Gelöst
Anpassung Preis nach Breitbandmessung mit Messprotokoll
vor 2 Jahren
Hallo, im Zuge des Glasfaserausbaus in unserem Ort durch den zuständigen Versorger werden gerade Lehrrohre in unserem Dorf verlegt. In unserer Straße leider nicht. Nach Aussage des zuständigen Sachbearbeiters ist unser Anschluss mit VDSL 100 im DeutschlandLAN IP Start Premium gelistet und deshalb nicht förderfähig. Daraufhin bat er mich zu warten bis wir zu den förderfähigen Standorten gehören oder den Prozess zu verkürzen durch die Erstellung eines Messprotokolls um damit zukünftig schneller zum Personenkreis der förderfähigen Standorte zu gehören. Im Zuge dessen kann auch der Preis des Vertrages an die realen Datenraten angepasst werden. Gemäß der Verbraucherzentrale NRW ist nach Erstellung des Messprotokolls die zu erwartende Minderung ca. berechenbar. Diesen Prozess möchte ich hiermit anstoßen. Vielen Dank
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 2 Jahren
Hallo @Chat77
Herzlich willkommen in der Community.
Das Ergebnis bitte dann hier melden:
https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/breitbandmessung
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Allerdings hat das keinen Einfluss auf die Daten, bezüglich der Förderfähigkeit.
Es geht dabei ausschließlich, um eine individuelle Beurteilung des Anschlusses, ob eine Störung vorhanden ist und ob diese ggf. Behoben werden kann.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Nach meinen nicht ganz vollständigen Recherchen gilt derzeit 10 MBit Down und 1,3 MBit Upload als Minimum. Weniger und du hast einen Rechtsanspruch auf die o.g. Werte. Bis 30 MBit gibt es das Weiße-Flecken-Förderprogramm und bis 100 MBit das Graue-Flecken-Förderprogramm die die Versorger natürlich beantragen müssen. Wie es jetzt im einzelnen mit den rechtlichen Ansprüchen aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis. Aber praktisch werden alle Straßen, die als Haupttrassen gelten, derzeit mit Glasfaser im Dorf ausgebaut. Außer einzelne Sackgassen wie die meine. Der Mehraufwand für die spätere Erschließung , wieder anrücken der Baukolonne etc., macht mich etwas stutzig. Aber nach telefonischer Rückfrage beim zuständigen Sachbearbeiter ist dies der gangbare Weg. Und dann gilt es Daumen drücken dass wir nicht erst in 10 oder mehr Jahren auch mal angeschlossen werden während alle anderen Glasfaser bereits haben.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
Gemäß der Verbraucherzentrale NRW ist nach Erstellung des Messprotokolls die zu erwartende Minderung ca. berechenbar.
du schreibst von DeutschlandLAN IP Start Premium, bedeutet du bist Geschäftskunde, dann sind nicht unbedingt alle Rechte des TKG anwendbar.
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Ja, ich habe eine kleine Firma und der Anschluss läuft darüber. Die genaue Rechtslage ist mir nicht bekannt aber dieser Sachverhalt ist mir wiederholt aufgefallen ;). Es war mehr ein Hinweis für andere Leser.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Ja, ich habe eine kleine Firma und der Anschluss läuft darüber
@Chat77
ich habe deinen Thread in den Geschäftskunden-Bereich verschoben
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 2 Jahren
@Chat77 , bevor du jetzt den Aufwand mit einer kompettern Messkamagne anfängst ein paar Fragen:
1. Ihr habt den dLAN IP Start mit 100Mbit/s gebucht, oder wäre der theoretisch verfügbar und ihr habt einen niedrigeren Tarif?
2. welche Geschwindigkeit erreichst du mit einem einzelnen Speedtest?
3. mit welcher Geschwindigkeit syncronisiert der Router? Nicht, dass das Problem bei euch im LAN liegt, und gar nicht am Anschluss selbst.
4. Was sagt die Störungshotline dazu?
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Antwort
von
vor 2 Jahren
Und wenn der dann feststellt dass nicht mehr geht dann wird die Option seitens der Telekom gekündigt.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Als jahrelanger Kunde lägen in diesem Fall alle Optionen auf dem Tisch. Nun ja, es ist ja kein Fremdverschulden. Wie immer man dies auch verstehen möchte.
Antwort
von
vor 2 Jahren
Ein kurzes Update. Der Techniker der Telekom war soeben hier. Es liegt keine Störung vor. Die aktuellen Werte siehe Screenshot.
Der Download liegt jetzt bei ca. 55 MBit und der Upload bei 24 MBit.
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