Gelöst

Ablehnung Sonderkündigung trotz Umzug: Kein DSL-Anschluss am neuen Standort

vor 2 Stunden

Hallo zusammen,

ich benötige Hilfe bei der Auflösung meines DSL-Vertrags für meine ehemalige Zweitwohnung in Stuttgart. Leider konnte mir der Kundenservice per WhatsApp bisher nicht weiterhelfen, daher versuche ich es nun hier im Forum.

Zum Sachverhalt:

Seit 2022 habe ich einen aktiven Glasfaser-Vertrag bei der Telekom in meiner Hauptwohnung in Eching. Aufgrund meiner beruflichen Situation hatte ich 2025 in Stuttgart einen zusätzlichen DSL-Vertrag abgeschlossen.

Anfang Januar 2026 bin ich aufgrund eines Jobwechsels dauerhaft zurück nach Eching gezogen und habe den Wohnsitz in Stuttgart aufgelöst. Alle erforderlichen Dokumente (Abmeldebestätigung, Mietvertragsaufhebung etc.) wurden bereits eingereicht.

Die Problematik:

Mein Antrag auf Sonderkündigung wegen Umzug/Haushaltszusammenführung wurde abgelehnt. Der WhatsApp-Support gab die Rückmeldung, dass das Sonderkündigungsrecht nicht greife, da am Zielort bereits ein Glasfaser-Vertrag besteht. Diese Begründung halte ich rechtlich für nicht haltbar.

In meiner Wohnung in Eching ist kein nutzbarer DSL-Anschluss vorhanden, der die Leistung des bestehenden Vertrags (MagentaZuhause M) erbringen könnte, da die Versorgung dort ausschließlich über Glasfaser läuft. Damit sollte das Sonderkündigungsrecht gemäß Telekommunikationsgesetz ( TKG ) § 60 schon gelten.

Die Telekom hat mir nun einseitig eine Kündigungsbestätigung zum Vertragsende im Juli 2027 geschickt. Meine Bitte um eine schriftliche Begründung der Ablehnung des Sonderkündigungsrechts unter Angabe der Rechtsgrundlage wurde ignoriert. Zudem wurde mir mitgeteilt: „zu viel bezahlte Beträge schreiben wir Ihnen gut“.

Diese Abwicklung ist für mich nicht akzeptabel, da sie mein gesetzliches Sonderkündigungsrecht ignoriert und mich verpflichtet, für eine technisch unmögliche Leistung an meinem neuen Wohnort bis 2027 weiterzuzahlen.

Deswegen wollte ich hiermit das Telekom-Team fragen: Wieso wird das Sonderkündigungsrecht gemäß TKG § 60 verweigert, wenn am Zielort die vertraglich vereinbarte DSL-Leistung technisch nicht erbracht werden kann?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wäre in diesem Fall bereits der nächste Schritt über die Bundesnetzagentur oder eine Rechtsberatung ratsam, wenn die Telekom weiterhin auf das Jahr 2027 beharrt?

Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!

Letzte Aktivität

vor 14 Minuten

von

Gelöschter Nutzer

73

0

6

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 2 Stunden

      Falsche Vorgehensweise, du beauftragst einfach einen Umzug, stellt die Telekom dann fest dass der Anschluss nicht 1 zu 1 umgezogen werden kann steht dir das Recht zu Kündigung zu.

      Aber das stellst nicht du sondern die Telekom fest, das schon ein Anschluss besteht ist irrelevant. 

      Dazu kommt ja genaugenommen das hier kein Umzug vorliegt da es um Erst- und Zweitwohnung geht dann greifen die genannten Paragraphen gar nicht. 

      0

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 14 Minuten

      Hallo @gongmy24

       

      Für die Kündigung eines DSL-Vertrages am Zweitwohnsitz gibt es kein Sonderkündigungsrecht. 

       

      Viele Grüße Inga Kristina

      0

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...