss nicht besteht oder bb) berechtigte Belange des Vertragspartners an der Abtretbarkeit des Rechts das schützenswerte Interesse des Verwenders an dem Abtretungsausschluss überwiegen; Buchstabe a gilt nicht für Ansprüche aus Zahlungsdiensterahmenverträgen und die Buchstaben a und b gelten nicht für Ansprüche auf Versorgungsleistungen im Sinne des Betriebsrentengesetzes.

      9. (Abtretungsausschluss)

      eine Bestimmung, durch die die Abtretbarkeit ausgeschlossen wird
          a) für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Vertragspartners gegen den Verwender oder
          b) für ein anderes Recht, das der Vertragspartner gegen den Verwender hat, wenn
            aa) beim Verwender ein schützenswertes Interesse an dem Abtretungsausschluss nicht besteht oder
            bb) berechtigte Belange des Vertragspartners an der Abtretbarkeit des Rechts das schützenswerte Interesse des Verwenders an dem Abtretungsausschluss überwiegen;
            Buchstabe a gilt nicht für Ansprüche aus Zahlungsdiensterahmenverträgen und die Buchstaben a und b gelten nicht für Ansprüche auf Versorgungsleistungen im Sinne des Betriebsrentengesetzes.
      9. (Abtretungsausschluss)

      eine Bestimmung, durch die die Abtretbarkeit ausgeschlossen wird
          a) für einen auf Geld gerichteten Anspruch des Vertragspartners gegen den Verwender oder
          b) für ein anderes Recht, das der Vertragspartner gegen den Verwender hat, wenn
            aa) beim Verwender ein schützenswertes Interesse an dem Abtretungsausschluss nicht besteht oder
            bb) berechtigte Belange des Vertragspartners an der Abtretbarkeit des Rechts das schützenswerte Interesse des Verwenders an dem Abtretungsausschluss überwiegen;
            Buchstabe a gilt nicht für Ansprüche aus Zahlungsdiensterahmenverträgen und die Buchstaben a und b gelten nicht für Ansprüche auf Versorgungsleistungen im Sinne des Betriebsrentengesetzes.

      https://dejure.org/gesetze/BGB/308.html

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      4 years ago

      Ich kann leider nicht folgen ... dass ich erstens noch Vertragsnehmer bin und zweitens die aktuellen Konditionen für Neuabschlüsse recherchiere, hätte man aus meinem Post durchaus herauslesen können.

      Besten Dank nochmals für den sachdienlichen Teil der Antworten.

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      4 years ago

      Das Problem am Recherchieren ist, dass nicht immer alles für jeden verständlich formuliert wird. Da werden in den Medien Gesetzesänderungen bekanntgegeben, man könnte auch sagen "rausgehauen", ohne Erklärungen dazu. Zwinkernd

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      4 years ago

      wmueller1

      Ich kann leider nicht folgen

      Ich kann leider nicht folgen
      wmueller1
      Ich kann leider nicht folgen

      Das ist aber schlecht, zumal wenn man mit Paragraphen um sich wirft und dem Vertragspartner mehr oder weniger Gesetzesverstoß vorwirft.

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