Ablehnung TKG Sonderkündigung Umzug trotz weniger Leistung

vor 9 Monaten

Hallo,

 

ich ziehe im Mai an eine neue Adresse.

Aktuell habe ich Magenta XL 250mbit gebucht, an der neuen Adresse gibt es jedoch "nur noch" Magenta XL 175mbit.

Mein Antrag auf Sonderkündigung durch den Umzug wurde nun mit der Begründung abgelehnt:

Leider können wir Ihren Vertrag nicht vorzeitig beenden.

Zur Erklärung ein kurzer Blick ins Telekommunikationsgesetz: Nur, wenn der Anbieter die vertraglich vereinbarte Leistung nicht am neuen Wohnsitz bereitstellen kann, gilt ein vorzeitiges Sonderkündigungsrecht – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Auszuges oder mit Wirkung zu einem späteren Zeitpunkt.

Ihr aktuelles Produkt bieten wir auch an der neuen Adresse an.

Darum können wir Ihren Vertrag erst nach Ablauf der regulären Laufzeit beenden


Ich kann die Begründung hier nicht ganz nachvollziehen. Nur weil die Produkte den selben Namen haben, erfüllen Sie nicht die gleiche vereinbarte Leistung.

Hier einmal das Produktinfoblatt zu meinem aktuellen Vertrag: magentazuhause-xl-svdsl-250 (telekom.de) 

Hier das an der neuen Adresse: magentazuhause-xl-svdsl-175 (telekom.de)

Die Leistung weicht also definitiv ab. 

Mit welcher konkreten Begründung soll hier eine Sonderkündigung nicht möglich sein?  

 

Ich hoffe ich bekomme hier eine verständlichere Antwort.

 

Vielen Dank Fröhlich 

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  • Community Guide

    vor 9 Monaten

    @darei  schrieb:

     

    Mit welcher konkreten Begründung soll hier eine Sonderkündigung nicht möglich sein?  

    Wahrscheinlich, weil weiterhin ein MagentaZuhause XL gebucht werden kann.

    Nach meinem Verständnis liegt aber ein Grund zur Sonderkündigung vor, da die Leistung nicht wie am alten Wohnort erbracht werden kann.

    Ich würde mal auf einen Teamie warten, der sich das nochmal im Detail anschaut. Profil ist ja ausgefüllt.

    1

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    @ Geralt von Riva  schrieb:
    Wahrscheinlich, weil weiterhin ein MagentaZuhause XL gebucht werden kann.

    Die Sonderkündigung würde selbst beim einen. Wechsel von FTTH auf DSL greifen da die Leistung nicht identisch ist. Es kann und darf nicht alleine der Tarifname zugrundegelegt werden.

     

    Ich ruf mal das Team.

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 9 Monaten


    @darei  schrieb:

    Hallo,

     

    ich ziehe im Mai an eine neue Adresse.

    Aktuell habe ich Magenta XL 250mbit gebucht, an der neuen Adresse gibt es jedoch "nur noch" Magenta XL 175mbit.


    Es gibt halt nur Magenta XL (auch wenn es 2 unterschiedliche Übertragungsraten gibt 175/250 (hängt halt von der Leitungslänge + Dämpfung ab)),

    entweder kannst du mit 175K leben oder machst ne Kündigung nach der MVD.

    2

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    @Buster01  schrieb:
    Es gibt halt nur Magenta XL (

    Jetzt schau dir mal an wie viele Varianten des S es gibt,  da die Bandbreite Vertragsbestanteil ist kann bei einer Minderung dieser beim Umzug gekündigt werden. 

     

     

  • Community Guide

    vor 9 Monaten

    @darei  schrieb:
    Hier einmal das Produktinfoblatt zu meinem aktuellen Vertrag: magentazuhause-xl-svdsl-250 (telekom.de) 

    Ist das die Leistung die Du gerade glücklicherweise hast oder ist das die Leistung, die Du auch tatsächlich vertraglich hast?

     

     

    @darei  schrieb:
    Hier das an der neuen Adresse: magentazuhause-xl-svdsl-175 (telekom.de)

    Ist das das, was Du nur selbst per online Abfrage herausgefunden hast (das ist nicht relevant) oder ist das das, was die Telekom im Rahmen des von Dir gestellten Umzugsauftrags gem. TKG " href="https://telekomhilft.telekom.de/t5/Glossar/ TKG /ta-p/4594635#glossar" target="_blank"> TKG Dir mitgeteilt hat?

    0

  • 1 Stern Mitgestalter*in

    vor 9 Monaten

    was hast du denn an alter Stelle bestätigt bekommen ? 250 oder 175 ?

    denn, nicht der Mitarbeiter lehnt ab , sondern das System merkt, wenn Unterschiede da sind.

    vermutlich hast du jetzt auch nicht mehr als 175 , oder täusche ich mich ?

    0

  • 1 Sterne Mitglied

    vor 9 Monaten

    Hallo Zusammen,

     

    vielen Dank für die Antworten.

    1. Ich hatte die Geschwindigkeit an der neuen Adresse via Verfügbarkeitsprüfung getestet und das Ergebnis bekommen. Mir war nicht bewusst, dass es da Abweichungen geben kann. Darauf basierend hatte ich die Kündigung beantragt.

    2. Den Umzug hatte ich deshalb nicht explizit beauftragt. Das muss ich dann jetzt tun, damit das "System" die ggf. vorhandene Abweichung sieht. Danke für die Infos.

    3. Die 250er sind a) tatsächlich gebucht (Hab die Email mit dem Leistungskatalog rausgesucht) und b) läuft die Leitung aktuell sogar öfter darüber. Glück gehabt.

     

    Sollte ich den Umzug nach TKG explizit via Hotline beantragen?


    Danke euch für den ganzen Input Fröhlich

    3

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    Da haben wir auch schon alles geklärt @darei Fröhlich 

     

    Dein Umzug konnte nach TKG unter Beibehaltung der Bandbreite eingestellt werden.

     

    Beste Grüße zum Wochenende,

    Sarah S. 

  • 1 Stern Mitgestalter*in

    vor 9 Monaten

    Um die Sonderkündigung zu bekommen, musst du einen Umzug melden und somit prüfen lassen.

    Nur die Frage was Dort geht, ist eine Luftnummer um ein Recht einzufordern

    edit:

     

    hat sich ja zwischenzeitlich geklärt wie ich sehe

    3

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    Herzlich willkommen @darei

     

    ich habe eben versucht dich anzurufen, aber nur die Mailbox erwischt. 

     

    Wann kann ich es denn am besten nochmal versuchen? 

     

    Beste Grüße

    Sarah S. 

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 9 Monaten

    Grüße @darei 

    @darei  schrieb:
    1. Ich hatte die Geschwindigkeit an der neuen Adresse via Verfügbarkeitsprüfung getestet und das Ergebnis bekommen.

    Nicht das das nur der "Startspeed" ist.

     

    @darei  schrieb:
    2. Den Umzug hatte ich deshalb nicht explizit beauftragt. Das muss ich dann jetzt tun, damit das "System" die ggf. vorhandene Abweichung sieht.

    Richtig, man muss diesen beauftragen um das Sonderkündigungsrecht bekommen zu können.

     

     

    @darei  schrieb:
    Sollte ich den Umzug nach TKG explizit via Hotline beantragen?

    Auch da kannst du es machen, oder hier auf ein Teamie warten, was bereits gerufen wurde.

    0

  • 1 Sterne Mitglied

    vor 9 Monaten

    Hallo @Sarah S. ,

    danke für die Info. Da war leider ein Tippfehler in der Nummer.

    Ist jetzt korrigiert und bin erreichbar. 

    Lieben Dank!

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 9 Monaten

    @darei 

    unabhängig von dem Umzug bzw. Tarifen, welche Alternativen zum Internetzugang hast Du denn an der neuen Adresse wenn die SoKü gewährt wird?

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  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 9 Monaten

    @mender_2 

    Zum Beispiel einen XL mit 175 MBit, den könnte man zum Beispiel als Neukunde günstiger abschließen 😉

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