48h ohne Internet - meine Rechte?

vor 2 Jahren

Hallo zusammen,

 

an meinem Wohnort gibt es seit Donnerstag ca 8 Uhr eine "Flächenstörung", also kein Internet und kein Telefon.

Info der Telekom:

Behebung am Donnerstag um 21 Uhr

dann

Behebung am Freitag um 12 Uhr

dann

Behebung am Samstag um 10 Uhr

 

Da es sich bei den Datums- und Uhrzeitangaben um zufällig gewählte Werte handelt, kann es also gut sein, dass der Anschluss noch mehrere Tage lahmgelegt ist.

 

Weil im Jahr 2023 ein "Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten" nicht mehr ausreichen dürfte, die Frage an Euch: Welche konkreten Rechte kann ich wohl nach über 24h ohne Internet geltend machen?

Ab Dienstag muss ich - wie bereits am Freitag - wieder mit meinem privaten Vodafone Vertrag einen mobilen Hotspot aufbauen und mein privates Datenvolumen aufzehren.

 

Eine kurze Rückmeldung wäre toll, vielen Dank.

 

1403

39

  • vor 2 Jahren

    Alle Rechte stehen im TKG , ab dem 3. Tag bekommst du eine Entschädigung.

     

    Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

    4

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Die Störung ist gemeldet, ich habe auch eine Störungsnummer dazu bekommen 👍️  

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    MaxBelgier

    Hallo zusammen, an meinem Wohnort gibt es seit Donnerstag ca 8 Uhr eine "Flächenstörung", also kein Internet und kein Telefon. Info der Telekom: Behebung am Donnerstag um 21 Uhr dann Behebung am Freitag um 12 Uhr dann Behebung am Samstag um 10 Uhr Da es sich bei den Datums- und Uhrzeitangaben um zufällig gewählte Werte handelt, kann es also gut sein, dass der Anschluss noch mehrere Tage lahmgelegt ist. Weil im Jahr 2023 ein "Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten" nicht mehr ausreichen dürfte, die Frage an Euch: Welche konkreten Rechte kann ich wohl nach über 24h ohne Internet geltend machen? Ab Dienstag muss ich - wie bereits am Freitag - wieder mit meinem privaten Vodafone Vertrag einen mobilen Hotspot aufbauen und mein privates Datenvolumen aufzehren. Eine kurze Rückmeldung wäre toll, vielen Dank.

    Hallo zusammen,

     

    an meinem Wohnort gibt es seit Donnerstag ca 8 Uhr eine "Flächenstörung", also kein Internet und kein Telefon.

    Info der Telekom:

    Behebung am Donnerstag um 21 Uhr

    dann

    Behebung am Freitag um 12 Uhr

    dann

    Behebung am Samstag um 10 Uhr

     

    Da es sich bei den Datums- und Uhrzeitangaben um zufällig gewählte Werte handelt, kann es also gut sein, dass der Anschluss noch mehrere Tage lahmgelegt ist.

     

    Weil im Jahr 2023 ein "Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten" nicht mehr ausreichen dürfte, die Frage an Euch: Welche konkreten Rechte kann ich wohl nach über 24h ohne Internet geltend machen?

    Ab Dienstag muss ich - wie bereits am Freitag - wieder mit meinem privaten Vodafone Vertrag einen mobilen Hotspot aufbauen und mein privates Datenvolumen aufzehren.

     

    Eine kurze Rückmeldung wäre toll, vielen Dank.

     

    MaxBelgier

    Hallo zusammen,

     

    an meinem Wohnort gibt es seit Donnerstag ca 8 Uhr eine "Flächenstörung", also kein Internet und kein Telefon.

    Info der Telekom:

    Behebung am Donnerstag um 21 Uhr

    dann

    Behebung am Freitag um 12 Uhr

    dann

    Behebung am Samstag um 10 Uhr

     

    Da es sich bei den Datums- und Uhrzeitangaben um zufällig gewählte Werte handelt, kann es also gut sein, dass der Anschluss noch mehrere Tage lahmgelegt ist.

     

    Weil im Jahr 2023 ein "Bitte entschuldigen Sie die Unannehmlichkeiten" nicht mehr ausreichen dürfte, die Frage an Euch: Welche konkreten Rechte kann ich wohl nach über 24h ohne Internet geltend machen?

    Ab Dienstag muss ich - wie bereits am Freitag - wieder mit meinem privaten Vodafone Vertrag einen mobilen Hotspot aufbauen und mein privates Datenvolumen aufzehren.

     

    Eine kurze Rückmeldung wäre toll, vielen Dank.

     


    Deine Rechte Backup Lösung wenn es wichtig ist

    11

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    @MaxBelgier 

    Bezüglich der Gebühren des Kommunikationsvertrages gelten theoretisch die AGB, also Erstattung wenn die 97 % Verfügbarkeit unterschritten wurden. In der Praxis erstattet die Telekom die Gebühren für den Ausfallzeitraum, allerdings erst nach der Entstörung.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    MaxBelgier

    Welche konkreten Rechte kann ich wohl nach über 24h ohne Internet geltend machen?

    Welche konkreten Rechte kann ich wohl nach über 24h ohne Internet geltend machen?
    MaxBelgier
    Welche konkreten Rechte kann ich wohl nach über 24h ohne Internet geltend machen?

    Keine

     

    MaxBelgier

    kann es also gut sein, dass der Anschluss noch mehrere Tage lahmgelegt ist.

    kann es also gut sein, dass der Anschluss noch mehrere Tage lahmgelegt ist.

     

    MaxBelgier

    kann es also gut sein, dass der Anschluss noch mehrere Tage lahmgelegt ist.

     


    oder er funktioniert morgen wieder.

     

    Das die Störung der Telekom Leid tut ist nur eine Floskel - Störungen passieren eben und nicht alle kann man sofort beheben.

    Ist halt so, aber gerade bei einer Flächenstörung wird die die Telekom alles daran setzten sie zu beheben - am Feiertag sicherlich schwieriger als am Werktag

     

    Du kannst abwarten bis die Störung behoben ist und dann wird gemäß TKG abgerechnet

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    MaxBelgier

    an meinem Wohnort gibt es seit Donnerstag ca 8 Uhr eine "Flächenstörung", also kein Internet und kein Telefon.

    an meinem Wohnort gibt es seit Donnerstag ca 8 Uhr eine "Flächenstörung", also kein Internet und kein Telefon.

    MaxBelgier

    an meinem Wohnort gibt es seit Donnerstag ca 8 Uhr eine "Flächenstörung", also kein Internet und kein Telefon.


    Als erstes mal ne Störung melden, weil dann ist die im System;

    nach ner Flächenstörung sich melden "Ich war auch betroffen", gibt meistens Probleme bei der Gutschrift.

     

    Das du mit dem Handy bei Vodafone bist, war deine Entscheidung

    (besser wäre natürlich Magenta1, da bekommst du einfach Datenvoucher, bis die Störung beseitigt ist.)

     

    Das TKG greift hier eigentlich nur bei Einzelstörungen,

    sowie eine Flächenstörung (Kabel durchtrennt, Hochwasser, Blitzschlag,...) bekannt ist,

    gilt die Störung eigentlich als "hohere Gewalt".

    6

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Stefan

    Von mir aus, die meisten haben nur keine Ahnung von der Technik und reagieren nur auf irgend ein Buzz Wort.

    Von mir aus, die meisten haben nur keine Ahnung von der Technik und reagieren nur auf irgend ein Buzz Wort.
    Stefan
    Von mir aus, die meisten haben nur keine Ahnung von der Technik und reagieren nur auf irgend ein Buzz Wort.

    Ich bin nicht "die meisten".

    In diesem Sinne: Frohe Ostern 🐇

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    MaxBelgier

    Welche konkreten Rechte kann ich wohl nach über 24h ohne Internet geltend machen?

    Welche konkreten Rechte kann ich wohl nach über 24h ohne Internet geltend machen?
    MaxBelgier
    Welche konkreten Rechte kann ich wohl nach über 24h ohne Internet geltend machen?

    Du hast nach der genannten verstrichenen Zeit weiter das Recht, dass der Anschluss entstört wird. Weitergehende Rechte mag es geben, die ergeben sich aber nicht aus der bisher gegebenen Info. Ansonsten musst Du noch ein paar Stunden länger warten bis sich Rechte aus dem Telekommunikationsgesetz heraus ergeben (oder auch nicht, je nach konkreter Situation)

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Hallo @MaxBelgier,

     

    vielen Dank für den Beitrag auf unserer Community. Ich bedauere sehr die vorliegende Störung und möchte mir gerne den Sachverhalt näher anschauen. Bitte hinterlasse dafür die Kundendaten im Profil und eine Rückrufnummer mit entsprechender Erreichbarkeit, wann ich dich kontaktieren darf. Ich freue mich über eine Rückmeldung und wünsche allen hier frohe Ostertage. Fröhlich


    Viele Grüße,
    Damra S.

    0

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Info der Telekom von heute (Samstag) 10 Uhr:

    Störung wird am kommenden Freitag (!) 10 Uhr behoben sein.

    Dann haben wir die Woche ohne Internet geknackt 😀

    0

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 2 Jahren

    Vieken Dank für die vielen Rückmeldungen!

    Die Störung ist erfasst und ich erhalte regelmäßig Statusupdates per SMS. Was genau das Problem ist, konnte bei der Hotline niemand sehen/sagen.

    Gestern wurden mir spontan 20 Euro Schmerzensgeld angeboten aber jetzt schauen wir erst mal wie sich die Lage entwickelt.

     

    Ich schaue mal ob ich ersatzweise statt der monetären Entschädigung evtl kurzfristig eine SIM Karte bekommen könnte denn Geld alleine sorgt leider nicht dafür, dass ich online gehen kann.

     

    Nochmals Danke an alle für die hilfreichen Infos! 😀

    5

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @MaxBelgier  schrieb:
    Ich könnte z.B. in einen Telekom Shop gehen und die Karte abholen 😀

    Dann versuch dein Glück. Fröhlich

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 2 Jahren

    Update: Die Hotline sagt, ich darf mir im Telekomshop für einen Euro ein Schnellstartpaket abholen 🥳

    3

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Moin @MaxBelgier, wenn dir bis zur Behebung der Störung das Datenvolumen für die SIM-Karte ausgeht, helfen wir gerne aus. Fröhlich Viele Grüße und trotz der Umstände ein schönes Osterfest.

    Jonas J.

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

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