Die Telekom hilft Community zieht um und ist bis zum 8. Januar 2025 nur eingeschränkt zugänglich.
Anschluss Nutzung durch dritte
vor 5 Jahren
Hallo,
wie ist folgender Absatz der AGB zum Produkt MagentaZuhause zu werten?
5 Was ist nicht erlaubt?
5.1 Ihnen ist es nicht gestattet,
a) die Leistungen ohne unsere Zustimmung Dritten zum alleinigen Gebrauch zu überlassen,
Was bedeutet das für nicht-Juristen?
Dürfen Familie und Gäste meinen Internetzugang über VLAN oder LAN nutzen?
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muc80337_2
Community Guide
vor 5 Jahren
Was heißt wohl "alleiniger Gebrauch" - heißt das für Dich, dass der Anschluss ausschließlich und alleine von dieser Person genutzt wird oder heißt das für Dich, dass der Anschluss von dieser Person "allein an seinem PC" genutzt wird...
Lass Dir das mal durch den Kopf gehen...
Ansonsten: Wenn man die Antworten manchmal zu genau wissen will, dann erhält man u.U. Antworten, die man lieber nicht erhalten hätte...
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Stefan
Community Guide
vor 5 Jahren
natürlich.
Du darfst ihn z.b. nur nicht dem Mieter nebenan überlassen
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olliMD
Antwort
von
Stefan
vor 5 Jahren
Wenn nach einer TKÜ das MEK vor der Tür steht.
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Dilbert-MD
5 Sterne Mitgestalter
vor 5 Jahren
Da ein Telefon- / Internetanschluss nur in seltenen Fällen von einer einzigen Person (Vertragspartner) alleine genutzt wird, geht man i.d.R. davon aus, dass es sowieso eine Mehrfachnutzung gibt.
Das sind i.d.R. im Haushalt lebende Personen (Kinder, Eltern, Großeltern, Austauschschüler, etc.), welche die Leistungen dauerhaft mitnutzen.
Auch Kurzzeit-Gäste dürfen telefonieren und surfen.
Eine Zustimmung braucht die "alleinige Überlassung an Dritte".
Das wäre dann der Fall, wenn Du einen Vertrag mit der Telekom hast, das Kabel aber durch die Wand zum Nachbarn führst und dieser den Anschluss - und nur dieser - alleine nutzt ohne dass Du ihn nutzen kannst.
Oder wenn Du eine Wohneinheit vermietest und auf Deinen Namen einen Anschluss für die zu vermietende WE buchst und den Anschluss zusammen mit der Wohnung vermietest.
Du musst nur aufpassen, dass keine Verstöße gegen das Urheberrecht begangen werden. Die Abmahnungen bekommt der Anschlussinhaber.
Eine Nutzung über LAN würde ich nicht freigeben, da dann auch auf Deine Geräte zugegriffen werden kann. VLAN wäre OK.
Bei W-LAN am Besten nur über einen Gastzugang mit separatem Passwort.
Tipp: Freifunkrouter beschaffen und Gästen das Freifunk-Netz zur Verfügung stellen.
Alternative: W-LAN-to-Go
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