Gelöst
Außerordentliche Kündigung aus besonderen Gründen wg. Unmöglichkeit, den Vertrag fortzusetzen
vor 3 Jahren
Hallo, liebe Teamies ,
im Zuge der Nachbarschaftshilfe versuchen wir, einer jungen Dame unter die Arme zu greifen, die völlig 'abgestürzt' und zwischenzeitlich mittellos und gesundheitlich angeschlagen ist und nicht wieder in ihre eigene Wohnung zurückkehren kann.
Es geht darum, Ihr soweit wie möglich zu ersparen, mit einem riesigen Schuldenberg wieder 'aufzuwachen', den sie absehbar kaum abtragen kann.
Wir haben Vollmacht, die Wohnung zum Ende des Monats zu kündigen, Versorgerverträge zu kündigen und die Räumung durchzuführen.
Die junge Frau hat im September letzten Jahres eine Magenta Zuhause M- Vertrag mit Young-Vorteil abgeschlossen.
Gewünscht wird natürlich eine 'fristlose' Aufhebung des Vertragsverhältnisses, damit nicht noch weitere Außenstände auflaufen. Der dezeitige Kontostand bei der Telekom ist nicht bekannt, wir haben keinen Zugriff auf ihre Bankverbindung.
Kann ich mit einem Rückruf des Teams rechnen? Alle Legitimationsunterlagen incl. IBAN habe ich.
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vor 3 Jahren
@wolliballa,
schön, dass es noch Menschen gibt, denen das Schicksal von Menschen in Notlagen nicht egal ist 👍👍👍
0
Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Hi @wolliballa,
vielen Dank für das nette Telefonat.
Das letzte war ja schon ein Weilchen her.
Da ich hier etwas an den Prozessen vorbeigearbeitet habe,
werde ich jetzt hier nur eine kurze Info hinterlassen.
Over and out.
wolliballa und ich habe hier eine kulante Lösung für die Kundin gefunden.
@olliMD Vielen Dank, dass du hier an unsere Tür gehämmert hast.
Viele Grüße aus Kiel und ein schönes Wochenende wünscht
Torsten S.
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Antwort
von
vor 3 Jahren
@Torsten S. Besten Dank. Vorbildlich.
@olliMD Danke fürs Eskalieren.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 3 Jahren
Bitte setze alles daran, dass du gute Dame nicht obdachlos wird.
Gerne auch die Diakonie aufsuchen bzw. beim kommunalen Träger vorsprechen und auf die Durchführungsverordnung verweisen, um so etwas zu verhindern.
https://verband-bsw.de/sites/default/files/anhang/Soz.%20Schwierigkeiten%20DVO___69_SGB_XII.pdf
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Antwort
von
vor 3 Jahren
@Gelöschter Nutzer Danke für den Hinweis, aber Kontakte haben wir bereits.
Da sie aber volljährig ist, muss SIE aktiv werden. So wird uns das von allen Stellen gesagt.
Gerne nehmen wir Daumendrücken entgegen.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Uneingeloggter Nutzer
Frage
von