Gelöst
Ablehnung Sonderkündigung trotz Umzug: Kein DSL-Anschluss am neuen Standort
vor 5 Stunden
Hallo zusammen,
ich benötige Hilfe bei der Auflösung meines DSL-Vertrags für meine ehemalige Zweitwohnung in Stuttgart. Leider konnte mir der Kundenservice per WhatsApp bisher nicht weiterhelfen, daher versuche ich es nun hier im Forum.
Zum Sachverhalt:
Seit 2022 habe ich einen aktiven Glasfaser-Vertrag bei der Telekom in meiner Hauptwohnung in Eching. Aufgrund meiner beruflichen Situation hatte ich 2025 in Stuttgart einen zusätzlichen DSL-Vertrag abgeschlossen.
Anfang Januar 2026 bin ich aufgrund eines Jobwechsels dauerhaft zurück nach Eching gezogen und habe den Wohnsitz in Stuttgart aufgelöst. Alle erforderlichen Dokumente (Abmeldebestätigung, Mietvertragsaufhebung etc.) wurden bereits eingereicht.
Die Problematik:
Mein Antrag auf Sonderkündigung wegen Umzug/Haushaltszusammenführung wurde abgelehnt. Der WhatsApp-Support gab die Rückmeldung, dass das Sonderkündigungsrecht nicht greife, da am Zielort bereits ein Glasfaser-Vertrag besteht. Diese Begründung halte ich rechtlich für nicht haltbar.
In meiner Wohnung in Eching ist kein nutzbarer DSL-Anschluss vorhanden, der die Leistung des bestehenden Vertrags (MagentaZuhause M) erbringen könnte, da die Versorgung dort ausschließlich über Glasfaser läuft. Damit sollte das Sonderkündigungsrecht gemäß Telekommunikationsgesetz ( TKG ) § 60 schon gelten.
Die Telekom hat mir nun einseitig eine Kündigungsbestätigung zum Vertragsende im Juli 2027 geschickt. Meine Bitte um eine schriftliche Begründung der Ablehnung des Sonderkündigungsrechts unter Angabe der Rechtsgrundlage wurde ignoriert. Zudem wurde mir mitgeteilt: „zu viel bezahlte Beträge schreiben wir Ihnen gut“.
Diese Abwicklung ist für mich nicht akzeptabel, da sie mein gesetzliches Sonderkündigungsrecht ignoriert und mich verpflichtet, für eine technisch unmögliche Leistung an meinem neuen Wohnort bis 2027 weiterzuzahlen.
Deswegen wollte ich hiermit das Telekom-Team fragen: Wieso wird das Sonderkündigungsrecht gemäß TKG § 60 verweigert, wenn am Zielort die vertraglich vereinbarte DSL-Leistung technisch nicht erbracht werden kann?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wäre in diesem Fall bereits der nächste Schritt über die Bundesnetzagentur oder eine Rechtsberatung ratsam, wenn die Telekom weiterhin auf das Jahr 2027 beharrt?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Stunden
Falsche Vorgehensweise, du beauftragst einfach einen Umzug, stellt die Telekom dann fest dass der Anschluss nicht 1 zu 1 umgezogen werden kann steht dir das Recht zu Kündigung zu.
Aber das stellst nicht du sondern die Telekom fest, das schon ein Anschluss besteht ist irrelevant.
Dazu kommt ja genaugenommen das hier kein Umzug vorliegt da es um Erst- und Zweitwohnung geht dann greifen die genannten Paragraphen gar nicht.
0
vor 5 Stunden
Haushaltszusammenführung
Hallo zusammen,
ich benötige Hilfe bei der Auflösung meines DSL-Vertrags für meine ehemalige Zweitwohnung in Stuttgart. Leider konnte mir der Kundenservice per WhatsApp bisher nicht weiterhelfen, daher versuche ich es nun hier im Forum.
Zum Sachverhalt:
Seit 2022 habe ich einen aktiven Glasfaser-Vertrag bei der Telekom in meiner Hauptwohnung in Eching. Aufgrund meiner beruflichen Situation hatte ich 2025 in Stuttgart einen zusätzlichen DSL-Vertrag abgeschlossen.
Anfang Januar 2026 bin ich aufgrund eines Jobwechsels dauerhaft zurück nach Eching gezogen und habe den Wohnsitz in Stuttgart aufgelöst. Alle erforderlichen Dokumente (Abmeldebestätigung, Mietvertragsaufhebung etc.) wurden bereits eingereicht.
Die Problematik:
Mein Antrag auf Sonderkündigung wegen Umzug/Haushaltszusammenführung wurde abgelehnt. Der WhatsApp-Support gab die Rückmeldung, dass das Sonderkündigungsrecht nicht greife, da am Zielort bereits ein Glasfaser-Vertrag besteht. Diese Begründung halte ich rechtlich für nicht haltbar.
In meiner Wohnung in Eching ist kein nutzbarer DSL-Anschluss vorhanden, der die Leistung des bestehenden Vertrags (MagentaZuhause M) erbringen könnte, da die Versorgung dort ausschließlich über Glasfaser läuft. Damit sollte das Sonderkündigungsrecht gemäß Telekommunikationsgesetz ( TKG ) § 60 schon gelten.
Die Telekom hat mir nun einseitig eine Kündigungsbestätigung zum Vertragsende im Juli 2027 geschickt. Meine Bitte um eine schriftliche Begründung der Ablehnung des Sonderkündigungsrechts unter Angabe der Rechtsgrundlage wurde ignoriert. Zudem wurde mir mitgeteilt: „zu viel bezahlte Beträge schreiben wir Ihnen gut“.
Diese Abwicklung ist für mich nicht akzeptabel, da sie mein gesetzliches Sonderkündigungsrecht ignoriert und mich verpflichtet, für eine technisch unmögliche Leistung an meinem neuen Wohnort bis 2027 weiterzuzahlen.
Deswegen wollte ich hiermit das Telekom-Team fragen: Wieso wird das Sonderkündigungsrecht gemäß TKG § 60 verweigert, wenn am Zielort die vertraglich vereinbarte DSL-Leistung technisch nicht erbracht werden kann?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wäre in diesem Fall bereits der nächste Schritt über die Bundesnetzagentur oder eine Rechtsberatung ratsam, wenn die Telekom weiterhin auf das Jahr 2027 beharrt?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!
Da gibts nur eine Kulanzmöglichkeit bei der Telekom .. aber die bei dir nicht greift, weil du ja nur deinen Zweitwohnsitz gekündigt hast.
Meine Bitte um eine schriftliche Begründung der Ablehnung des Sonderkündigungsrechts unter Angabe der Rechtsgrundlage wurde ignoriert. Zudem wurde mir mitgeteilt: „zu viel bezahlte Beträge schreiben wir Ihnen gut“.
Hallo zusammen,
ich benötige Hilfe bei der Auflösung meines DSL-Vertrags für meine ehemalige Zweitwohnung in Stuttgart. Leider konnte mir der Kundenservice per WhatsApp bisher nicht weiterhelfen, daher versuche ich es nun hier im Forum.
Zum Sachverhalt:
Seit 2022 habe ich einen aktiven Glasfaser-Vertrag bei der Telekom in meiner Hauptwohnung in Eching. Aufgrund meiner beruflichen Situation hatte ich 2025 in Stuttgart einen zusätzlichen DSL-Vertrag abgeschlossen.
Anfang Januar 2026 bin ich aufgrund eines Jobwechsels dauerhaft zurück nach Eching gezogen und habe den Wohnsitz in Stuttgart aufgelöst. Alle erforderlichen Dokumente (Abmeldebestätigung, Mietvertragsaufhebung etc.) wurden bereits eingereicht.
Die Problematik:
Mein Antrag auf Sonderkündigung wegen Umzug/Haushaltszusammenführung wurde abgelehnt. Der WhatsApp-Support gab die Rückmeldung, dass das Sonderkündigungsrecht nicht greife, da am Zielort bereits ein Glasfaser-Vertrag besteht. Diese Begründung halte ich rechtlich für nicht haltbar.
In meiner Wohnung in Eching ist kein nutzbarer DSL-Anschluss vorhanden, der die Leistung des bestehenden Vertrags (MagentaZuhause M) erbringen könnte, da die Versorgung dort ausschließlich über Glasfaser läuft. Damit sollte das Sonderkündigungsrecht gemäß Telekommunikationsgesetz ( TKG ) § 60 schon gelten.
Die Telekom hat mir nun einseitig eine Kündigungsbestätigung zum Vertragsende im Juli 2027 geschickt. Meine Bitte um eine schriftliche Begründung der Ablehnung des Sonderkündigungsrechts unter Angabe der Rechtsgrundlage wurde ignoriert. Zudem wurde mir mitgeteilt: „zu viel bezahlte Beträge schreiben wir Ihnen gut“.
Diese Abwicklung ist für mich nicht akzeptabel, da sie mein gesetzliches Sonderkündigungsrecht ignoriert und mich verpflichtet, für eine technisch unmögliche Leistung an meinem neuen Wohnort bis 2027 weiterzuzahlen.
Deswegen wollte ich hiermit das Telekom-Team fragen: Wieso wird das Sonderkündigungsrecht gemäß TKG § 60 verweigert, wenn am Zielort die vertraglich vereinbarte DSL-Leistung technisch nicht erbracht werden kann?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wäre in diesem Fall bereits der nächste Schritt über die Bundesnetzagentur oder eine Rechtsberatung ratsam, wenn die Telekom weiterhin auf das Jahr 2027 beharrt?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!
Das klingt als würdest du Vorgeschichte verschweigen ....
Wäre in diesem Fall bereits der nächste Schritt über die Bundesnetzagentur oder eine Rechtsberatung ratsam, wenn die Telekom weiterhin auf das Jahr 2027 beharrt?
Hallo zusammen,
ich benötige Hilfe bei der Auflösung meines DSL-Vertrags für meine ehemalige Zweitwohnung in Stuttgart. Leider konnte mir der Kundenservice per WhatsApp bisher nicht weiterhelfen, daher versuche ich es nun hier im Forum.
Zum Sachverhalt:
Seit 2022 habe ich einen aktiven Glasfaser-Vertrag bei der Telekom in meiner Hauptwohnung in Eching. Aufgrund meiner beruflichen Situation hatte ich 2025 in Stuttgart einen zusätzlichen DSL-Vertrag abgeschlossen.
Anfang Januar 2026 bin ich aufgrund eines Jobwechsels dauerhaft zurück nach Eching gezogen und habe den Wohnsitz in Stuttgart aufgelöst. Alle erforderlichen Dokumente (Abmeldebestätigung, Mietvertragsaufhebung etc.) wurden bereits eingereicht.
Die Problematik:
Mein Antrag auf Sonderkündigung wegen Umzug/Haushaltszusammenführung wurde abgelehnt. Der WhatsApp-Support gab die Rückmeldung, dass das Sonderkündigungsrecht nicht greife, da am Zielort bereits ein Glasfaser-Vertrag besteht. Diese Begründung halte ich rechtlich für nicht haltbar.
In meiner Wohnung in Eching ist kein nutzbarer DSL-Anschluss vorhanden, der die Leistung des bestehenden Vertrags (MagentaZuhause M) erbringen könnte, da die Versorgung dort ausschließlich über Glasfaser läuft. Damit sollte das Sonderkündigungsrecht gemäß Telekommunikationsgesetz ( TKG ) § 60 schon gelten.
Die Telekom hat mir nun einseitig eine Kündigungsbestätigung zum Vertragsende im Juli 2027 geschickt. Meine Bitte um eine schriftliche Begründung der Ablehnung des Sonderkündigungsrechts unter Angabe der Rechtsgrundlage wurde ignoriert. Zudem wurde mir mitgeteilt: „zu viel bezahlte Beträge schreiben wir Ihnen gut“.
Diese Abwicklung ist für mich nicht akzeptabel, da sie mein gesetzliches Sonderkündigungsrecht ignoriert und mich verpflichtet, für eine technisch unmögliche Leistung an meinem neuen Wohnort bis 2027 weiterzuzahlen.
Deswegen wollte ich hiermit das Telekom-Team fragen: Wieso wird das Sonderkündigungsrecht gemäß TKG § 60 verweigert, wenn am Zielort die vertraglich vereinbarte DSL-Leistung technisch nicht erbracht werden kann?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wäre in diesem Fall bereits der nächste Schritt über die Bundesnetzagentur oder eine Rechtsberatung ratsam, wenn die Telekom weiterhin auf das Jahr 2027 beharrt?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!
Nö wieso? Schüler ab der 6. Klasse sollten so nen Thema mit reden erledigen können. Dafür braucht man weder eine Behörde noch einen Anwalt.
Allerspätestens ab den 18. Lebensjahr müsste sowas einfaches für jeden zu klären möglich sein.
Es fängt alles erstmal damit an ob du überhaupt den Umzug gebucht hast.
Denn der Kram ausn TKG kommt erst zutragen, wenn dein Umzugswunsch nicht realisiert werden kann.
Wer nie nen Umzug beauftragt, bekommt also überhaupt nicht diese Möglichkeit.
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vor 5 Stunden
@gongmy24
wie @der_Lutz schon schreibt ist der Ko Grund wohl der Zweitwohnsitz.
Gruß Waage1969
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vor 5 Stunden
@gongmy24
Vermutlich hast Du den Vertrag nicht als "keine Vertragslaufzeit" gewählt weil der teurer gewesen wäre?
Die Auflösung eines Zweitwohnsitzes ist m.E. kein Umzug des Wohnsitzes. In der Vergangenheit wurde hier eine vorzeitige Vertragsbeendigung häufig deshalb abgelehnt, gelegentlich ging es aber auch mal durch wenn der Kunde so vorgegangen ist wie von @der_Lutz beschrieben.
P.S.: diese KI-generierten Beiträge gehen mir echt auf den Senkel
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vor 5 Stunden
(Abmeldebestätigung, Mietvertragsaufhebung etc.) wurden bereits eingereicht.
Hallo zusammen,
ich benötige Hilfe bei der Auflösung meines DSL-Vertrags für meine ehemalige Zweitwohnung in Stuttgart. Leider konnte mir der Kundenservice per WhatsApp bisher nicht weiterhelfen, daher versuche ich es nun hier im Forum.
Zum Sachverhalt:
Seit 2022 habe ich einen aktiven Glasfaser-Vertrag bei der Telekom in meiner Hauptwohnung in Eching. Aufgrund meiner beruflichen Situation hatte ich 2025 in Stuttgart einen zusätzlichen DSL-Vertrag abgeschlossen.
Anfang Januar 2026 bin ich aufgrund eines Jobwechsels dauerhaft zurück nach Eching gezogen und habe den Wohnsitz in Stuttgart aufgelöst. Alle erforderlichen Dokumente (Abmeldebestätigung, Mietvertragsaufhebung etc.) wurden bereits eingereicht.
Die Problematik:
Mein Antrag auf Sonderkündigung wegen Umzug/Haushaltszusammenführung wurde abgelehnt. Der WhatsApp-Support gab die Rückmeldung, dass das Sonderkündigungsrecht nicht greife, da am Zielort bereits ein Glasfaser-Vertrag besteht. Diese Begründung halte ich rechtlich für nicht haltbar.
In meiner Wohnung in Eching ist kein nutzbarer DSL-Anschluss vorhanden, der die Leistung des bestehenden Vertrags (MagentaZuhause M) erbringen könnte, da die Versorgung dort ausschließlich über Glasfaser läuft. Damit sollte das Sonderkündigungsrecht gemäß Telekommunikationsgesetz ( TKG ) § 60 schon gelten.
Die Telekom hat mir nun einseitig eine Kündigungsbestätigung zum Vertragsende im Juli 2027 geschickt. Meine Bitte um eine schriftliche Begründung der Ablehnung des Sonderkündigungsrechts unter Angabe der Rechtsgrundlage wurde ignoriert. Zudem wurde mir mitgeteilt: „zu viel bezahlte Beträge schreiben wir Ihnen gut“.
Diese Abwicklung ist für mich nicht akzeptabel, da sie mein gesetzliches Sonderkündigungsrecht ignoriert und mich verpflichtet, für eine technisch unmögliche Leistung an meinem neuen Wohnort bis 2027 weiterzuzahlen.
Deswegen wollte ich hiermit das Telekom-Team fragen: Wieso wird das Sonderkündigungsrecht gemäß TKG § 60 verweigert, wenn am Zielort die vertraglich vereinbarte DSL-Leistung technisch nicht erbracht werden kann?
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Wäre in diesem Fall bereits der nächste Schritt über die Bundesnetzagentur oder eine Rechtsberatung ratsam, wenn die Telekom weiterhin auf das Jahr 2027 beharrt?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße!
Abmeldebestätigung und Mietvvertragsaufhebung interessiert niemanden.
Was ist "etc."?
Benötigt wird ein zeitlich zum Umzug passendes Dokumentenset wie von der Telekom beschrieben
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Stunden
Hallo @gongmy24
Für die Kündigung eines DSL-Vertrages am Zweitwohnsitz gibt es kein Sonderkündigungsrecht.
Viele Grüße Inga Kristina
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