Abgelehnte Sonderkündigung bei Umzug (§ 60 TKG) – Leitung am neuen Wohnort bereits belegt
vor 2 Stunden
Hallo liebes Telekom-hilft-Team,
ich brauche bitte eure Unterstützung, da ich über den Standard-Kundenservice leider in einer Sackgasse stecke und meine berechtigte Sonderkündigung wegen Umzugs abgelehnt wurde.
Kurz zum Sachverhalt:
18.12.2025: Ich habe meine Sonderkündigung wegen Umzugs zum Ende Februar 2026 eingereicht.
Den Nachweis, dass am neuen Wohnort bereits ein Festnetzvertrag (des Mitbewohners/Partners) besteht und die Leitung belegt ist, habe ich direkt mit eingereicht.
Die Reaktion: Die Kündigung wurde abgelehnt. Begründung: An der neuen Adresse könne prinzipiell ein Vertrag angeboten werden.
Warum das rechtlich nicht passt:
Laut § 60 Abs. 2 TKG in Verbindung mit der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/26108, S. 293) greift das Sonderkündigungsrecht genau in diesem Fall. Wenn die Infrastruktur/Leitung am neuen Wohnort durch einen bestehenden Vertrag blockiert ist, ist der bisherige Anbieter dort "nicht leistungsfähig", da physisch keine zweite Leitung ohne Weiteres geschaltet werden kann. Die Voraussetzungen für die einmonatige Kündigungsfrist waren also erfüllt.
Aktueller Stand:
Da ich die Frist weit im Voraus eingehalten habe, ist mein Vertrag rechtlich Ende Februar 2026 ausgelaufen. Da die Kündigung aber im System nicht anerkannt wurde, wurden mir leider auch für März und April noch Gebühren abgebucht und für folgende Monate wird dies weiterhin passieren. Könnt ihr euch den Fall bitte einmal ansehen, die Kündigung rückwirkend zum Ende Februar 2026 glattziehen und die Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge veranlassen? Das wäre eine riesige Erleichterung!
Vielen Dank im Voraus für eure Mühe!
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vor 2 Stunden
Den Nachweis, dass am neuen Wohnort bereits ein Festnetzvertrag (des Mitbewohners/Partners) besteht und die Leitung belegt ist, habe ich direkt mit eingereicht
Hallo liebes Telekom-hilft-Team,
ich brauche bitte eure Unterstützung, da ich über den Standard-Kundenservice leider in einer Sackgasse stecke und meine berechtigte Sonderkündigung wegen Umzugs abgelehnt wurde.
Kurz zum Sachverhalt:
18.12.2025: Ich habe meine Sonderkündigung wegen Umzugs zum Ende Februar 2026 eingereicht.
Den Nachweis, dass am neuen Wohnort bereits ein Festnetzvertrag (des Mitbewohners/Partners) besteht und die Leitung belegt ist, habe ich direkt mit eingereicht.
Die Reaktion: Die Kündigung wurde abgelehnt. Begründung: An der neuen Adresse könne prinzipiell ein Vertrag angeboten werden.
Warum das rechtlich nicht passt:
Laut § 60 Abs. 2 TKG in Verbindung mit der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/26108, S. 293) greift das Sonderkündigungsrecht genau in diesem Fall. Wenn die Infrastruktur/Leitung am neuen Wohnort durch einen bestehenden Vertrag blockiert ist, ist der bisherige Anbieter dort "nicht leistungsfähig", da physisch keine zweite Leitung ohne Weiteres geschaltet werden kann. Die Voraussetzungen für die einmonatige Kündigungsfrist waren also erfüllt.
Aktueller Stand:
Da ich die Frist weit im Voraus eingehalten habe, ist mein Vertrag rechtlich Ende Februar 2026 ausgelaufen. Da die Kündigung aber im System nicht anerkannt wurde, wurden mir leider auch für März und April noch Gebühren abgebucht und für folgende Monate wird dies weiterhin passieren. Könnt ihr euch den Fall bitte einmal ansehen, die Kündigung rückwirkend zum Ende Februar 2026 glattziehen und die Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge veranlassen? Das wäre eine riesige Erleichterung!
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Das ist kein Grund für eine Sonderkündigung.
Es kann ja eine 2. TAE gesetzt werden.
Aus Kulanz kann die Telekom eine Haushaltszusammenführung genehmigen, wenn der jetzige Anschluss auch von der Telekom ist.
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/kuendigung
Du musst einen Umzug melden. Hat die Telekom keine Chance, dir den Tarif dort zur Verfügung zu stellen, dann gewährt dir die Telekom die Sonderkündigung. Nicht du
Oder warst du, wie du im letzten Teil deines Beitrages schreibst, bereits aus der 24 monatigen Laufzeit raus?
Dann hättest du ganz normal kündigen können. Da nach der Laufzeit, eh unbefristet weiterläuft
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vor 2 Stunden
Ich habe meine Sonderkündigung wegen Umzugs zum Ende Februar 2026 eingereicht.
Hallo liebes Telekom-hilft-Team,
ich brauche bitte eure Unterstützung, da ich über den Standard-Kundenservice leider in einer Sackgasse stecke und meine berechtigte Sonderkündigung wegen Umzugs abgelehnt wurde.
Kurz zum Sachverhalt:
18.12.2025: Ich habe meine Sonderkündigung wegen Umzugs zum Ende Februar 2026 eingereicht.
Den Nachweis, dass am neuen Wohnort bereits ein Festnetzvertrag (des Mitbewohners/Partners) besteht und die Leitung belegt ist, habe ich direkt mit eingereicht.
Die Reaktion: Die Kündigung wurde abgelehnt. Begründung: An der neuen Adresse könne prinzipiell ein Vertrag angeboten werden.
Warum das rechtlich nicht passt:
Laut § 60 Abs. 2 TKG in Verbindung mit der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/26108, S. 293) greift das Sonderkündigungsrecht genau in diesem Fall. Wenn die Infrastruktur/Leitung am neuen Wohnort durch einen bestehenden Vertrag blockiert ist, ist der bisherige Anbieter dort "nicht leistungsfähig", da physisch keine zweite Leitung ohne Weiteres geschaltet werden kann. Die Voraussetzungen für die einmonatige Kündigungsfrist waren also erfüllt.
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Da ich die Frist weit im Voraus eingehalten habe, ist mein Vertrag rechtlich Ende Februar 2026 ausgelaufen. Da die Kündigung aber im System nicht anerkannt wurde, wurden mir leider auch für März und April noch Gebühren abgebucht und für folgende Monate wird dies weiterhin passieren. Könnt ihr euch den Fall bitte einmal ansehen, die Kündigung rückwirkend zum Ende Februar 2026 glattziehen und die Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge veranlassen? Das wäre eine riesige Erleichterung!
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Die Idee ist falsch.
Du musst einen Umzug melden.
Dann kann es sein, das die Telekom ein Sonderkündigungsrecht einräumt.
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vor 2 Stunden
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Hallo liebes Telekom-hilft-Team,
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18.12.2025: Ich habe meine Sonderkündigung wegen Umzugs zum Ende Februar 2026 eingereicht.
Den Nachweis, dass am neuen Wohnort bereits ein Festnetzvertrag (des Mitbewohners/Partners) besteht und die Leitung belegt ist, habe ich direkt mit eingereicht.
Die Reaktion: Die Kündigung wurde abgelehnt. Begründung: An der neuen Adresse könne prinzipiell ein Vertrag angeboten werden.
Warum das rechtlich nicht passt:
Laut § 60 Abs. 2 TKG in Verbindung mit der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/26108, S. 293) greift das Sonderkündigungsrecht genau in diesem Fall. Wenn die Infrastruktur/Leitung am neuen Wohnort durch einen bestehenden Vertrag blockiert ist, ist der bisherige Anbieter dort "nicht leistungsfähig", da physisch keine zweite Leitung ohne Weiteres geschaltet werden kann. Die Voraussetzungen für die einmonatige Kündigungsfrist waren also erfüllt.
Aktueller Stand:
Da ich die Frist weit im Voraus eingehalten habe, ist mein Vertrag rechtlich Ende Februar 2026 ausgelaufen. Da die Kündigung aber im System nicht anerkannt wurde, wurden mir leider auch für März und April noch Gebühren abgebucht und für folgende Monate wird dies weiterhin passieren. Könnt ihr euch den Fall bitte einmal ansehen, die Kündigung rückwirkend zum Ende Februar 2026 glattziehen und die Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge veranlassen? Das wäre eine riesige Erleichterung!
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Hallo @JoWo13
Dann gibt es kein Sonderkündungsrecht laut TKG .
Nur wenn der Netzbetreiber keinen Anschluss an der neuen Adresse bereitsstellen kann, hast Du ein Sonderkündungsrecht.
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vor 2 Stunden
Die Kündigung wurde abgelehnt. Begründung: An der neuen Adresse könne prinzipiell ein Vertrag angeboten werden.
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18.12.2025: Ich habe meine Sonderkündigung wegen Umzugs zum Ende Februar 2026 eingereicht.
Den Nachweis, dass am neuen Wohnort bereits ein Festnetzvertrag (des Mitbewohners/Partners) besteht und die Leitung belegt ist, habe ich direkt mit eingereicht.
Die Reaktion: Die Kündigung wurde abgelehnt. Begründung: An der neuen Adresse könne prinzipiell ein Vertrag angeboten werden.
Warum das rechtlich nicht passt:
Laut § 60 Abs. 2 TKG in Verbindung mit der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/26108, S. 293) greift das Sonderkündigungsrecht genau in diesem Fall. Wenn die Infrastruktur/Leitung am neuen Wohnort durch einen bestehenden Vertrag blockiert ist, ist der bisherige Anbieter dort "nicht leistungsfähig", da physisch keine zweite Leitung ohne Weiteres geschaltet werden kann. Die Voraussetzungen für die einmonatige Kündigungsfrist waren also erfüllt.
Aktueller Stand:
Da ich die Frist weit im Voraus eingehalten habe, ist mein Vertrag rechtlich Ende Februar 2026 ausgelaufen. Da die Kündigung aber im System nicht anerkannt wurde, wurden mir leider auch für März und April noch Gebühren abgebucht und für folgende Monate wird dies weiterhin passieren. Könnt ihr euch den Fall bitte einmal ansehen, die Kündigung rückwirkend zum Ende Februar 2026 glattziehen und die Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge veranlassen? Das wäre eine riesige Erleichterung!
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@JoWo13
ist bei DSL basierten Anschlüssen technisch oft möglich.
Begründung:
Im Normalfall führt das Kupfer-Kabel vom APL mindestens mit 4 Adern zum Anschlusspunkt in der Wohnung. Davon gehören jeweils zwei bestimmte Adern als Adern-Paar zusammen. An jedem Adernpaar kann von einem Telekom-Techniker eine andere Telekom-Anschlussdose angeschlossen & montiert werden für unterschiedliche Anschlüsse. Macht schon mal zwei Telekomanschlusseinheiten für zwei verschiedene Anschlussverträge von dem her in der Wohnung.
Wenn dann auch noch genug Platz im APL ist, für die Belegung des weiteren Anschlusses bzw. der Verbindung zum MSAN oder DSLAM über Kabelstränge und zudem in den zugehörigen Vermittlungsstellen mindestens noch ein entsprechender Port frei ist, um ihn damit zu verknüpfen, steht einem zweiten Anschluss in der gleichen Wohnung technisch nichts dagegen.
Ich habe hier selbst zwei verschiedene Anschlüsse, bei denen das so umgesetzt wurde. Kommen über das gleiche Kupferkabel rein.
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vor einer Stunde
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18.12.2025: Ich habe meine Sonderkündigung wegen Umzugs zum Ende Februar 2026 eingereicht.
Den Nachweis, dass am neuen Wohnort bereits ein Festnetzvertrag (des Mitbewohners/Partners) besteht und die Leitung belegt ist, habe ich direkt mit eingereicht.
Die Reaktion: Die Kündigung wurde abgelehnt. Begründung: An der neuen Adresse könne prinzipiell ein Vertrag angeboten werden.
Warum das rechtlich nicht passt:
Laut § 60 Abs. 2 TKG in Verbindung mit der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 19/26108, S. 293) greift das Sonderkündigungsrecht genau in diesem Fall. Wenn die Infrastruktur/Leitung am neuen Wohnort durch einen bestehenden Vertrag blockiert ist, ist der bisherige Anbieter dort "nicht leistungsfähig", da physisch keine zweite Leitung ohne Weiteres geschaltet werden kann. Die Voraussetzungen für die einmonatige Kündigungsfrist waren also erfüllt.
Aktueller Stand:
Da ich die Frist weit im Voraus eingehalten habe, ist mein Vertrag rechtlich Ende Februar 2026 ausgelaufen. Da die Kündigung aber im System nicht anerkannt wurde, wurden mir leider auch für März und April noch Gebühren abgebucht und für folgende Monate wird dies weiterhin passieren. Könnt ihr euch den Fall bitte einmal ansehen, die Kündigung rückwirkend zum Ende Februar 2026 glattziehen und die Erstattung der zu viel gezahlten Beiträge veranlassen? Das wäre eine riesige Erleichterung!
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@JoWo13
Falls das ein Vertrag mit der Telekom wäre, nicht mit einem Telekom Konkurrenten, könnte die Telekom aus Kulanz ggf. jenes anbieten:
Kündigung aus besonderem Grund, z. B. wegen Haushaltszusammenführung.
Das Wort "Kulanz" zeigt bereits, es gibt keinen Rechtsanspruch dazu. Falls vermutlich der bisherige Bewohner keinen Vertrag mit der Telekom hätte sondern mit Konkurrenten, gibt es sowieso von vornherein diese Kulanz nicht.
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vor einer Stunde
@JoWo13
Eine abgelehnte außerordentliche Kündigung gilt als nicht wirksam. Da du ja im Februar 2026 aus der MVLZ raus warst, warum hast du nicht zu dem Termin ordentlich gekündigt? Das kannst du ja noch nachholen, die Frist ist die Gleiche von einem Monat.
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von
vor einer Stunde
Da du ja im Februar 2026 aus der MVLZ raus warst
@JoWo13
Eine abgelehnte außerordentliche Kündigung gilt als nicht wirksam. Da du ja im Februar 2026 aus der MVLZ raus warst, warum hast du nicht zu dem Termin ordentlich gekündigt? Das kannst du ja noch nachholen, die Frist ist die Gleiche von einem Monat.
@fdi
habe ich nirgends so raus gelesen. Wo stand das in den Angaben?
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von
vor 57 Minuten
Sorry, Ich habe wohl den Termin der außerordentlichen Kündigung als Ende der MVLZ "angesehen".
Also vergessen wir es als Vorschlag. ;-) Umzug mit Vertragsmitnahme ist natürlich immer die richtige Lösung.
Uneingeloggter Nutzer
von
vor 41 Minuten
Hallöchen @JoWo13,
wie hier bereits geschrieben wurde, besteht kein Sonderkündigungsrecht, wenn dein aktueller Tarif auch an deinem neuen Standort technisch bereitgestellt werden könnte. Natürlich finden wir sicherlich eine Lösung, wenn dort bereits ein Anschluss unsererseits besteht.😊
Wir können dazu gerne auch mal telefonieren, trage mir dazu einfach deine Rückrufnummer in deinem Profil ein und verrate mir, wann du gut erreichbar bist.
Liebe Grüße
Neele
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von
vor 12 Minuten
Hallo @Neele G. ,
vielen Dank für die Rückmeldung und das Angebot, eine Lösung zu finden!
Ich habe meine Rufnummer im Profil hinterlegt. Ihr erreicht mich am besten werktags zwischen 8 und 18 Uhr.
Viele Grüße
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Uneingeloggter Nutzer
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Uneingeloggter Nutzer
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