Auf Ranger Haustürvertrag reingefallen

vor 3 Jahren

Gestern hatte sich ein ''netter '' Mitarbeiter der Firma Ranger bei mir vor der Haustür vorgestellt und mir etwas von Glasfaserleitungen erzählt und das man zwangsläufig sofort auf diese Wechseln müsste, ich hatte leider keine Ahnung und habe jetzt einen Vertrag abgeschlossen, den möchte ich aber nun Widerrufen. Ein Widerrufformular habe ich bereits online schon ausgefüllt und abgesendet.  Ich möchte weder meinen Anbieter wechseln noch Magenta Paket XL haben.

Was kann ich noch tun?

2002

19

  • Community Guide

    vor 3 Jahren

    @Mariesophieee  schrieb:
    Was kann ich noch tun?

    Wenn Du korrekt widerrufen hast dann nichts.

    Allerdings geht ein Widerruf eigentlich formell normalerweise nur wenn ein Vertrag geschlossen wurde - und das hast Du noch nicht.

    Solltest Du eine Auftragsbestätigung erhalten, dann ist ein Vertrag zustandegekommen. Kann sein, dass Du noch einmal widerrufen musst (den dann gültigen Vertrag).

     

    So meine Einschätzung.

     

    Interessierte Nachfrage: was brachte Dich denn dazu, den Vertrag zu unterzeichnen?

    Es ist übrigens so, dass die Telekom tatsächlich Glasfaser weiter ausbaut - und wenn das ein aufrichtiges Angebot war, dann hast Du mit dem Widerruf womöglich mit Zitronen gehandelt. Ob oder ob nicht kann ich aus den von Dir gegebenen Informationen aber nicht herauslesen. Im Rahmen eines Glasfaserausbaus erhält man in der Regel vergünstigt einen neuen Anschluss - den Glasfaseranschluss - ins Haus. Springt man erst später auf den Zug auf, dann kann es erheblich teurer werden (ganz abgesehen davon, dass man das dann vermutlich nicht kurzfristig wird erhalten können).

     

    13

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    Fassen wir es doch einfach zusammen:  

    @white_devil  schrieb:
    Bei verbraucherfreundlicher Auslegung muss man aber zu dem Schluss kommen, dass, wenn der Widerruf einer Willenserklärung selbst nach Vertragsschluss noch möglich ist, dieser vor Vertragsschluss erst recht möglich sein muss. 

    Ich habe dem in kleinster Weise widersprochen sondern :

    @Stefan  schrieb:
    Rein Pragmatisch betrachtet setzt die Bearbeitung eines Widerrufs, dass aufrufen eines Datensatzes in der IT und dann das stornieren eben dieses Datensatzes voraus.

    Selbst selbst bei noch so spitzfindiger juristischen Aufarbeitung, wollte ich damit nur das zum Ausdruck bringen was da steht:

    Es ist einfacher, stressfreier und weniger  fehleranfällig für alle Beteiligten wenn die Auftragsbestätigung da ist, dann dann gibt es eine allen Beteiligten bekannte Referenz zu einem Vorgang.

     

    Ist das irgendwie schwer nachzuvollziehen?

    Welcher Spies da wo gedreht sein soll, erschließt sich mir beim besten willen nicht.

    Und das ganze ist auch keine Binsenweisheit sondern Lebenserfahrung. 

     

    Eventuell mal pragmatisch im Lexikon nachschlagen?

     

    @white_devil  schrieb:
    Es wurde die (juristisch gefärbte) Behauptung aufgestellt, man könne keinen Widerruf aussprechen, wenn noch kein Vertrag abgeschlossen wurde.

    dazu habe ich nicht eine Silbe geschrieben und dass schon gar nicht behauptet.

     

    @white_devil  schrieb:
    Sobald ich eine Auftragsnummer habe, kann ich widerrufen.

    Genau und wie erfährst du die im Regelfall? Genau, aus der Auftragsbestätigung.

     

    Schließe doch einfach mal an der Haustür einen Vertrag bei einem Ranger ab und dann sage mir

    wenn er weg ist, welche Referenznummer du in Händen hast mir der du bei der Telekom sofort den Vertrag widerrufen kannst.

     

     

     

     

     

     

  • 5 Sterne Mitgestalter

    vor 3 Jahren

    @Mariesophieee  schrieb:
    Was kann ich noch tun?

    Falls du Hauseigentümer bist: Informiere dich darüber, ob die Telekom tatsächlich einen Glasfaserausbau in deiner Straße vorbereitet.

    Falls ja, dann wäre es ein großer Fehler, so einen Hausanschluss nicht durchführen zu lassen. Das geht auch ohne Abschluss eines Tarifs, kostet dann aber einmalig eine Art Baukostenzuschuss.

     

    Falls nein, dann warte eine Auftragsbestätigung ab. Dort wird auf dein Widerrufsrecht hingewiesen und dieses solltest du dann wahrnehmen.

    4

    Antwort

    von

    vor 3 Jahren

    @Mariesophieee Das mit dem Router kann schon hinkommen. Wenn du ein älteres Modell nutzt kann es sein das er die Bandbreite nicht mehr unterstützen kann. 

    Aber so die du das beschreibst ist das genau die Masche die sie meistens fahren.(kann man hier auch klasse im Forum nachlesen)

    Bei euch wurden die grauen Kisten an der Straße an das Glasfasernetz angeschlossen und daher sind höhere Bandbreiten möglich. 

    Verkauft sich halt besser an der Tür wenn man was von Glasfaser faselt. 

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