Gelöst

Anschlussübernahme nach Todesfall mit Vollmacht über den Tod hinaus

vor 4 Jahren

Hallo,

 

wir hatten einen Todesfall in der Familie und nun müssen wir den Telefonanschluss übernehmen.
Bereits im Vorfeld wurde alles geregelt, nur der Telekom-Anschluss erwartet nun einen Erbschein.

Ich habe vom Erblasser eine notarielle Vollmacht die über den Tod hinaus geht. Sollte es daher nicht möglich sein, dass ich als Vollmachtnehmer den Anschluss auf ein Familienmitglied überschreiben kann? Wird ein Scan aller Vollmachtseiten erwartet?

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    • vor 4 Jahren

      Was hat die Vollmacht damit zu tun? Wenn du eine Bescheinigung hast, dass du Erbe bist, dann schick diese ein, eine Vollmacht wird da wenig bringen. Vg

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      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Strausenmaker

      Was hat die Vollmacht damit zu tun? Wenn du eine Bescheinigung hast, dass du Erbe bist, dann schick diese ein, eine Vollmacht wird da wenig bringen. Vg

      Was hat die Vollmacht damit zu tun? Wenn du eine Bescheinigung hast, dass du Erbe bist, dann schick diese ein, eine Vollmacht wird da wenig bringen. Vg

      Strausenmaker

      Was hat die Vollmacht damit zu tun? Wenn du eine Bescheinigung hast, dass du Erbe bist, dann schick diese ein, eine Vollmacht wird da wenig bringen. Vg


      @Strausenmaker 

      Genau darum geht es doch.

      Die Bescheinigung (Erbschein) gibt es noch nicht.

       

      Was die Vollmacht damit zu tun hat?

      Die hat bei unserer Erbangelegenheit überall gereicht, auch bei der Telekom.

      Nur die Bank hat auf den Erbschein bestanden. @Phischi 

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      @Strausenmaker 

      Eine Vollmacht über den Tod hinaus soll ja gerade die Handlungsfähigkeit des Bevollmächtigten in Rechts- und Vertragsfragen als Vertreter des Vollmachtgebers ermöglichen.

      Also auch Geschäfte, Regelungen und Verträge mit sich selbst ermöglichen. Insbesondere, wenn auch eine Befreiung von den Beschränkungen nach § 181 BGB vorliegt.

      Antwort

      von

      vor 4 Jahren

      Allerdings spielt auch eine Bundesnetzagentur hier mit und macht Regeln.

      Die besagen: Kündigen oder der Erbe übernimmt die Rufnummern.

       

      Die Rufnummer kann/darf nicht einfach jeden übergeben werden.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 4 Jahren

      Am besten das Profil voll befüllen (link in meiner Signatur)

      und am besten auch Handynummer und Kontaktzeiten mit eintragen,

      und dann hier noch mal bescheid geben

      z.B. "Profil ist befüllt!"

       

      dann kann man das direkt an die Teamies eskalieren,

      weil die normalen Kunden hier im Forum können dir hier da nicht weiterhelfen.

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 4 Jahren

      @Strausenmaker 

      Eine Vollmacht über den Tod hinaus soll ja gerade die Handlungsfähigkeit des Bevollmächtigten in Rechts- und Vertragsfragen als Vertreter des Vollmachtgebers ermöglichen.

      Also auch Geschäfte, Regelungen und Verträge mit sich selbst ermöglichen. Insbesondere, wenn auch eine Befreiung von den Beschränkungen nach § 181 BGB vorliegt.

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    • vor 4 Jahren

      Guten Abend @Phischi,

      grundsätzlich gibt es schon die Möglichkeit der Übernahme des Anschlusses, allerdings sind hier neben der Erbberechtigung auch noch andere Faktoren wichtig.
      Daher schlage ich vor, dass wir deswegen am besten einmal miteinander telefonieren zur Klärung.
      Magst du daher deine Rückrufnummer im Profil hinterlegen und mir im Anschluss Bescheid sagen, wann ich dich am besten erreichen kann?

      Viele Grüße
      Andrea B.

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      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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