Gelöst
Altvertrag endet aufgrund TKG-Novelle früher - früherer Vertragsbeginn des Folgevertrags möglich?
vor 3 Jahren
Unser bestehender Festnetzvertrag läuft seit April 2015. Im November 2021 haben wir ihn zum April 2022 gekündigt, da er für unsere Bedürfnisse überdimensioniert geworden ist.
Über die Kundenrückgewinnung haben wir daraufhin einen kleineren Tarif ab April 2022 abgeschlossen.
Durch die Novelle des TKG zum 1. Dezember wurde das Vertragsende des Altvertrags auf z.Z. Januar 2022 vorverlegt, und wir könnten ihn mit einem Monat Kündigungsfrist zu diesem Zeitpunkt kündigen.
Ist es möglich, den neuen Vertrag bereits im Januar 2022 beginnen zu lassen?
Wir haben bereits versucht, die Frage telefonisch zu klären, aber die Mitarbeiterin an der Hotline hat uns abgewimmelt, indem sie behauptet hat, dass unser Altvertrag nicht von der Gesetzesänderung betroffen sei, was nachweislich falsch ist.
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vor 3 Jahren
Hallo @Lenny Wolf
die aktive Kündigung / Vertragswechsel stellt ggf. wohl die "Blockade" dar.
Bitte mal auf einen der informierten Teamies waren 👍
Gruß
Waage1969
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
@Lenny Wolf
Das sollte das Team hinbekommen.
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vor 3 Jahren
Wir haben bereits versucht, die Frage telefonisch zu klären, aber die Mitarbeiterin an der Hotline hat uns abgewimmelt, indem sie behauptet hat, dass unser Altvertrag nicht von der Gesetzesänderung betroffen sei, was nachweislich falsch ist.
mobilcom-debitel macht das offenbar grundsätzlich in solchen Fällen.
Problem in Deinem Fall: Du kannst die Kündigung nicht einseitig zurücknehmen.
Du könntest eine neue Kündigung aussprechen.
Oder ruf einfach mal an
4
Antwort
von
vor 3 Jahren
Und die Auftragsbestätigung ist wahrscheinlich älter als 14 Tage, darum die Aussage von @Damra S.
Antwort
von
vor 3 Jahren
@Lenny Wolf
Wieso hast Du die Antwort von @Stefan jetzt als Lösung markiert? Hat das Team es jetzt doch hinbekommen?
Antwort
von
vor 3 Jahren
Jetzt wurde auch noch meine Antwort als Lösung markiert.
Ich versteh jetzt hier gar nix mehr.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Guten Abend @Lenny Wolf,
vielen Dank für die Nachricht auf unserer Community. Gerne möchte ich Ihnen weiterhelfen und für Aufklärung an dieser Stelle sorgen. Zum Zeitpunkt des Tarifwechsels im November 2021 galt nicht das neue Gesetz, welches sich nicht generell auf alle Verträge bezieht, sondern Unternehmen verpflichtet, entsprechende Verträge als Alternativen anzubieten. Ein früherer Vertragsbeginn ist somit leider nicht möglich. Ich kann verstehen, dass die neue Lage ein wenig verwirrend ist. Sollten Sie hier weitere Fragen haben, so melden Sie sich gerne jederzeit wieder.
Viele Grüße,
Damra S.
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Zum Zeitpunkt des Tarifwechsels im November 2021 galt nicht das neue Gesetz
Hm, der Tarifwechsel wurde im Nov. beauftragt, der Wechsel selbst hat ja noch nicht stattgefunden. Dieser Auftrag könnte doch storniert werden, oder?
Wenn die Stornierung durch ist, könnte einer neuer Auftrag, dann mit einer Frist von einem Monat, eingestellt werden.
Ich weiß natürlich nicht, obs bei dem Auftrag über die Kundenrückgewinnung noch zusätzliche Vergünstigungen gegeben hat; die wären dann allerdings wohl weg.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Zum Zeitpunkt des Tarifwechsels im November 2021 galt nicht das neue Gesetz
Hm, der Tarifwechsel wurde im Nov. beauftragt, der Wechsel selbst hat ja noch nicht stattgefunden. Dieser Auftrag könnte doch storniert werden, oder?
Wenn die Stornierung durch ist, könnte einer neuer Auftrag, dann mit einer Frist von einem Monat, eingestellt werden.
Ich weiß natürlich nicht, obs bei dem Auftrag über die Kundenrückgewinnung noch zusätzliche Vergünstigungen gegeben hat; die wären dann allerdings wohl weg.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von