Gelöst
Abgelehnte Sonderkündigung bei Umzug (§ 60 TKG) – Leitung am neuen Wohnort bereits belegt
vor 2 Monaten
Hallo liebes Telekom-hilft-Team,
ich brauche bitte eure Unterstützung, da ich über den Standard-Kundenservice leider in einer Sackgasse stecke und meine berechtigte Sonderkündigung wegen Umzugs abgelehnt wurde.
Kurz zum Sachverhalt:
18.12.2025: Ich habe meine Sonderkündigung wegen Umzugs zum Ende Februar 2026 eingereicht.
Den Nachweis, dass am neuen Wohnort bereits ein Festnetzvertrag (des Mitbewohners/Partners) besteht und die Leitung belegt ist, habe ich direkt mit eingereicht.
Die Reaktion: Die Kündigung wurde abgelehnt. Begründung: An der neuen Adresse könne prinzipiell ein Vertrag angeboten werden.
Warum das rechtlich nicht passt:
Laut § 60 Abs. 2 TKG in Verbindung mit der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/26108, S. 293) greift das Sonderkündigungsrecht genau in diesem Fall. Wenn die Infrastruktur/Leitung am neuen Wohnort durch einen bestehenden Vertrag blockiert ist, ist der bisherige Anbieter dort "nicht leistungsfähig", da physisch keine zweite Leitung ohne Weiteres geschaltet werden kann. Die Voraussetzungen für die einmonatige Kündigungsfrist waren also erfüllt.
Aktueller Stand:
Da ich die Frist weit im Voraus eingehalten habe, ist mein Vertrag rechtlich Ende Februar 2026 ausgelaufen. Da die Kündigung aber im System nicht anerkannt wurde, wurden mir leider auch für März und April noch Gebühren abgebucht und für folgende Monate wird dies weiterhin passieren. Könnt ihr euch den Fall bitte einmal ansehen, die Kündigung rückwirkend zum Ende Februar 2026 glattziehen und die Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge veranlassen? Das wäre eine riesige Erleichterung!
Vielen Dank im Voraus für eure Mühe!
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