Gelöst

Anbieterwechsel - Selbstkündigung sinnvoll oder besser nicht?

vor 5 Jahren

Ich werde mit meinem DSL-Anschluss zu einem anderen Anbieter wechseln, mit RNP (die Gründe sind unerheblich).

Magenta-Vertrag läuft bis 15.05., Kündigung muss laut Rechnungsinfo am 14.04. bei der Telekom sein.

Ich habe den Vertrag bereits im Januar schon mal vorsorglich gekündigt.

Ich habe auf einigen DSL-Beratungsseiten gelesen, dass man bei einem geplanten Anbieterwechsel die Kündigung des laufenden Vertrags dem neuen Anbieter überlassen soll, da es sonst sehr wahrscheinlich zu Problemen bei der Rufnummernportierung sowie (größtenteils) nahtlosen Umschaltung kommen kann.

Ein Telekom-Mitarbeiter der Hotline konnte mir eben nur sagen, dass das nicht stimmt, dann war er nicht mehr zu verstehen (Verbindung war extrem abgehackt), aber er wollte mir noch irgendwas zu diesem Thema sagen.

Anscheinend hat er mich auch zurückgerufen, wollte dann aber wohl doch nicht mehr mit mir reden.

 

Nun stellt sich mir die Frage: Stimmt es, dass es zu Problemen kommen kann? 

Wie kann ich meine Kündigung bei der Telekom zurücknehmen, um sie dem neuen Anbieter zu überlassen?

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    • vor 5 Jahren

      Lord-Voldi

      Ich habe den Vertrag bereits im Januar schon mal vorsorglich gekündigt. Ich habe auf einigen DSL-Beratungsseiten gelesen, dass man bei einem geplanten Anbieterwechsel die Kündigung des laufenden Vertrags dem neuen Anbieter überlassen soll, da es sonst sehr wahrscheinlich zu Problemen bei der Rufnummernportierung sowie (größtenteils) nahtlosen Umschaltung kommen kann.

      Ich habe den Vertrag bereits im Januar schon mal vorsorglich gekündigt.

      Ich habe auf einigen DSL-Beratungsseiten gelesen, dass man bei einem geplanten Anbieterwechsel die Kündigung des laufenden Vertrags dem neuen Anbieter überlassen soll, da es sonst sehr wahrscheinlich zu Problemen bei der Rufnummernportierung sowie (größtenteils) nahtlosen Umschaltung kommen kann.

      Lord-Voldi

      Ich habe den Vertrag bereits im Januar schon mal vorsorglich gekündigt.

      Ich habe auf einigen DSL-Beratungsseiten gelesen, dass man bei einem geplanten Anbieterwechsel die Kündigung des laufenden Vertrags dem neuen Anbieter überlassen soll, da es sonst sehr wahrscheinlich zu Problemen bei der Rufnummernportierung sowie (größtenteils) nahtlosen Umschaltung kommen kann.


      Ja, das ist so. Das muss Du mit dem neuen Anbieter schleunigst gut absprechen, damit das nicht in die Hose geht.

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      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Herzlich willkommen @Lord-Voldi 

       

      Das stimmt ! Die Weiterversorgung (durch den Altanbieter) ist nur garantiert , wenn der neue Anbieter XYY beim Altanbieter Xyz kündigt, Anbieterwechselauftrag ! Kann der neue Anbieter nicht pünktlich den Anschluss schalten , muss dich , lt  § 46 TKGder Altanbieter so lange weiter versorgen , bis der Anschluss vom neuen Anbieter geschaltet ist bzw werden kann ! Dies gilt nicht wenn man selbst kündigt 

      Viele Grüße 

       

      Nachtrag : https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rechte/RechteZumAnbieterwechsel-node.html

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Vielen Dank für die Antworten.

      Wie kann ich meine Kündigung bei der Telekom zurücknehmen?

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Du musst nur SICHERSTELLEN, dass der neue Anbierter vor dem 14.4 (am besten heute) den Portierungsauftrag FEHLERFREI bei der Telekom aufgeben hat. Sonst geht es schief - die Kündigung zurücknehmen musst du nicht

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 5 Jahren

      @Lord-Voldi,

       

      da würde ich mich doch vertrauensvoll an den neuen Anbieter wenden!

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Herzlich willkommen @Lord-Voldi 

       

      Das stimmt ! Die Weiterversorgung (durch den Altanbieter) ist nur garantiert , wenn der neue Anbieter XYY beim Altanbieter Xyz kündigt, Anbieterwechselauftrag ! Kann der neue Anbieter nicht pünktlich den Anschluss schalten , muss dich , lt  § 46 TKGder Altanbieter so lange weiter versorgen , bis der Anschluss vom neuen Anbieter geschaltet ist bzw werden kann ! Dies gilt nicht wenn man selbst kündigt 

      Viele Grüße 

       

      Nachtrag : https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/Anbieterwechsel/Rechte/RechteZumAnbieterwechsel-node.html

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    • vor 5 Jahren

      Hallo @Lord-Voldi ,

       

      vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir finden es sehr schade, dass Sie bei uns kündigen und zu einem anderen Anbieter wechseln möchten. Selbstverständlich helfe ich Ihnen bei Ihrem Anliegen weiter. 

       

      Ihr neuer Anbieter hat bereits die Anfrage zum Anbieterwechsel ( mit Kündigung) an uns versandt. Diese wurde auch zum 15. Mai 2020 bestätigt.  Haben Sie noch offene Fragen dazu?

       

      Viele Grüße,

       

      Tabea Ka.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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