Gelöst

Abbuchung

vor 7 Jahren

Hallo,

 

ich bin zum 01.03.2018 in eine neue Wohnung gezogen und konnte meinen Vertrag Magenta Zuhause L mit Entertain aufgrund der dortigen Nichtverfügbarkeit sonderrechtlich mit 3-monatiger Kündigungsfrist kündigen. Eine Kündigungsbestätigung habe ich auch bekommen. Soweit so gut. Anstelle im März nun eine Schlussrechnung zu erhalten buchte die Telekom am 05.03.2018 noch einmal den alten Betrag vom Konto ab (Rechnungsdatum 22.02.2018) und auch die Rechnung für März??? war unter RechnungOnline zu finden.

 

Ist da irgendwas im Buchungssystem der Telekom falsch gelaufen oder ist das normal dass für gekündigte Monate in denen definitiv keine Leistung erbracht und genutzt wurde abgebucht wird?

 

Des Weiteren handelt es sich beim Abbuchungskonto um ein zum 01.03.2018 aufgelöstes WG-Konto. Glück für die Telekom also dass dieser letzte Abbuchungsversuch quasi als Nachsendeauftrag noch durchging.

 

Sollte es im Rahmen der Schlussrechnung zu einer Gutschrift kommen, wovon ich ausgehe, wie komme ich dann an mein Geld? Kann ich der Telekom dafür eine andere Bankverbindung nennen?

 

Danke für eure Antworten.

 

Grüße Björn

 

639

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  • Akzeptierte Lösung

    5 Sterne Mitgestalter*in

    akzeptiert von

    vor 7 Jahren

    Kündigungsbestätigung lesen.

    Rechnungsdatum 22.02.2018 ... dann wurde die Rechnung bis zum 19.02.2018 erstellt.
    Wenn der Anschluss erst zum 28.02.2018 gekündigt wurde, war er zur Rechnungsstellung nicht im Bestand - wurde daher auch berechnet.

    In der nächsten Rechnung gibt es den Wegfall.

    0

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 7 Jahren

    Das ist alles normal, nächsten Monat sollte dann die Schlussrechnung erstellt werden und bei mir gab es dann einen Verrechnungscheck.

    0

  • Akzeptierte Lösung

    Community Guide

    akzeptiert von

    vor 7 Jahren

    Hallo @bjoern.piede,

     

    da wird sich das tatsächlich gerade so noch einmal überschnitten haben.

    Du kannst der Telekom die neue Bankverbidnung für das Restguthaben mitteilen oder nach Erhalt der Schlussrechnung das Guthaben auf Wunsch auch als Verrechnungsscheck erhalten.

    0

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