Ab wann Sonderkündigungsrecht

vor 13 Jahren

Besteht bei wdh. Überschreitung der vertraglich vereinbarten Entstörfrist bei Entertain Produkten ein Sonderkündigungsrecht gemäss §626 BGB?
Bereits zum 2. mal in diesem Jahr liegt eine Störung meines DSL Zugangs vor. Zuletzt im Monat März mehr als 5 Tage Ausfall, gestern gleiches Spiel erneut. Nun wurde die Entstörfrist im Kundencenter von Seiten der Telekom nach hinten verlegt.
Die Leistungsbeschreibung garantiert eine Entstörung innerhalb von 24 Stunden, die damit Vertragsbestandteil sind.

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vor 13 Jahren

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 13 Jahren

      Ob ein Sonderkündigungsrecht bestehen könnte, erfragst du bitte beim Anwalt deines Vertrauens, Spezialisierung Vertragsrecht wäre von Vorteil.

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    • vor 13 Jahren

      Ich hab der Telekom nun zum zweiten mal die Aufforderung zur vertraggemässen Leistungserbringung gefaxt.
      Sollte heute um 19:52 Internet und Entertain immernoch tot sein, so sehe ich meinen Vetrag als Aufgehoben an. Und werde jede weitere Abbuchung zurückbuchen lassen.

      Ich fühle mich mächtig verarsch-T .
      In der Leistungsbeschreibung stehen 24 Stunden Entstörfrist, da konnte bei mir nicht ein einziges mal eingehalten werden. Die Leistungsbeschreibung ist Vertragsgegenstand, somit ist die Telekom säumig.

      Auch spiele ich mit dem Gedanken, Schadensersatz zu fordern.
      Ich durfte im März einen Tag Urlaub nehmen um auf den Servicetechniker zu warten, der dann nicht kam. Bei 20 Tagen Urlaubsanspruch im Jahr ziemlich mies.

      Mein interner Verrechnungssatz beträgt CHF 3,31 pro Minute, bei 8 Stunden macht das CHF 1588 Brutto.

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    • vor 13 Jahren

      @schnoog
      Eine Entstör Frist von 24 Stunden heißt nicht, dass jede Störung in dieser Zeit behoben sein muss. Du missinterpretiert die AGB. Zudem kommt es drauf an, welche Störung vorliegt - ist es zum Beispiel eine Störung im Erdkabel kann es auch ein paar Tage dauern. Davon auszugehen, dass der Vertrag heute Abend um 20:00 beendet ist, führt wohl zu keiner Lösung sondern zu weiteren Problemen.

      Nach Behebung der Störung mit der Telekom über eine Kompensation zu verhandeln ist eher Zielführend.
      Ein Schadensersatz wirst Du vor keinem Gericht der Welt erstreiten können, welcher Schaden soll Dir entstanden sein - weil Du nicht fernsehen konntest?



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    • vor 13 Jahren

      Schaden, ganz einfach: Ein Tag Urlaubsausfall. An dem ich zu Hause sass und auf den Techniker wartete, der es nicht für nötig erachtete mir Bescheid zu geben, dass der Termin nicht wahrgenommen wird.

      Wie geschrieben, wir reden von knapp 1500 CHF Brutto, was rund 1200 Euro Brutto entspricht.

      Es ist ausserdem nicht die AGB, sondern die Leistungsbeschreibung. Und da steht wörtlich "Bei Störungsmeldungen, die werktags (montags 0.00 bis freitags
      20.00 Uhr) eingehen, beseitigt die Telekom die Störung innerhalb
      von 24 Stunden (Entstörungsfrist) nach Erhalt der Störungsmeldung
      des Kunden."

      Sprich: Die Beseitigung der Störung innerhalb von 24 Stunden wurde somit zum Vertragsgegenstand seitens der Telekom gemacht.

      Das BGB gilt auch für einen Konzern wie die Telekom. Wird eine Leistung vertraglich vereinbart, so ist diese zu erbringen. Das tut der magenta Riese jedoch nicht.
      Dies nun zum wiederholten Male. Bei der letzten Störung vergingen 120 Stunden, nun sind wir bei 72.

      Das Schreiben zum bedingten Rücktritt (sollte die Leistung bis zu diesem Punkt nicht mindestens soweit behoben sein, dass der Anschluss, wenn auch mit Qualitätseinschränkung wieder nutzbar ist) vom Vertrag ist gesten raus, Deadline heute 19:52.

      Dass nebenbei noch SMS mit unwahrem Inhalt verschickt werde (wir haben sie leider nicht telefonisch erreicht, obwohl sowohl Handy als auch ISDN frei waren, es wurde schlicht nicht versucht) sorgt bei mir nicht gerade für Belustigung.

      Ich werde in dieser Sache auch die Vorstandschaft informieren, bei meinem Problem mit dem MR500 hat das letztes Jahr was gebracht, die Kiste wurde mir geschenkt (auch wenn geschenkt für dieses Stück E-Schrott noch zu teuer ist).

      Beim Vertragsabschluss von Entertain wurde mir explizit die kurze Entstörfrist als Merkmal angepriesen. Dies kann offensichtlich nicht eingehalten werden, was mich durchaus auch zur Frage bringt, ob dies ggf. auch strafrechtlich, ganz bestimmt jedoch wettbewerbsrechtlich relevont ist.

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    • vor 13 Jahren

      Hier macht es keinen Sinn, weiter drauf einzugehen.
      Das du einem Irrtum aufsitzt, wird dir dann dein Anwalt erzählen.

      Um es klar zu stellen, ich bin nicht von der Telekom und mir kann es egal sein, es ändert aber nichts an der Tatsache.

      Trotzdem viel Glück bei deinem weiteren Vorgehen.

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    • vor 13 Jahren

      Nur einmal zur Erläuterung. Tritt z.B. ein Schaden an einem Kabel auf, das z.B. 2000 Kunden betreffen könnte, weil hier ein Bagger o.ä. das Kabel gerissen hat. Glaubst du, das deswegen 2000 Kunden ein Sonderkündigungsrecht haben?

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    • vor 13 Jahren

      Hallo,

      zudem (wenn wir schon auf dieser Schiene fahren ;)), hattest du ja einen Termin, den du mit einem Mitarbeiter ausgemacht hast und damit einverstanden warst? Ist dem so, hast du auf die Vertraglich zugesicherte Entstörfrist verzichtet, keine ENtschädigungspflicht seitens der Telekom.

      Zudem sehe ich keine Schadensersatzansprüche, da ein Anschluss der Telekom vertraglich nur 97 % im Jahresmittel bereitgestellt werden muss.

      Das ein Techniker nicht gekommen ist, ist echt mies, aber noch lange kein Grund das ganze hier so anzusprechen, ich denke hier hätten einige gerne geholfen und auch alles Menschenmögliche versucht.

      Grüße
      Florian

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    • vor 13 Jahren

      Falsch, ich hatte keine Termin ausgemacht. Ich erhielt eine SMS das man mich nicht erreichen konnte. Komischerweise weder auf dem Festnetz noch dem Handy ein nicht angenommener Anruf.
      Inhalt der SMS in etwa: Ein Servicetechniker wird sich am 06.03 zwischen 8 und 18:29 bei Ihnen melden.
      Ich hab aber einen Arbeitsweg von über einer Stunde.

      Was wäre denn ein Grund mal auf den Tisch zu hauen?

      Wie würden Sie reagieren, wenn Sie einen Tag Urlaub in die Tonne gekloppt haben, sie im Jahr 20 Tage Urlaubsanspruch haben?

      Zum aktuellen Fall hatte ich bereits mehrere Telefonate mit Servicetechnikern, die die 24 Stunden auch eher als "Richtwert" gesehen haben, einer hat sogar richtig schön gelacht als ich auf die Entstörfrist gemäss Punkt 9.6 der Leistungsbeschreibung hinwies.

      Wortwörtlich: Jugendliche Naivität.

      Die Telekom ist so ziemlich der teuererste DSL ISP und früher dachte ich es läge an den Service-Leistungen.

      Auch hier nochmal eine Klarstellung:
      Ich mache keinem Servicetechniker einen Vorwurf. Ich weiss dass die BD-units nicht beim Elektronikhändler um die Ecke auf dem Krabbeltisch zu haben sind.
      Die Techniker versuchen ihr Bestes, das erkenne ich durchaus an.

      Mein Hauptvorwurf gilt der Konzernführung, der scheinbar die Gewinnmaximierung wichtiger ist als die Kundenzufriedenheit. Es sind nicht die Servicetechniker die die Leistungsbeschreibungen / AGB definiert haben.

      Das man mich im März auf eine andere Unit schaltete, da die ursprüngliche defket war. OK. Das die defekte Unit aber nicht getauscht wurde, und nun beim Ausfall der nächsten keine funktionierende mehr vorhanden ist, kann ich nicht verstehen.
      Und dass so eine Kiste erstmal bestellt werden muss, nicht vorrätig ist, geht mir auch nicht wirklich in den Kopf, da die Entstörfrist ja nicht gerade überraschend sein dürfte.

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    • vor 13 Jahren

      Wer sagt Dir, dass das defekte Teil nicht getauscht wurde?
      Vielleicht hat ja ein neuer Kunde das ehemals gestörte Teil schon längst wieder in Benutzung.

      ich habe auch bei einem Kunden einen 24-Port Switch an dem EIN Port mechanisch defekt ist. Weder kann ich ihn reparieren noch gebe ich 3000€ aus um den Switch auszutauschen.

      Deshalb hat er halt nur noch 23 Ports Fröhlich

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    • vor 13 Jahren

      Das das Teil nicht getauscht wurde, war die Info vom Servicetechniker der am Dienstag versuchte die Störung zu beheben.

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