Gelöst

Anbieterwechsel 1und1 -> Telekom, Kündigung bereits Durchgeführt - was ist besser?

vor 4 Jahren

Hallo,

ich habe aktuell einen DSL Vertrag bei 1und1, diesen habe ich zum Mai 2022 gekündigt, da ich zur Telekom wechseln möchte.

Um allen Vertragspartnern ausreichend Vorlauf zu bieten, habe ich heute bereits den neuen Vertrag bei der Telekom "bestellt".

In der Vergangenheit habe ich irgendwann mal aufgeschnappt, dass man den neuen Anbieter bei dem alten Anbieter Kündigen lassen soll, damit der alte Anbieter im Zweifel bis zum Wechsel weiterversorgt. Kündigt man selber, schaltet der alte Anbieter am Kündigungstag ab und der Neue "irgendwann" auf. 

Ist das noch immer so? Sollte ich die Kündigung bei 1und1 widerrufen und Telekom kündigen lassen?

 

Ich habe der Telekom die Kündigungsbestätigung sowie das Portierungsformular per Kontaktformular gerade zukommen lassen.


Viele Grüße

René

 

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  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    @ReneSpunfeld 

     

    eine Pflicht zur Weiterversorgung besteht nur, wenn du nicht selbst bei deinem alten Anbieter kündigst und beim neuen Anbieter einen Neuvertrag abschließt. Der neue Anbieter muss die Kündigung da vornehmen.

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    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • Akzeptierte Lösung

    akzeptiert von

    vor 4 Jahren

    Hallo @ReneSpunfeld ,

     

    ReneSpunfeld

    Kündigt man selber, schaltet der alte Anbieter am Kündigungstag ab und der Neue "irgendwann" auf. Ist das noch immer so? Sollte ich die Kündigung bei 1und1 widerrufen und Telekom kündigen lassen?

    Kündigt man selber, schaltet der alte Anbieter am Kündigungstag ab und der Neue "irgendwann" auf. 

    Ist das noch immer so? Sollte ich die Kündigung bei 1und1 widerrufen und Telekom kündigen lassen?

    ReneSpunfeld

    Kündigt man selber, schaltet der alte Anbieter am Kündigungstag ab und der Neue "irgendwann" auf. 

    Ist das noch immer so? Sollte ich die Kündigung bei 1und1 widerrufen und Telekom kündigen lassen?


    Ja. Das ist immer noch so. Du mußt bei deinem neuen Anbieter einen Anbieterwechsel beauftragen.

     

    0

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

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