Gelöst

Abbuchungen trotz wirksamer Kündigung

vor 3 Tagen

In der Nachlassverwaltung meiner Anfang August des letzten Jahres verstorbenen Tante habe ich deren Telekomverträge gekündigt. Von der Telekom ist die Kündigung am 4.9.2025 zum 1.10. (trotz Sonderkündigung wegen Todes!) schriftlich von der Telekom bestätigt worden. 

Dennoch finden bis heute Abbuchungen der gekündigten Leistungen statt. Eine daraufhin von mir geschrieben Erinnerung der Kündigung wurde mittels einer automatisiert geschriebenen weiteren Kündigungsbestätigung von der Telekom am 8.12.2025 beantwortet.  Es folgten weiterhin Abbuchungen, die letzte Abbuchung habe ich daher von der Bank zurückholen lassen. Nun erhalten wir Mahnungen und es werden Abbuchungen mit Mahngebühren von der Telekom getätigt. Ein von mir per Einschreiben geschickter Brief, mit Verweis auf die Zusammenhänge, wurde von der Telekom weder beantwortet noch augenscheinlich berücksichtigt. Alternative Kontaktaufnahmen zur Klärung der Situation finde ich auf der Telekomseite nicht, was kann ich zur Lösung des Falles noch machen? Eine Kontaktaufnahmemöglichkeit mittels eines kompetenten Telekommitarbeitenden wäre in diesem Fall sehr hilfsreich.

Hinweis

Dieser Beitrag wurde von CobraCane am 11.01.2026 11:30 eskaliert.

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    • vor 3 Tagen

      Was wird denn berechnet? Der Vertrag noch oder sind es vielleicht gemietete Geräte? Die haben eigene Verträge, die auch gesondert gekündigt werden müssen.

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    • vor 3 Tagen

      Ich hab das Team informiert, bitte halte beim Anruf zu Legitimationszwecken die letzten 6 Ziffern der Bankverbindung parat.

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      1

      von

      vor 3 Tagen

      . vielen Dank - ich bin gespannt

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Tagen

      .. ich habe der Telekom mittels Einreichen von Sterbeurkunde und Kündigungsschreiben alle auf dem Namen der Verstorbenen laufenden Verträge gekündigt. Ich glaube, mehr kann man in dieser Situation nicht  machen. Unabhängig davon, habe ich bei allen anderen Gesellschaften, wo ich Kündigungen wegen Todes aussprechen musste, immer eine Kündigungsbestätigung zum Todestag bekommen und nicht erst zu einer Kündigungsfrist. Auch da hat die Telekom offenkundig eine Sonderstellung.

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      von

      vor 3 Tagen

      @Bergheimer Junge um welchen Betrag der Abbuchung reden wir denn ?

      könnte Aufschluss geben , wenn du die Rechnung nicht hast.

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      von

      vor 3 Tagen

      Bergheimer Junge

      Ausstattung des Amtsgerichte

      Dazu auch meine Erfahrungen: bin testamentarisch als Nachlassverwalter eingesetzt gewesen, das Amtsgericht hat in meinem Fall die Angelegenheit "Erbschein und Testamentsvollstreckerzeugnis" mit etwa Mitte Oktober 2025 meiner Meinung nach erfreulich schnell umgesetzt - vielleicht liegt es an der Ausstattung des Amtsgerichtes. Auch bei mir lagen nur Sterbeurkunde bei der Kündigung vor, das hat der Telekom ausgereicht und zur Kündigunsbestätigung geführt..

      Bergheimer Junge

      Ausstattung des Amtsgerichte

      Anscheinend..Bei mir Baden-Baden..

      Zum guten Schluss nach viel Briefverkehr über 8 monate meinte das Amtsgericht ..sie wären eigentlich gar nicht zuständig.sondern Karlsruhe als der Sterbeort Hospiz

      Badenbaden war Wohnort..

      Die Sachbearbeiterin meinte sie machts nun..Ihre Kollegin hätte das aber nicht gemacht🙈

      Hütet euch vor der dt.Verwaltung

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      von

      vor 3 Tagen

      .. ja, da stimme ich grundsätzlich zu - deutsche Verwaltungen sind sehr leistungsfähig :-) . Aber, wie gesagt, in unserem Fall war der Aufwand zwar recht hoch, dafür aber die Bearbeitungszeiten doch aus meiner Sicht sehr akzeptabel ..

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 3 Tagen

      @Bergheimer Junge

      Bei einer Sonderkündigung, egal in welcher Form, hast du bei der Telekom 1 Monat Frist und nicht zu SOFORT bzw am Tag des Todesfalls

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    • vor 3 Tagen

      Hallo Marcel2605,

      vielen Dank für die Info. Ich hatte diese Fristregelung auch "akzeptiert", nicht jedoch die von mir in der Frage beschriebenen Abbuchungen, die weiterhin, trotz vorliegender wirksamer Kündigung, weiterhin getätigt werden. 

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      von

      vor 3 Tagen

      Auch hier @Bergheimer Junge,

       

      noch mal vielen Dank für unser freundliches Telefonat.

      Gut, dass wir die Frage nach den Telefonrechnungen gleich klären konnten.

      Der Gutschriftbetrag wird innerhalb der nächsten zwei Wochen auf das hinterlegten Konto angewiesen.

      Ich wünsche noch einen erholsamen Sonntagabend.

       

      Freundliche Grüße

      Kathrin

       

      Hinweis

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      0

      von

      vor 3 Tagen

      Hallo Kathrin,

      auch von mir vielen Dank für Ihr Engagement und Ihre freundliche Gesprächsführung. Ich denke, daß nun alles geklärt worden ist. 

      Ihnen ebenfalls einen erholsamen Abend,

      Markus

      @all: vielen Dank für die Unterstützung in der Community

      von

      vor 3 Tagen

      Immer wieder gerne @Bergheimer Junge,

       

      sollten noch Fragen offen sein, melden Sie sich gerne wieder hier bei mir.

       

      Es grüßt

      Kathrin

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      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • Offizielle Lösung

      akzeptiert von

      vor 3 Tagen

      Auch hier @Bergheimer Junge,

       

      noch mal vielen Dank für unser freundliches Telefonat.

      Gut, dass wir die Frage nach den Telefonrechnungen gleich klären konnten.

      Der Gutschriftbetrag wird innerhalb der nächsten zwei Wochen auf das hinterlegten Konto angewiesen.

      Ich wünsche noch einen erholsamen Sonntagabend.

       

      Freundliche Grüße

      Kathrin

       

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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