Gelöst
Anrufer "Unbekannt"
vor 8 Jahren
"Keine Rufnummerübermittlung - Ihr Anschluss wurde vor dem 1. Januar 1998 bereitgestellt."
Bezieht sich das auf den Anscluß uder dieRufnummer?
Wie kann ich, falls es möglich ist, CLIR 2 aktivieren, sodass meine Rufnummer übertragen wird?
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Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 8 Jahren
Sie können die Übermittlung der Rufnummer beauftragen.
Bei den bis Ende 1997 bereitgestellten Anschlüssen war es Standard, dass die Rufnummernübermittlung ausgeschaltet ist. Bei den danach bereitgestellten Anschlüssen ist diese standardmäßig aktiviert.
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 8 Jahren
Hallo @thomas_wiedermann
schau bitte hier:
Wie kann ich die Übermittlung meiner Rufnummern zum Angerufenen zulassen oder verhindern?
https://www.telekom.de/hilfe/festnetz-internet-tv/telefonieren-einstellungen/rufnummernunterdrueckung-rufnummernuebermittlung-clip-clir/rufnummernuebermittlung-zulassen-oder-verhindern?samChecked=true
Gruß Gurke
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Antwort
von
vor 7 Jahren
Hat prima geklappt, vielen Dank
Antwort
von
vor 7 Jahren
Hallo @thomas_wiedermann,
na super, vielen Dank für deine Rückmeldung.
VG Gurke
Uneingeloggter Nutzer
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von
vor 8 Jahren
haben der Link und die Ratschläge von @Has & @Gurke schon geholfen? Alternativ biete ich hier auch gerne meine Hilfe bei der Aktivierung der Rufnummernübermittlung an.
Viele Grüße
Marcus We.
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vor 3 Jahren
Hallo ich werde seit tagen von unbekannte nr Angerufen auch öfter mit anderen Nr was kann ich machen .
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Hallo @wolfgang.ortmeier
Wenn es einzelne Rufnummern sind, dann schau mal bitte hier:
IP-Anschluss Anrufer blockieren | Telekom Hilfe
Wenn es penetrante Rufnummern sind bleibt dir nur noch eine Wahl:
Die Bundesnetzagentur kann Rufnummern abschalten und gegen Betreiber empfindliche Bußgelder verhängen (2019 hat die Behörde gegen einen Telekommunikationsanbieter wegen Telefonwerbung ein Bußgeld von 100.000 Euro verhängt). Dafür ist die Behörde aber auf Ihre Hinweise angewiesen.
Melden Sie der Bundesnetzagentur deswegen ungewollte Werbeanrufe. Das können Sie direkt hier über das Online-Formular der Bundesnetzagentur tun. Alternativ können Sie der Bundesnetzagentur auch eine E-Mail an rufnummernmissbrauch@bnetza.de schreiben.
Dabei gilt: Je mehr Informationen Sie über den Werbeanruf geben können, desto leichter fällt es der Bundesnetzagentur, den Fall zu prüfen. Notieren Sie sich daher gleich nach dem Werbeanruf die Uhrzeit, die Telefonnummer sowie was beim Telefonat beworben wird.
Gruß Gurke
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