APL Anschlusskabel durchtrennt
vor 2 Jahren
Hallo,
folgendes Problem hat sich bei mir ergeben.
Beim Umbau meines Hauses hat der mir zur Seite stehende Elektriker netterweise die Leitung zur APL -Dose durchtrennt und ins Haus gelegt da noch genug Kabel da war.
Nun ist meine Frage wie ist bei diesem Malör zu verfahren ?
Danke schonmal für eure Antworten.
Gruß
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vor einem Jahr
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Thunder99
vor 2 Jahren
Elektriker netterweise die Leitung zur APL -Dose durchtrennt und ins Haus gelegt da noch genug Kabel da war.
Das darf er garnicht das ist Eigentum der telekom und jetzt wird es richtig teuer wenn es das Erdkabel war.
Oder war es die Endleitung ? Dann muss der Eigentümer die Endleitung vom APL zur TAE Dose erneuern und anschließen die Telekom
https://telekomhilft.telekom.de/t5/Glossar/ Endleitung /ta-p/4438003
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Bob2601
Antwort
von
Thunder99
vor 2 Jahren
Wie oben schon geschrieben, war es die Leitung zur APL Dose die außerhalb am Haus hing.
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Thunder99
muc80337_2
vor 2 Jahren
die Leitung zur APL -Dose
Auch mir wird nicht klar um was es geht. Weder genau um welche Leitung noch genau ob es um den APL oder um die TAE -Dose geht.
War der APL außen und wurde vom Elektriker nach innen gelegt?
Ein Photo wäre u.U. hilfreich.
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Anonymous User
Antwort
von
muc80337_2
vor 2 Jahren
Das kenne ich, bei mir laufen ja die Umverlegungen offiziell auf. Wenn die Leute dann hören das auch die Zuleitung erneuert wird sind sie sehr schnell von einer Revisionsklappe überzeugt
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
muc80337_2
Anonymous User
vor 2 Jahren
Beim Umbau meines Hauses
Wurde eigentlich nur der eigene Anschluß lahm gelegt oder hängt am APL noch eine Mitversorgung dran?
Oh...oh...oh
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muc80337_2
Antwort
von
Anonymous User
vor 2 Jahren
Der Elektriker hat nicht in böser Absicht gehandelt, um die Telekom willentlich zu schädigen.
Nur um die strafrechtliche Geschichte hier in der Diskussion zum Abschluss zu bringen:
Das ist gar nicht erforderlich für eine Strafbarkeit. Bereits wer es fahrlässig gemacht hat ist mit maximal "nur" 1 Jahr Gefängnis bedroht.
Ich gehe davon aus, dass Gefängnis wohl am ehesten bei Wiederholungstätern angesagt ist.
Grundsätzlich sollte man das nicht auf die leichte Schulter nehmen.
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Uneingeloggter Nutzer
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von
Anonymous User
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Bob2601