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Ablehnung TKG Sonderkündigung Umzug trotz weniger Leistung
vor 9 Monaten
Hallo,
ich ziehe im Mai an eine neue Adresse.
Aktuell habe ich Magenta XL 250mbit gebucht, an der neuen Adresse gibt es jedoch "nur noch" Magenta XL 175mbit.
Mein Antrag auf Sonderkündigung durch den Umzug wurde nun mit der Begründung abgelehnt:
Zur Erklärung ein kurzer Blick ins Telekommunikationsgesetz: Nur, wenn der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung nicht am neuen Wohnsitz bereitstellen kann, gilt ein vorzeitiges Sonderkündigungsrecht – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszuges oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt.
Ihr aktuelles Produkt bieten wir auch an der neuen Adresse an.
Darum können wir Ihren Vertrag erst nach Ablauf der regulären Laufzeit beenden
Ich kann die Begründung hier nicht ganz nachvollziehen. Nur weil die Produkte den selben Namen haben, erfüllen Sie nicht die gleiche vereinbarte Leistung.
Hier einmal das Produktinfoblatt zu meinem aktuellen Vertrag: magentazuhause-xl-svdsl-250 (telekom.de)
Hier das an der neuen Adresse: magentazuhause-xl-svdsl-175 (telekom.de)
Die Leistung weicht also definitiv ab.
Mit welcher konkreten Begründung soll hier eine Sonderkündigung nicht möglich sein?
Ich hoffe ich bekomme hier eine verständlichere Antwort.
Vielen Dank
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Geralt von Riva
Community Guide
vor 9 Monaten
Wahrscheinlich, weil weiterhin ein MagentaZuhause XL gebucht werden kann.
Nach meinem Verständnis liegt aber ein Grund zur Sonderkündigung vor, da die Leistung nicht wie am alten Wohnort erbracht werden kann.
Ich würde mal auf einen Teamie warten, der sich das nochmal im Detail anschaut. Profil ist ja ausgefüllt.
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CobraCane
Antwort
von
Geralt von Riva
vor 9 Monaten
Die Sonderkündigung würde selbst beim einen. Wechsel von FTTH auf DSL greifen da die Leistung nicht identisch ist. Es kann und darf nicht alleine der Tarifname zugrundegelegt werden.
Ich ruf mal das Team.
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Buster01
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 9 Monaten
Es gibt halt nur Magenta XL (auch wenn es 2 unterschiedliche Übertragungsraten gibt 175/250 (hängt halt von der Leitungslänge + Dämpfung ab)),
entweder kannst du mit 175K leben oder machst ne Kündigung nach der MVD.
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der_Lutz
Antwort
von
Buster01
vor 9 Monaten
Jetzt schau dir mal an wie viele Varianten des S es gibt, da die Bandbreite Vertragsbestanteil ist kann bei einer Minderung dieser beim Umzug gekündigt werden.
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muc80337_2
Community Guide
vor 9 Monaten
Ist das die Leistung die Du gerade glücklicherweise hast oder ist das die Leistung, die Du auch tatsächlich vertraglich hast?
Ist das das, was Du nur selbst per online Abfrage herausgefunden hast (das ist nicht relevant) oder ist das das, was die Telekom im Rahmen des von Dir gestellten Umzugsauftrags gem. TKG " href="https://telekomhilft.telekom.de/t5/Glossar/ TKG /ta-p/4594635#glossar" target="_blank"> TKG Dir mitgeteilt hat?
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Smart-und-Clever
1 Stern Mitgestalter*in
vor 9 Monaten
was hast du denn an alter Stelle bestätigt bekommen ? 250 oder 175 ?
denn, nicht der Mitarbeiter lehnt ab , sondern das System merkt, wenn Unterschiede da sind.
vermutlich hast du jetzt auch nicht mehr als 175 , oder täusche ich mich ?
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darei
1 Sterne Mitglied
vor 9 Monaten
Hallo Zusammen,
vielen Dank für die Antworten.
1. Ich hatte die Geschwindigkeit an der neuen Adresse via Verfügbarkeitsprüfung getestet und das Ergebnis bekommen. Mir war nicht bewusst, dass es da Abweichungen geben kann. Darauf basierend hatte ich die Kündigung beantragt.
2. Den Umzug hatte ich deshalb nicht explizit beauftragt. Das muss ich dann jetzt tun, damit das "System" die ggf. vorhandene Abweichung sieht. Danke für die Infos.
3. Die 250er sind a) tatsächlich gebucht (Hab die Email mit dem Leistungskatalog rausgesucht) und b) läuft die Leitung aktuell sogar öfter darüber. Glück gehabt.
Sollte ich den Umzug nach TKG explizit via Hotline beantragen?
Danke euch für den ganzen Input
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Sarah S.
Antwort
von
darei
vor 9 Monaten
Da haben wir auch schon alles geklärt @darei
Dein Umzug konnte nach TKG unter Beibehaltung der Bandbreite eingestellt werden.
Beste Grüße zum Wochenende,
Sarah S.
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Smart-und-Clever
1 Stern Mitgestalter*in
vor 9 Monaten
Um die Sonderkündigung zu bekommen, musst du einen Umzug melden und somit prüfen lassen.
Nur die Frage was Dort geht, ist eine Luftnummer um ein Recht einzufordern
edit:
hat sich ja zwischenzeitlich geklärt wie ich sehe
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Sarah S.
Antwort
von
Smart-und-Clever
vor 9 Monaten
Herzlich willkommen @darei,
ich habe eben versucht dich anzurufen, aber nur die Mailbox erwischt.
Wann kann ich es denn am besten nochmal versuchen?
Beste Grüße
Sarah S.
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→мαтαıмακı←Kein Bock mehr
5 Sterne Mitgestalter*in
vor 9 Monaten
Grüße @darei
Nicht das das nur der "Startspeed" ist.
Richtig, man muss diesen beauftragen um das Sonderkündigungsrecht bekommen zu können.
Auch da kannst du es machen, oder hier auf ein Teamie warten, was bereits gerufen wurde.
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darei
1 Sterne Mitglied
vor 9 Monaten
Hallo @Sarah S. ,
danke für die Info. Da war leider ein Tippfehler in der Nummer.
Ist jetzt korrigiert und bin erreichbar.
Lieben Dank!
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mender_2
5 Sterne Mitgestalter
vor 9 Monaten
@darei
unabhängig von dem Umzug bzw. Tarifen, welche Alternativen zum Internetzugang hast Du denn an der neuen Adresse wenn die SoKü gewährt wird?
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der_Lutz
5 Sterne Mitgestalter
vor 9 Monaten
@mender_2
Zum Beispiel einen XL mit 175 MBit, den könnte man zum Beispiel als Neukunde günstiger abschließen 😉
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